Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung 3 entscheidet am 19. Mai 2026 über die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Vereinshauses für die Schützen an der Fährstraße 253. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr.
Einordnung
Die Bauvoranfrage betrifft die Errichtung eines Vereinshauses für die Schützen an der Fährstraße 253. Die Bezirksvertretung 3 wird am 19. Mai 2026 um 17:00 Uhr darüber entscheiden. Die Entscheidung findet im Rahmen einer Sitzung der Bezirksvertretung 3 statt.
Hintergrund
Die Bauvoranfrage ist ein wichtiger Schritt für die Schützen, um ein neues Vereinshaus zu errichten. Solche Anfragen sind notwendig, um die Genehmigung für Bauprojekte zu erhalten.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Entscheidung der Bezirksvertretung könnte den Bau des Vereinshauses ermöglichen oder verhindern. Die Sitzung ist öffentlich, interessierte Bürger können teilnehmen.
Nächste Schritte
Nach der Entscheidung der Bezirksvertretung wird das Ergebnis veröffentlicht. Bei positiver Entscheidung kann der Bauantrag eingereicht werden.
Die wichtigsten Punkte
- Bauvoranfrage für Vereinshaus an der Fährstraße 253
- Entscheidung am 19. Mai 2026 um 17:00 Uhr
- Sitzung der Bezirksvertretung 3
- Öffentliche Sitzung, Bürger können teilnehmen
- Wichtiger Schritt für die Schützen
Beschluss & Empfehlung
- Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Bauvoranfrage.
Verfahrensstand
Beratungsweg
19.05.2026
Endgültige Beratung
Entscheidung
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Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584866.pdf
Published Time: 2026-05-08T13:09:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/104/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Fährstraße 253 – Errichtung eines Vereinshauses für die Schützen
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 19.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Bauvoranfrage.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Fährstraße 253 liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines
Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 35 Abs. 2
BauGB, wonach das Bauvorhaben nicht privilegiert ist. Demnach können sonstige Vorhaben
im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange
nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für Landwirtschaft und Festplatz
dargestellt.
Im Bestand ist eine I-geschossige Schützenhalle mit einem Bauvolumen von 568 m³
vorhanden.
Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Vereinshauses für die St. Sebastianus
Schützenbruderschaft Düsseldorf-Hamm e.V. anstelle des vorhandenen Gebäudes. Das
geplante Gebäude weist eine Geschossigkeit von II, eine Grundfläche von 25 m x 15 m und
ein Bauvolumen von 3028 m³ auf.
Neben dem Schützenfest soll das Gebäude auch unterjährig durch den Verein für seine
Belange genutzt werden.
Aufgrund des § 35 Abs. 2 BauGB fällt die Entscheidung über die Erteilung der Seite 2
Bauvoranfrage in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Das Gebäude entspricht der Festsetzung im Flächennutzungsplan als Festplatz.
Zudem ist die Erschließung wie im Bestand über die Fährstraße gesichert.
Damit stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.
Das Vorhaben ist als Sonstiges nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig.
Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der Bauvoranfrage.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Obergeschoss
Schnitt A-A
Schnitt B-B
Ansicht I
Ansicht II
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Title: 00586508.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586508.pdf
Published Time: Fri, 08 May 2026 08:41:24 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Ansicht II als Text anzeigen
Title: 00586509.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586509.pdf
Published Time: Fri, 08 May 2026 08:41:36 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
80
KI-gestützt aufbereitet am 12. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/104/2026