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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
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Sitzung kompakt
01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 01.07.2026 zahlreiche Bauvorhaben genehmigt, darunter neue Wohnquartiere, Schulgebäude und ein Stadtteilzentrum, während ein Antrag zum Schutz des Papierfabrik‑Areals in Bilk abgelehnt wurde.
Der APS berät das Stadtparlament und legt dem Rat Beschlüsse zu Planungs‑ und Bauvorhaben vor. Die Sitzung vom 01.07.2026 umfasste 23 TOPs, von denen 18 bereits ein Ergebnis (Beschluss, Empfehlung oder Kenntnisnahme) hatten.
Die Stadt Düsseldorf befindet sich in einer Phase intensiver innerstädtischer Verdichtung und Quartiersentwicklung. Im Rahmen von Förderprogrammen des Landes NRW werden mehrere integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK) weiterentwickelt. Gleichzeitig wird die Nutzung von Gewerbeflächen (z. B. das Papierfabrik‑Areal) kritisch geprüft, um Bodenspekulationen zu vermeiden.
Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse betreffen die zukünftige Stadtentwicklung in mehreren Stadtteilen (z. B. Angermund, Garath, Rath/Mörsenbroich) und haben direkte Auswirkungen auf Wohnungsbau, Gewerbeflächen, Infrastruktur und die Aufenthaltsqualität. Durch die Genehmigung von Bauanträgen und Bebauungsplänen wird neuer Wohn‑ und Gewerberaum geschaffen, während die Ablehnung des Antrags zur Sicherung des Papierfabrik‑Areals in Bilk Bodenspekulationen verhindern soll.
Die beschlossenen Bauvorhaben und Bebauungspläne gehen nun in die Ausführungs‑ und Finanzierungsphase. Der Rat wird die dafür erforderlichen Mittel in den kommenden Haushaltsjahren bereitstellen. Für die noch vertagten oder zur Kenntnis genommenen Vorhaben (z. B. Konrad‑Adenauer‑Platz, östliche Königsallee) wird die Verwaltung weitere Planungen und Kostenberechnungen vorlegen. Die ISEK‑Projekte Garath 2.0 und Rath/Mörsenbroich werden im nächsten Planungsschritt mit detaillierten Teilmaßnahmen fortgeführt.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch von einer KI erstellt. Die Originaldokumente und Beschlüsse können im Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt Düsseldorf eingesehen werden.
Erstellt: 2. Juli 2026 · openai/gpt-oss-120b
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 01.07.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt fest, dass das Gelände der Papierfabrik an der Fruchtstraße im Stadtteil Bilk dauerhaft gewerblich genutzt werden soll und beauftragt daher die Verwaltung, 1. für das Gelände der Papierfabrik an der Fruchtstraße im Stadtteil Bilk die Anwendung städtebaulicher Instrumente zur Sicherung einer gewerblichen Nutzung vorzubereiten, insbesondere Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß Baugesetzbuch, sowie die Sicherung einer wohnverträglichen gewerblichen Nutzung über Bauleitplanung in Form eines Aufstellungsbeschlusses gemäß Baugesetzbuch, 2. den Erwerb der Fläche aktiv anzugehen, um einen direkten Zugriff der Stadt auf die Fläche zu ermöglichen und spekulativen Preisentwicklungen aktiv entgegenzuwirken, 3. den Kernzonenplan Gewerbe und Industrie dahingehend weiterzuentwickeln, dass auch in den innenstadtnahen Stadtteilen Bereiche für bezahlbare Gewerbeflächen für Handwerk und kleinteiliges Gewerbe dauerhaft gesichert werden.
Mit der absehbaren Aufgabe der Nutzung der Papierfabrik in Bilk entsteht eine der wenigen größeren, innenstadtnahen gewerblichen Entwicklungsflächen in Düsseldorf. Gleichzeitig besteht die konkrete Gefahr, dass das Areal Gegenstand spekulativer Entwicklungen wird, die zu erheblichen Preissteigerungen führen und eine an städtischen Zielsetzungen orientierte Entwicklung erschweren oder verhindern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 24.06.2025 befasste sich die Bezirksvertretung 10 (BV10) in Ihrer Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 4.2 „Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Garather Zentrum“ (APS/071/2025). Der vorgeschlagenen Nutzung der städtischen Fläche an der Frankfurter Straße ( Flurstück 862, Flur 8, Gemarkung 053109 Urdenbach) als potenzieller Standort für einen Lebensmittelvollsortimenter mit möglichen Ergänzungen wurde nicht zugestimmt. Mehrheitsbeschluss der BV10 war stattdessen, vorrangig die Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters im ehemaligen Karstadt-Gebäude (Kurt-Schumacher-Straße 1) in Abstimmung mit der Eigentümerin auf zeitnahe Umsetzung zu prüfen. In der Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (APS) am 07.07.2025 schloss sich der APS dieser Anregung an und befürwortete die Prüfbitte der alternativen Standortoption.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat – nach Vorberatung in der Bezirksvertretung 5 und im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung – die Verwaltung beauftragt, die Fläche „Am Fettpott“ im Stadtteil Angermund als Nahversorgungsstandort zu entwickeln (Vorlage „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden“, Vorlagen Nr. 61/8/2018). Das Projekt wurde dabei in die Kategorie II „mittelfristiger Planungsstand“ eingeordnet. Die Verwaltung hat am 30.09.2025 in der BV 5 die zwischenzeitlich erstellte Machbarkeitsstudie für einen Lebensmitteleinzelhandel erläutert und mittels Vorlage zur Beratung gestellt. Die Bezirksvertretung 5 hat hierzu einen Ergänzungsantrag beschlossen. Der APS hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2025 dem Ergänzungsantrag angeschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beschlusslage APS/051/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/ Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand“ (APS/050/2024) einstimmig beschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Halbinsel Kesselstraße an der Nahtstelle zwischen dem Wirtschaftshafen und dem Medienhafen stellt eine der bedeutendsten städtebaulichen Potenzialflächen der Landeshauptstadt Düsseldorf dar. Die Flächen befinden sich im städtischen Eigentum. Zur Vorbereitung der städtebaulichen Entwicklung der Halbinsel wurde 2018/2019 ein zweiphasiger städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, um ein Konzept für die Entwicklung eines belebten urbanen Hafenquartiers zu finden.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beschlusslage APS/050/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung“ (APS/050/2023) einstimmig beschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass Eine Weiterentwicklung der sogenannten Tuchtinsel wurde bereits im städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerb des Kö-Bogen ll im Jahr 2009 vorgesehen. Das Wettbewerbsergebnis sah für den Bereich der Tuchtinsel bereits damals einen Hochpunkt vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 28.06.2001 einen Grundsatz- beschluss zur Ortsumgehung Oberbilk gefasst. In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (OVA) am 24.06.2004 wurde die Verwaltung mit der Planung der 1. Ausbaustufe der Ortsumgehung Oberbilk, den 2-streifigen Ausbau von der Werdener Straße bis zur Karl-Geusen Straße (1.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Historie und Projektverlauf Bereits 2016 wurde die Kirche St. Anna der katholische Kirchengemeinde St. Antonius und Benediktus entwidmet (profaniert). Um eine Nachfolgenutzung zu finden wurde im Jahr 2017 ein Wettbewerb als Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Der daraus hervorgehende Siegerentwurf wurde mit der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14.November 2018 als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bestimmt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/050/2026 ____________________________________________________________ Plan Nr. 03/051 Satzung über ein besonderes - Buysstraße / Fruchtstraße / Mecumstraße/ Düssel - Vorkaufsrecht Vorlage Nr. APS/050/2026 Gebiet zwischen Buysstraße, Fruchtstraße, Mecumstraße und Düssel (Fruchtstraße 28-36) - Beschluss über städtebauliche Entwicklungsziele - Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Beschlussentwurf: BV 3 Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 und Nr. 7 der Bezirkssatzung über die städtebaulichen Entwicklungsziele sowie über die in diesem Zusammenhang aufzustellende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baulinie, der Art der Nutzung, der Überschreitung der Geschossigkeit und der Überschreitung der Geschossflächenzahl.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6268/005 aus dem Jahr 1964, welcher das Baugrundstück für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindezentrum) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festsetzt. Des Weiteren wird eine Baulinie und eine maximale Geschossigkeit von zwei Vollgeschossen definiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der APS beschließt die erforderliche Befreiung von der Art der baulichen Nutzung vom Bebauungsplan Nr. 5476/100.
Das Carsch-Haus wird derzeit kernsaniert. Es wird dabei Bezug genommen auf den Beschluss des Ausschusses vom 01.12.2021 unter der Vorlagennummer APS/156/2021. Im Verhältnis zu diesem Beschluss sind folgende Änderungen geplant: Es ist geplant, das Gebäude mit dem an der Kasernenstraße 6 über eine Brücke im 4.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Erteilung des Bauvorbescheids. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, für das Überschreiten der überbaubaren Grundstücksfläche, das Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhen und das Überschreiten der Geschossflächenzahl (GFZ).
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 09/001 „Südlich Paulsmühlenstraße“. Der Bebauungsplan setzt unter anderem hinsichtlich der Art der Nutzung ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE), durch Baugrenzen eine überbaubare Fläche sowie eine maximale Gebäudehöhe von 60,00 m über NHN und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 fest.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung des Bauantrages.
Für das Baugrundstück gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 5478/029 von 1953, der eine Fläche zur Erweiterung der Schule festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Um die Zügigkeit der Schule von 3 auf 4 zu erhöhen und einen Schulbetrieb in G9 zu gewährleisten, ist ein Erweiterungsneubau geplant. Die naturwissenschaftlichen Fachräume sollen aus dem Bestandsgebäude ausgegliedert und im Neubau unterbracht werden. Im Bestandsbau sollen zukünftig die allgemeinen Unterrichtsräume ergänzt werden, um die erforderliche Anzahl von Klassenräumen für eine Vierzügigkeit in G9 bereitstellen zu können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Art der Nutzung.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans 5480/011 von 1936, der eine Großmarkthalle im relevanten Bereich festsetzt. Weiterhin liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich der Durchführungspläne 5480/017 von 1955 zur Erweiterung des Großmarktgeländes durch Verwaltungsbauten sowie 5480/019 mit Festsetzungen Fluchtlinien und Bauzonen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Vorhabengrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 35 BauGB. Die Zulässigkeit setzt voraus, dass öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der zulässigen Nettoverkaufsfläche.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 5475/54, der für das Vorhabengrundstück unter anderem eine maximale Verkaufsfläche von 24.500 m² und eine Nettoverkaufsfläche von 20.335 m² festsetzt. Innerhalb des zuvor genannten Höchstwertes von 20.335 m² Nettoverkaufsfläche gelten höchstzulässige Nettoverkaufsflächen je Betriebsgrößenklasse.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, auf Basis der vorliegenden Vorplanung die weitere Planung zur Neugestaltung des Konrad- Adenauer-Platzes als Weiterführung des kooperativen Verfahrens zur Entwicklung des Bahnhofsumfeldes mit DB InfraGO AG bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Geschätzte Kosten ab Bedarfsbeschluss bis Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (brutto) ca. 7,09 Mio. EUR Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) ca. 86,42 Mio. EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage/Bedarfsdarstellung Im Jahr 2018 wurde das seitens der Deutschen Bahn DB InfraGO AG (nachfolgend DB) und der Landeshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend LHD) gemeinsam eingeleitete Wettbewerbsverfahren „Neugestaltung Konrad-Adenauer-Platz und Revitalisierung Bahnhofsumfeld“ mit einstimmiger Entscheidung der Jury beendet (vgl. Vorlage APS 61/75/2018, Zustimmende Kenntnisnahme der Wettbewerbsergebnisse des APS und des OVA).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für das Projekt „Neugestaltung östliche Königsallee“ die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Die Planung enthält neben der Aufwertung der Aufenthaltsqualität einen Radweg in zwei Richtungen.
Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 10.010.400,- EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage APS/036/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der Königsallee auf der Grundlage der Leitsätze zu unterstützen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt für die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Entschädigungsregelung (erhöhte Beträge fett gedruckt): Monatl. Aufwandsent- schädigung Monatl. Arbeitsent- schädigung Sitzungsgeld Fahrtkosten Vorsitzende*r 55 € bisher 51,13 € 130 € bisher 127,82 € 50 € bisher 35,79 € 0,30 €/km bisher pauschal 127,80 € stellv. Vorsitzende*r 55 € bisher 51,13 € 105 € bisher 102,26 € 50 € bisher 35,79 € 0,30 €/km bisher pauschal 127,80 € Mitglied mit Befähigung zum höheren verm.- techn.
Die bisherigen Beträge der Aufwands- und Arbeitsentschädigung sind für den Vorsitzenden auf 100 DM bzw. 250 DM und die stellvertretende Vorsitzende auf 100 DM bzw. 200 DM durch den Ratsbeschluss vom 18.06.1998 festgelegt worden. Ebenso sind die Arbeitsentschädigung für das Mitglied mit der Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und das sachverständige Mitglied für die Bewertung von Grundstücken sowie deren Vertreter*innen auf 200 DM festgelegt worden.
3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
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