Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/035/2026

Bauvoranfrage für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf

Amtlicher Titel: Bauvoranfrage Am Roten Haus 79a - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit oberirdischen Stellplätzen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Roten Haus 79a · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 9Dokumente 2. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 6 berät am 29. April 2026 über die Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus am Roten Haus 79a. Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr. Die Anfrage betrifft die Errichtung oberirdischer Stellplätze.

Einordnung

Die Bauvoranfrage betrifft die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit oberirdischen Stellplätzen am Roten Haus 79a in Düsseldorf. Die Bezirksvertretung 6 wird am 29. April 2026 um 16:00 Uhr in einer Anhörung über das Projekt beraten. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Infrastruktur haben.

Hintergrund

Die Anfrage ist Teil der städtebaulichen Entwicklung in Düsseldorf. Mehrfamilienhäuser sind in vielen Stadtteilen gefragt, um den Wohnraum zu erweitern. Die Bezirksvertretung 6 spielt eine wichtige Rolle bei der Genehmigung solcher Vorhaben.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Anhörung ermöglicht Anwohnern, ihre Meinungen und Bedenken zu äußern. Die Entscheidung der Bezirksvertretung könnte den Bau des Mehrfamilienhauses beeinflussen.

Die wichtigsten Punkte

  • Bauvoranfrage für Mehrfamilienhaus am Roten Haus 79a
  • Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 29. April 2026 um 16:00 Uhr
  • Zwei relevante Dokumente: Beschlussvorlage und Katasterauszug

Themen

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage gemäß § 31 Absatz 3 BauGB.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · APS/035/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Lageplan Bäume · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Schnitt · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Grundriss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    3D-Kubatur · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Ansichten · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Sitzung · TOP 41

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

  11. Weitere Unterlage

    2026-04-29 TOP 41 Am Roten Haus 79 a · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Sitzung · TOP 6

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583786.pdf Published Time: 2026-04-17T12:12:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: APS/035/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Am Roten Haus 79a - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit oberirdischen Stellplätzen. Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 29.04.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 20.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage gemäß § 31 Absatz 3 BauGB. Sachdarstellung: Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück Am Roten Haus 79a ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Das Vorhabengrundstück ist derzeit mit einer Garage für 5 Stellplätze bebaut. Diese Stellplätze dienen nicht als öffentlich-rechtlich gesicherter Stellplatznachweis für ein Wohngebäude. Die Garagenanlage soll abgerissen werden. Zukünftig soll stattdessen ein Wohngebäude mit 17 geförderten Wohneinheiten errichtet werden. Alle notwendigen Stellplätze werden oberirdisch in einer Stellplatzanlage im westlichen Grundstücksbereich nachgewiesen. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5382/22. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan setzt für das Vorhabengrundstück u.a. ein WA (allgemeines Wohngebiet), eine I- bzw. II-Geschossigkeit, überbaubare Grundstücksflächen durch Baugrenzen, die geschlossene Bauweise, eine Bebauungstiefe von 13 m, Flächen für Seite 2 Stellplätze und Garagen einschl. ihrer Zufahrt sowie für eine Trafostation, eine unterirdische Kegelbahn sowie eine GRZ und eine GFZ fest. Die Bauherrin beantragt Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB wie folgt: - Überschreitung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen - Überschreitung der festgesetzten Bebauungstiefe von 13 m zu Gunsten einer Tiefe von bis zu 15.25 m. - Überschreitung der festsetzten I bzw. II-Geschossigkeit, da ein IV-geschossiges Wohngebäude geplant ist. - Befreiung von der festgesetzten geschlossenen Bauweise zu Gunsten einer offenen Bauweise - Überschreitung der festgesetzten GFZ von 0,6 auf 0,95 - Überschreitung der festgesetzten Flächen für Stellplätze; die Stellplätze sollen überwiegend außerhalb dieser Flächen errichtet werden. - Befreiung von der festgesetzten Zufahrt im nördlichen Grundstücksbereich. Die Zufahrt soll über die bestehende Wegefläche im Süden erfolgen. - Befreiung von der festgesetzten Fläche für eine Trafostation. Die Trafostation soll am westlichen Grundstücksrand zur Straße Am Roten Haus errichtet werden. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m², des Bauvolumens von mehr als 7.000 m³ und der o.g. Befreiungen, fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: § 31 Abs. 3 BauGB ermöglicht in angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 201a BauGB, zu denen Düsseldorf gehört, Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen zugunsten des Wohnungsbaus. Diese Vorschrift dient der Nachverdichtung, indem Ausnahmen beim Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise oder überbaubaren Fläche erlaubt werden, auch wenn sie die Grundzüge der Planung berühren. Dies ist vorliegend mit den o.g. beantragten Befreiungen der Fall. Die Abweichungen müssen städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar sein. Nachbarliche Interessen müssen ausreichend berücksichtigt werden. Vorliegend bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen. Die festgesetzte Art der Nutzung wird eingehalten. Das geplante Wohngebäude sowie die Stellplätze halten einen ausreichenden Abstand zu den bestehenden Wohngebäuden südlich und östlich des Baugrundstücks ein. Belüftung und Belichtung des umliegenden Quartiers werden nicht eingeschränkt. Die Erschließung bleibt unverändert. Die höhere Ausnutzung des Grundstücks ermöglicht die Realisierung von zusätzlichem, gefördertem Wohnraum. Es ist geplant, sämtliche Wohnungen öffentlich gefördert zu errichten. Die Bauherrin wird vor Einreichung eines Bauantrages vertraglich dazu verpflichtet, mindestens 1.332 qm Wohnfläche (ca. 17 Wohneinheiten) im öffentlich Seite 3 geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren. Die Quotierungsregelung des Düsseldorfer Baulandmodells wird damit vollständig beziehungsweise übererfüllt. Die Befreiungen nach § 31 (3) BauGB werden unter dieser aufschiebenden Bedingung erteilt. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Die Baukörperstellung trägt zur Abschirmung der dahinterliegenden Bereiche von Verkehrslärm sowohl für die Aufenthaltsflächen der zukünftigen Bewohner als auch der bestehenden Bebauungen bei. Das geplante Gebäude setzt an der Kreuzung Eckenerstraße/ Am Roten Haus einen städtebaulichen Akzent und markiert den Quartierseingang. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, öffentliche Belange werden nicht berührt. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen 17 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Die Mehrzahl der Bäume entlang der nördlichen Verkehrsflächen kann voraussichtlich erhalten werden. Die Entscheidung über die Baumfällungen soll dem Bauantragsverfahren vorbehalten bleiben. Ebenso soll im Bauantragsverfahren über die Größe und Lage der Kinderspielflächen entschieden werden. Da die Bauvoranfrage bereits vor Grundsatzbeschluss des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Bauturbo eingereicht wurde, wird diese noch im Wege der Bauvoranfrage beschieden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Lageplan Bäume Schnitt Grundriss 3D-Kubatur Ansichten
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KI-gestützt aufbereitet am 20. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/035/2026