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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583513.pdf
Published Time: 2026-04-15T06:34:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV6/064/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Ziegelstraße 51, 51a – Aufstockung, An-und Umbau eines Mehrfamilienhauses
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 29.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.
Sachdarstellung:
Es ist beabsichtigt, das zweigeschossige Bestandsgebäude Ziegelstraße 51, 51a
aufzustocken sowie an- und umzubauen. Die erforderlichen Stellplätze sollen südlich des
Wohngebäudes errichtet werden.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes Nr. 5481/25. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß
§ 30 Absatz 1 BauGB.
Der geltende Bebauungsplan setzt unter anderem überbaubare Grundstücksflächen durch
Baulinien und Baugrenzen, eine gärtnerisch zu begrünende Vorgartenfläche, eine II-
Geschossigkeit sowie eine GRZ und eine GFZ fest. Zudem sind die östlich der öffentlichen
Verkehrsfläche gelegenen Flächen als öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück wurde bereits 1934 und somit vor
Inkrafttreten des Bebauungsplanes errichtet. In 2005 wurden lediglich Leitungsrechte zur
Entwässerung gesichert. Die vorhandene verkehrliche Erschließung von der Ziegelstraße
über die im B-Plan Nr. 5481/25 als öffentliche Grünfläche festgesetzten Flächen erfolgte
bislang ohne öffentlich-rechtliche Sicherung. Mit der Erweiterung des Gebäudes soll die
Anbindung an die geplante Zufahrt deshalb nun optimiert und per Baulast gesichert werden.
Für das Bauvorhaben sind Befreiungen erforderlich.
Zwei Stellplätze liegen südlich außerhalb der überbaubaren Flächen. Die Kellertreppe Seite 2
überschreitet die östliche Baulinie um 1,15m. Die Treppenanlagen überschreiten die Baulinie
um 1,70m. Die Fahrradabstellplätze befinden sich ebenfalls außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen. Alle diese baulichen Anlagen liegen damit in den gärtnerisch zu
begrünenden Vorgartenfläche.
Die Terrassen überschreiten die Baugrenzen in einer Tiefe bis zu 3,55, die Balkone bis zu
1,40 m.
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung der
Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Der Hauptbaukörper unterschreitet die festgesetzte überbaubare Fläche deutlich. Die
Überschreitung der Festsetzungen durch die Terrassen, Balkone, Hauseingangstreppen,
Kellertreppe und Fahrradabstellflächen sind geringfügig. Die Anpassung der
Eingangstreppen ist zudem erforderlich, um den Höhenunterschied im Bestand zu
überwinden und eine ausreichend große Bewegungsfläche vor der Hauseingangstür zu
gewährleisten. Die übrigen Flächen im Vorgarten werden begrünt.
Aufgrund der vorhandenen Grundstückszuschnitte und der Erschließung von der
Ziegelstraße aus ist die Realisierung der Stellplätze auf den dafür vorgesehenen Flächen
entlang des Wilseder Wegs nicht möglich. Die geplante gebündelte Art der
Stellplatzerrichtung entspricht jedoch den Anordnungen im B-Plangebiet. Zudem befinden
sich drei weitere notwendige Stellplätze im Baufeld. Die geplante Zufahrt soll mit
versickerungsfähigem Belag ausgestattet werden.
Nachrichtlich:
Für das Vorhaben sind 4 satzungsgeschützte Bäume zu fällen. Ersatzpflanzungen sind in
Abstimmung mit dem Gartenamt auf dem Baugrundstück vorgesehen.
Anlagen:
Katasterauszug
Lageplan
Luftbild
Pläne
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Title: 00583526.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583526.pdf
Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:51:44 GMT
Number of Pages: 7
Markdown Content:
> Grundriss Außenanlagen Umbau, Anbau und Aufstockung - MFH Ziegelstr. 51, 40468 Düsseldorf
> Baumpflanzung neu (Spitzahorn) Stammdurchmesser 20-40cm Baumpflanzung neu (Spitzahorn) Stammdurchmesser 20-40cm Baumpflanzung neu (Spitzahorn) Stammdurchmesser 20-40cm Baumpflanzung neu (Spitzahorn) Stammdurchmesser 20-40cm Terrasse Pflasterbelag wasserdurchlässig Terrasse Pflasterbelag wasserdurchlässig Balkon Gaube Gaube Gaube Gaube Gaube Gaube Eingang WHG 1 Eingang Haus
Hecke Bestand Hecke Bestand Hecke Bestand Hecke Bestand Schotterrasen Rasen Wildrasen Wassergebundene Decke Baum abgestorben Baumfällung (Nadelbaum) beantragt Baumfällung (Nadelbaum) beantragt - 42.67 -- 27.96 -- 27.88 -Ziegelstraße Wilseder Weg Hausnr. 7 Ziegelstraße 43 Velux Baumfällung (Nadelbaum) beantragt
Ø 150cm
> Hecke Bestand Hecke neu geplant
Hecke neu geplant Hecke erhalten/ teilweise neu pflanzen wassergeb. Decke Wildrasen Baum neu Rasen Schotterrasen Bodendecker Hecke Wildrasen Wildrasen Bodendecker Einfahrt 213 224 225 48 Hecke neu geplant Wassergebundene Decke Weg Wassergeb. Decke Weg Wassergeb. Decke Erschließungsfläche für Haus Nr. 51 nach Abstimmung Amt 66 Ansicht Nord Umbau, Anbau und Aufstockung - MFH Ziegelstr. 51, 40468 Düsseldorf