Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/048/2026

Bauantrag Ulmenstraße 275 - Werkserweiterung durch die Errichtung einer Logistikhalle

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ulmenstraße 275 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 6Dokumente 11. Mai 2026veröffentlicht

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  • Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderliche Befreiung vom
  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Auflösung des Großmarktes als öffentliche
  • Einrichtung zum 31. Dezember 2024 beschlossen (Vorlage AUS/051/2021). Bestehen bleibt

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586862.pdf Published Time: 2026-05-21T07:47:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: APS/048/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Ulmenstraße 275 - Werkserweiterung durch die Errichtung einer Logistikhalle Fachbereich :

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586862.pdf Published Time: 2026-05-21T07:47:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: APS/048/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Ulmenstraße 275 - Werkserweiterung durch die Errichtung einer Logistikhalle Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 26.06.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Art der Nutzung. Sachdarstellung: Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans 5480/011 von 1936, der eine Großmarkthalle im relevanten Bereich festsetzt. Weiterhin liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich der Durchführungspläne 5480/017 von 1955 zur Erweiterung des Großmarktgeländes durch Verwaltungsbauten sowie 5480/019 mit Festsetzungen Fluchtlinien und Bauzonen. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Aktuell befindet sich für die Fläche ein neuer Bebauungsplan in Aufstellung. Die Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB wurde gerade abgeschlossen. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets. Auf dem ehemaligen Großmarktgelände ist eine Logistikhalle zur Lagerung und Kommissionierung von Ersatz- und Produktionsteilen als Werkserweiterung eines Fahrzeugherstellers geplant. Die eingeschossige Gewerbehalle soll mit einer Gebäudehöhe von 10,17 m (wobei die Heberanlage und der Brückenübergang zum Gebäudebestand auf untergeordneten Flächen Höhen von 18,65 m und 16,17 m erreichen) und mit einer Grundfläche von ca. 26.000 m2 errichtet werden. Seite 2 Die Erschließung erfolgt über das angrenzende Werksgelände. Da die geplante Logistiknutzung nicht der noch festgesetzten Großmarktnutzung entspricht, ist die Erteilung einer Befreiung von der Art der baulichen Nutzung erforderlich. Die Überbezirklichkeit ergibt sich aus der Bedeutung der beantragenden Firma mit ca. 6000 Mitarbeitenden am Düsseldorfer Standort und der weitergehenden Standortsicherung durch die geplante Werkserweiterung. Begründung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Auflösung des Großmarktes als öffentliche Einrichtung zum 31. Dezember 2024 beschlossen (Vorlage AUS/051/2021). Bestehen bleibt nur der privat organisierte Blumengroßmarkt. Das Gelände an der Ulmenstraße soll zukünftig gewerblich genutzt werden. Ziel ist es den Produktionsstandort Düsseldorf nachhaltig zu stärken. Um dieses Vorhaben zu unterstützen, befindet sich derzeit ein neuer Bebauungsplan in Aufstellung. Die beabsichtigte Logistiknutzung entspricht der Festsetzung als Gewerbegebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Die strategischen Stadtentwicklungsziele werden durch das Vorhaben berücksichtigt. Das Vorhaben dient der Werksumstrukturierung aufgrund eines Produktwechsels und somit der langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze eines Fahrzeugherstellers. Es sind keine erheblichen zusätzlichen Auswirkungen hinsichtlich des Lärms, der Emissionen und des Verkehrsaufkommens auf die Umgebung zu erwarten. Der Befreiung von der Art der baulichen Nutzung kann daher im Vorgriff auf die Bauleitplanung zugestimmt werden. Die geplante Gebäudehöhe von 10,17 m orientiert sich an den Gebäudehöhen der näheren Umgebung mit 9,5 m bis 10,5 m; auf dem benachbarten Werksgelände befinden sich Gebäude mit Höhen über 15 m. Auch hinsichtlich der Gebäudekubatur passt sich das Vorhaben in die vorhandene Gebäudestruktur ein. Die Gewerbehallen auf dem benachbarten Betriebsgelände, weisen ähnliche Grundflächen auf. Die versiegelte Grundstücksfläche wird im Vergleich zum Bestand leicht reduziert. Das Vorhaben fügt sich nach Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung ein. Die Ziele des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes werden erfüllt. Nachrichtlich: Für die Realisierung des Bauvorhabens ist die Fällung von satzungsgeschützten Bäumen nicht erforderlich. Die Dachflächen sollen mit Photovoltaikanlagen versehen werden. Die erforderlichen Pkw- und Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück / benachbarten Werksgelände nachgewiesen. Zum nördlichen Gebäudebestand wird eine begrünte Lärmschutzwand errichtet. Seite 3 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Werksübersicht mit Neubau Schnitte-Ansichten Außen- und Verkehrsanlagen
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Title: Werksübersicht mit Neubau.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586869.pdf Published Time: Tue, 12 May 2026 08:40:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/048/2026