Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/237/2026

Bauantrag, Schwerinstraße 66 – Nutzungsänderung einer Bürofläche zu einer gynäkologischen Praxis

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schwerinstraße 66 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 3Dokumente 17. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von zwei Stellplätzen im Anwohnerparkbereich.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Schwerinstraße 66 liegt im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Abs. 2 BauGB. Geplant ist die Nutzungsänderung einer Bürofläche zu einer gynäkologischen Praxis.

Im Rahmen der Nutzungsänderung entsteht im Gegensatz zum genehmigten Bestand ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen, die im Anwohnerparkbereich abgelöst werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV1/237/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 5.11

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV1/237/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Schwerinstraße 66 - Nutzungsänderung einer Bürofläche zu einer gynäkologischen Praxis Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 109.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von zwei Stellplätzen im Anwohnerparkbereich. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Schwerinstraße 66 liegt im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Abs. 2 BauGB. Geplant ist die Nutzungsänderung einer Bürofläche zu einer gynäkologischen Praxis. Im Rahmen der Nutzungsänderung entsteht im Gegensatz zum genehmigten Bestand ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen, die im Anwohnerparkbereich abgelöst werden. Aufgrund der Ablösung von Stellplätzen im Anwohnerparkbereich fällt der Beschluss über die Zustimmung zur Ablöse in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: In dem Bereich ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr vorhanden. Gleichzeitig stehen auch in angemessener Entfernung öffentliche Parkhäuser mit ausreichend Stellplätzen zur Verfügung. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Ablösung der Stellplätze. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/237/2026