Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/039/2026

Bauantrag für Erweiterungsneubau am Leibniz-Montessori-Gymnasium

Amtlicher Titel: Bauantrag Scharnhorststraße 8 - Erweiterungsneubau für das Leibniz-Montessori-Gymnasium

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Scharnhorststraße 8 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 10Dokumente 21. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Der Bauantrag für die Scharnhorststraße 8 sieht einen Erweiterungsneubau für das Leibniz-Montessori-Gymnasium vor. Die Anhörung findet am 22. Mai 2026 um 14:00 Uhr in der Bezirksvertretung 1 statt.

Einordnung

Der Bauantrag mit der Referenz APS/039/2026 betrifft den Erweiterungsneubau des Leibniz-Montessori-Gymnasiums an der Scharnhorststraße 8. Die Anhörung zur Beschlussvorlage findet am 22. Mai 2026 um 14:00 Uhr in der Bezirksvertretung 1 statt.

Hintergrund

Der Antrag zielt darauf ab, die Kapazitäten des Gymnasiums zu erweitern. Dies ist besonders wichtig, um dem steigenden Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Anhörung gibt Bürgern die Möglichkeit, ihre Meinungen und Bedenken zu äußern. Es ist wichtig, dass Anwohner und Interessierte teilnehmen, um Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen.

Nächste Schritte

Nach der Anhörung wird die Bezirksvertretung 1 über den Antrag entscheiden. Bürger können ihre Anliegen bis zur Anhörung einbringen.

Die wichtigsten Punkte

  • Bauantrag für Scharnhorststraße 8
  • Erweiterungsneubau für Leibniz-Montessori-Gymnasium
  • Anhörung am 22. Mai 2026 um 14:00 Uhr
  • Ort: Bezirksvertretung 1
  • Referenznummer: APS/039/2026

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Beschluss & Empfehlung

  • Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung des Bauantrages.
  • Die Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses
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Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584505.pdf Published Time: 2026-04-23T06:29:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: APS/039/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Scharnhorststraße 8 - Erweiterungsneubau für das Leibniz-Montessori- Gymnasium Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 22.05.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung des Bauantrages. Sachdarstellung: Für das Baugrundstück gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 5478/029 von 1953, der eine Fläche zur Erweiterung der Schule festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Um die Zügigkeit der Schule von 3 auf 4 zu erhöhen und einen Schulbetrieb in G9 zu gewährleisten, ist ein Erweiterungsneubau geplant. Die naturwissenschaftlichen Fachräume sollen aus dem Bestandsgebäude ausgegliedert und im Neubau unterbracht werden. Im Bestandsbau sollen zukünftig die allgemeinen Unterrichtsräume ergänzt werden, um die erforderliche Anzahl von Klassenräumen für eine Vierzügigkeit in G9 bereitstellen zu können. Die entsprechenden baulichen Möglichkeiten wurden in einer Machbarkeitsstudie eruiert. Der viergeschossige Neubau soll im Bereich der Bestandsparkplätze errichtet werden. Im Untergeschoss soll die Sporthalle untergebracht werden. In den darüberliegenden Geschossen sind die Fachräume geplant. Die neu geplanten Parkplätze werden an den Standort der abgängigen Bestandsgymnastikhalle verschoben. Durch diesen Flächentausch hat der Erweiterungsbau ausreichend Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung und kann das erforderliche Raumprogramm aufnehmen. Seite 2 Die Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Leibniz-Montessori-Gymnasium – Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium G9" (SCHUA/062/2025) wurde am 11.02.2026 im Rat entschieden. Begründung: Die beabsichtigte Nutzung als Schul-Erweiterungsneubau entspricht der bestehenden Nutzung auf dem Schulgelände und liegt innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche, die planungsrechtlich für die Erweiterung der Schule vorgesehen ist. Mit einer Gebäudehöhe von 17,60 m ist der Neubau niedriger als das Bestandsschulgebäude mit einer Höhe von 19,10 m. Auch hinsichtlich der Gebäudekubatur passt sich das Vorhaben mit einer Grundfläche von 380 m² in die vorhandene Gebäudestruktur auf dem Schulgrundstück ein. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Nachrichtlich: Zur Realisierung des Bauvorhabens ist die Fällung von acht Bäumen erforderlich, die durch entsprechende Neupflanzungen auf dem Grundstück kompensiert werden. Die erforderliche Baumfällgenehmigung liegt bereits vor. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Amtlicher Lageplan Außenanlagenplan Grundriss UG Grundriss 1.OG Ansicht Nord Ansicht West
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00584531.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584531.pdf Published Time: Wed, 22 Apr 2026 08:00:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Außenanlagenplan als Text anzeigen
Title: (Außenanlagenplan.pdf) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584533.pdf Published Time: Wed, 22 Apr 2026 08:02:23 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > KD (37,43) > (37,62) > (37,65) > (37,36) (37,52) (37,31) (37,47) > (37,54) > OKM (37,92) > (37,42) (37,26) (37,31) > (37,43) (37,49) > KD (37,63) > (37,42) (37,33) > (37,30) > (37,29) (37,28) > (37,34) (37,37) (37,44) > (37,44) > (37,23) (37,20) (37,17) > (37,49) > (36,98) > (36,85) (37,30) (36,84) > Handläufe / > Stufenkantenmarkierungen (jede > Stufe) > 37.45 37.51 37.97 37.87 37.87 37.87 37.25 37.25 37.97 37.92 37.97 37.88 37.29 2,34% 0,85% > OKFF 37,32 > 37.51 37.39 2,50% > 37.20 37.38 37.32 37.32 37.17 37.17 37.32 37.32 37.24 37.24 37.09 > 37.16 > 36.89 36.95 36.93 37.40 37.40 37.59 OKM 40.85 OKM > 40.83 > 37.08 37.52 37.07 37.34 37.07 OKM 40.88 37.97 3,5% > 2,50% > 2,20% > 2,0% 37.42 2,8% OKFF 37.26 36.03 37.13 > 37.13 2,50% > 36.90 37.51 37.41 37.53 37.43 36.95 37.00 37.27 37.10 36.90 37.33 2,50% > 2,80% > 2,25% > 2,30% > 2,80% > 2,35% > 37.27 37.39 2,10% 2,00% 2,0% > 2,00% > 2,00% > 37.07 37.25 37.29 > 2,5% > 37.70 37.67 37.32 37.32 37.32 2,00% 37.28 3,50% 37.07 1,10% > 37.32 > 36.63 36.63 > 3,60% > 2,00% 2,00% 2,00% 2,00% 2,00% 37.28

KI-gestützt aufbereitet am 8. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/039/2026