Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/046/2026

Bauvoranfrage Julius-Raschdorff-Straße 6 - Neubau einer Pflegeinrichtung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Julius-Raschdorff-Straße 6 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 7Dokumente 6. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baulinie, der Art der Nutzung, der Überschreitung der Geschossigkeit und der Überschreitung der Geschossflächenzahl.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6268/005 aus dem Jahr 1964, welcher das Baugrundstück für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindezentrum) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festsetzt. Des Weiteren wird eine Baulinie und eine maximale Geschossigkeit von zwei Vollgeschossen definiert.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/046/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Ansicht Süd und Nord · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Ansicht West · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Sitzung · TOP 4.2

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  9. Weitere Unterlage

    Präsentation JRS in BV 10 26.05.2026_final · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Sitzung · TOP 14

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586444.pdf Published Time: 2026-05-11T08:48:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: APS/046/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Julius-Raschdorff-Straße 6 - Neubau einer Pflegeinrichtung Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 26.05.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baulinie, der Art der Nutzung, der Überschreitung der Geschossigkeit und der Überschreitung der Geschossflächenzahl. Sachdarstellung: Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6268/005 aus dem Jahr 1964, welcher das Baugrundstück für den Gemeinbedarf (evangelisches Gemeindezentrum) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festsetzt. Des Weiteren wird eine Baulinie und eine maximale Geschossigkeit von zwei Vollgeschossen definiert. Die auf dem Baugrundstück befindlichen sanierungsbedürftigen und den heutigen Standards nicht mehr entsprechenden Bestandsbauten eines Gemeindezentrums sowie eine Reihenhauszeile sollen zurückgebaut werden. Die bestehende Pflegeinrichtung im Süden soll umgenutzt werden. Zukünftig sollen dort Angebote an betreutem Wohnen, Plätze für Kurzzeitpflege und ein Ort für stadtteilbezogene Altenpflege entstehen. Es soll ein Zentrum gestaltet werden, dass Inklusion und Teilhabe in vielfältiger Weise ermöglicht. Geplant ist der Neubau einer 3-geschossigen Pflegeeinrichtung, die sowohl Seite 2 Kurzzeitpflegeplätze als auch stationäre Pflegeplätze bieten soll. Im Zuge der Optimierung und Weiterentwicklung des Gebäudekörpers – insbesondere durch die Erhöhung des Anteils barrierefreier und rollstuhlgerechter Bewohnerzimmer sowie zur Erhaltung der räumlichen Wirkung des benachbarten Kirchenbaus – wird die festgesetzte Baulinie in den nördlichen und südlichen Bereichen unterschritten und im nordöstlichen Bereich geringfügig überschritten. Zudem überschreitet das geplante Gebäude die zulässige maximale Geschossigkeit von zwei Vollgeschossen um ein weiteres Vollgeschoss auf insgesamt drei Vollgeschosse. Darüber hinaus wird die festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,8 um 0,87 auf insgesamt 1,67 erhöht. Die vorliegende Bauvoranfrage dient ausschließlich zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit. Weitergehende Prüfungen erfolgen im Rahmen eines Bauantrages. Das ausreichende Vorhalten von Pflegeplätzen ist ein gesamtstädtischer Belang und ist daher von überbezirklicher Bedeutung. Begründung: Das Baugrundstück ist als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „evangelisches Gemeindezentrum“ ausgewiesen. Die geplante Nutzung als Pflegeeinrichtung stellt ebenfalls eine dem Gemeinwohl dienende Nutzung dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen an die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen liegt das Vorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse. Die Grundzüge der Planung bleiben durch die beantragten Befreiungen unberührt, da die Fläche weiterhin einer sozialen und öffentlichen Nutzung zugeführt wird. Negative Auswirkungen auf die umgebende Wohnbebauung sind nicht zu erwarten. Der Befreiung hinsichtlich des Zurückbleibens hinter sowie des Überschreitens der Baulinie wird zugestimmt, da hierdurch die räumliche Wirkung des benachbarten Kirchenbaus erhalten bleibt und sich der Neubau in etwa am Fußabdruck des Bestandsgebäudes orientiert. Zudem bleibt das geplante Gebäude in seiner Höhenentwicklung unterhalb des straßenseitigen Bestandsgebäudes. Eine Beeinträchtigung der Wohnbebauung an der Julius-Raschdorff-Straße ist nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund bestehen auch keine Bedenken gegen die Befreiungen bezüglich der Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit sowie der Geschossflächenzahl. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Ansicht Süd und Nord Ansicht West
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Title: 00586452.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586452.pdf Published Time: Fri, 08 May 2026 08:02:28 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/046/2026