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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586862.pdf
Published Time: 2026-05-21T07:47:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
APS/048/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Ulmenstraße 275 - Werkserweiterung durch die Errichtung einer Logistikhalle
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 26.06.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderliche Befreiung vom
Bebauungsplan hinsichtlich der Art der Nutzung.
Sachdarstellung:
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans 5480/011 von 1936, der
eine Großmarkthalle im relevanten Bereich festsetzt. Weiterhin liegt das Baugrundstück im
Geltungsbereich der Durchführungspläne 5480/017 von 1955 zur Erweiterung des
Großmarktgeländes durch Verwaltungsbauten sowie 5480/019 mit Festsetzungen
Fluchtlinien und Bauzonen.
Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB.
Aktuell befindet sich für die Fläche ein neuer Bebauungsplan in Aufstellung.
Die Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB wurde gerade abgeschlossen. Ziel der Planung ist die
Festsetzung eines Gewerbegebiets.
Auf dem ehemaligen Großmarktgelände ist eine Logistikhalle zur Lagerung und
Kommissionierung von Ersatz- und Produktionsteilen als Werkserweiterung eines
Fahrzeugherstellers geplant. Die eingeschossige Gewerbehalle soll mit einer Gebäudehöhe
von 10,17 m (wobei die Heberanlage und der Brückenübergang zum Gebäudebestand auf
untergeordneten Flächen Höhen von 18,65 m und 16,17 m erreichen) und mit einer
Grundfläche von ca. 26.000 m2 errichtet werden. Seite 2
Die Erschließung erfolgt über das angrenzende Werksgelände.
Da die geplante Logistiknutzung nicht der noch festgesetzten Großmarktnutzung entspricht,
ist die Erteilung einer Befreiung von der Art der baulichen Nutzung erforderlich.
Die Überbezirklichkeit ergibt sich aus der Bedeutung der beantragenden Firma mit ca. 6000
Mitarbeitenden am Düsseldorfer Standort und der weitergehenden Standortsicherung durch
die geplante Werkserweiterung.
Begründung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Auflösung des Großmarktes als öffentliche
Einrichtung zum 31. Dezember 2024 beschlossen (Vorlage AUS/051/2021). Bestehen bleibt
nur der privat organisierte Blumengroßmarkt. Das Gelände an der Ulmenstraße soll zukünftig
gewerblich genutzt werden. Ziel ist es den Produktionsstandort Düsseldorf nachhaltig zu
stärken. Um dieses Vorhaben zu unterstützen, befindet sich derzeit ein neuer
Bebauungsplan in Aufstellung.
Die beabsichtigte Logistiknutzung entspricht der Festsetzung als Gewerbegebiet des sich in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Die strategischen Stadtentwicklungsziele werden
durch das Vorhaben berücksichtigt.
Das Vorhaben dient der Werksumstrukturierung aufgrund eines Produktwechsels und somit
der langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze eines Fahrzeugherstellers.
Es sind keine erheblichen zusätzlichen Auswirkungen hinsichtlich des Lärms, der
Emissionen und des Verkehrsaufkommens auf die Umgebung zu erwarten.
Der Befreiung von der Art der baulichen Nutzung kann daher im Vorgriff auf die
Bauleitplanung zugestimmt werden.
Die geplante Gebäudehöhe von 10,17 m orientiert sich an den Gebäudehöhen der näheren
Umgebung mit 9,5 m bis 10,5 m; auf dem benachbarten Werksgelände befinden sich
Gebäude mit Höhen über 15 m.
Auch hinsichtlich der Gebäudekubatur passt sich das Vorhaben in die vorhandene
Gebäudestruktur ein. Die Gewerbehallen auf dem benachbarten Betriebsgelände, weisen
ähnliche Grundflächen auf. Die versiegelte Grundstücksfläche wird im Vergleich zum
Bestand leicht reduziert.
Das Vorhaben fügt sich nach Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die nähere Umgebung ein. Die Ziele des sich in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes werden erfüllt.
Nachrichtlich:
Für die Realisierung des Bauvorhabens ist die Fällung von satzungsgeschützten Bäumen
nicht erforderlich.
Die Dachflächen sollen mit Photovoltaikanlagen versehen werden.
Die erforderlichen Pkw- und Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück / benachbarten
Werksgelände nachgewiesen.
Zum nördlichen Gebäudebestand wird eine begrünte Lärmschutzwand errichtet. Seite 3
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Werksübersicht mit Neubau
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Außen- und Verkehrsanlagen
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Title: Werksübersicht mit Neubau.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586869.pdf
Published Time: Tue, 12 May 2026 08:40:47 GMT
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Title: 00586870.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586870.pdf
Published Time: Tue, 12 May 2026 08:41:02 GMT
Number of Pages: 1
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Title: 00586871.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586871.pdf
Published Time: Tue, 12 May 2026 08:41:11 GMT
Number of Pages: 1
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