Bauantrag, Schwerinstraße 66 – Nutzungsänderung einer Bürofläche zu einer gynäkologischen Praxis
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von zwei Stellplätzen im Anwohnerparkbereich.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück Schwerinstraße 66 liegt im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Abs. 2 BauGB. Geplant ist die Nutzungsänderung einer Bürofläche zu einer gynäkologischen Praxis.
Im Rahmen der Nutzungsänderung entsteht im Gegensatz zum genehmigten Bestand ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen, die im Anwohnerparkbereich abgelöst werden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV1/237/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 5.11
Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/237/2026