Bauantrag Friedrichstraße 129-133 - Erweiterung des Mietbereichs durch Zusammenlegung
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrichstraße 129 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug6Dokumente16. Juni 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der zulässigen Nettoverkaufsfläche.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 5475/54, der für das Vorhabengrundstück unter anderem eine maximale Verkaufsfläche von 24.500 m² und eine Nettoverkaufsfläche von 20.335 m² festsetzt.
Innerhalb des zuvor genannten Höchstwertes von 20.335 m² Nettoverkaufsfläche gelten höchstzulässige Nettoverkaufsflächen je Betriebsgrößenklasse.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589989.pdf
Published Time: 2026-06-16T10:13:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
APS/061/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Friedrichstraße 129-133 - Erweiterung des Mietbereichs durch Zusammenlegung
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 30.06.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen
Befreiungen zur Überschreitung der zulässigen Nettoverkaufsfläche.
Sachdarstellung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 5475/54, der für
das Vorhabengrundstück unter anderem eine maximale Verkaufsfläche von 24.500 m² und
eine Nettoverkaufsfläche von 20.335 m² festsetzt.
Innerhalb des zuvor genannten Höchstwertes von 20.335 m² Nettoverkaufsfläche gelten
höchstzulässige Nettoverkaufsflächen je Betriebsgrößenklasse.
Die höchstzulässige Nettoverkaufsfläche für großflächige Einzelbetriebe mit jeweils 700 m²
oder mehr ist auf maximal 9.000 m² begrenzt.
Die höchstzulässige Nettoverkaufsfläche für die Sortimente Bekleidung / Textilien / Schuhe /
Lederwaren (Sortiment 2.2.1) liegt bei 10.000 m².
Im Erdgeschoß der Düsseldorf-Arcaden befindet sich das Bekleidungsgeschäft eines
Modeunternehmens, welches um zwei leerstehende Flächen erweitert werden soll. Aus
dieser Erweiterung ergibt sich eine Überschreitung der höchstzulässigen Nettoverkaufsfläche
für großflächigen Einzelhandels um 400 m² auf 9.400 m² sowie eine Überschreitung der
höchstzulässigen Nettoverkaufsfläche für die Sortimente Bekleidung / Textilien / Schuhe /
Lederwaren (Sortiment 2.2.1) um 649 m² auf 10.649 m². Seite 2
Für die Überschreitung der höchstzulässigen Nettoverkaufsfläche für großflächigen
Einzelhandel und für die Sortimente Bekleidung / Textilien / Schuhe / Lederwaren ist die
Erteilung von Befreiungen erforderlich.
Begründung:
Für die Düsseldorf Arcaden wurden im Bebauungsplan, der 2006 rechtskräftig wurde,
höchstzulässige Nettoverkaufsflächen festgesetzt, um den umgebenden Einzelhandel im
Stadtteil Bilk zu schützen und die städtebauliche Verträglichkeit des Großprojekts zu sichern.
Die handelswirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Einzelhandels haben sich seitdem
durch den Online-Handel wesentlich geändert. In der Folge kommt es in den Düsseldorf
Arcaden vermehrt zu Leerstand.
Durch die Erweiterung des Bekleidungsgeschäfts wird eine nachhaltige Vermietungssituation
angestrebt. Dem Leerstand wird durch Wiederbelebung von leerstehenden Flächen
entgegengewirkt und damit der veränderten Marktentwicklung Sorge getragen.
Die Überschreitung der höchstzulässigen Nettoverkaufsfläche für großflächige Einzelbetriebe
und für die Sortimente Bekleidung / Textilien / Schuhe / Lederwaren (Sortiment 2.2.1) kann
als geringfügig eingestuft werden und wirkt sich nicht negativ auf den umliegenden Handel
im Stadtbezirk aus.
Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich
vertretbar.
Nachrichtlich:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 22.04.2026 mit der
Beschlussvorlage APS/029/2026 ein Workshopverfahren zur Entwicklung des Umfeldes des
Bilker Bahnhofs beschlossen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Erdgeschoss Bestand
Erdgeschoss Planung
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00589997.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589997.pdf
Published Time: Mon, 15 Jun 2026 13:46:44 GMT
Number of Pages: 1
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Erdgeschoss Bestand als Text anzeigen
Title: 00589998.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589998.pdf
Published Time: Mon, 15 Jun 2026 13:46:58 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Erdgeschoss Planung als Text anzeigen
Title: 00589999.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589999.pdf
Published Time: Mon, 15 Jun 2026 13:47:15 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.