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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583786.pdf
Published Time: 2026-04-17T12:12:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
APS/035/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Am Roten Haus 79a - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit oberirdischen
Stellplätzen.
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 29.04.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 20.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der
Bauvoranfrage gemäß § 31 Absatz 3 BauGB.
Sachdarstellung:
Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück Am Roten Haus 79a ein Mehrfamilienhaus zu
errichten.
Das Vorhabengrundstück ist derzeit mit einer Garage für 5 Stellplätze bebaut. Diese
Stellplätze dienen nicht als öffentlich-rechtlich gesicherter Stellplatznachweis für ein
Wohngebäude. Die Garagenanlage soll abgerissen werden.
Zukünftig soll stattdessen ein Wohngebäude mit 17 geförderten Wohneinheiten errichtet
werden. Alle notwendigen Stellplätze werden oberirdisch in einer Stellplatzanlage im
westlichen Grundstücksbereich nachgewiesen. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt
werden.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
5382/22. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Der Bebauungsplan setzt für das Vorhabengrundstück u.a. ein WA (allgemeines
Wohngebiet), eine I- bzw. II-Geschossigkeit, überbaubare Grundstücksflächen durch
Baugrenzen, die geschlossene Bauweise, eine Bebauungstiefe von 13 m, Flächen für Seite 2
Stellplätze und Garagen einschl. ihrer Zufahrt sowie für eine Trafostation, eine unterirdische
Kegelbahn sowie eine GRZ und eine GFZ fest.
Die Bauherrin beantragt Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB wie folgt:
- Überschreitung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen
- Überschreitung der festgesetzten Bebauungstiefe von 13 m zu Gunsten einer Tiefe von bis
zu 15.25 m.
- Überschreitung der festsetzten I bzw. II-Geschossigkeit, da ein IV-geschossiges
Wohngebäude geplant ist.
- Befreiung von der festgesetzten geschlossenen Bauweise zu Gunsten einer offenen
Bauweise
- Überschreitung der festgesetzten GFZ von 0,6 auf 0,95
- Überschreitung der festgesetzten Flächen für Stellplätze; die Stellplätze sollen überwiegend
außerhalb dieser Flächen errichtet werden.
- Befreiung von der festgesetzten Zufahrt im nördlichen Grundstücksbereich. Die Zufahrt soll
über die bestehende Wegefläche im Süden erfolgen.
- Befreiung von der festgesetzten Fläche für eine Trafostation. Die Trafostation soll am
westlichen Grundstücksrand zur Straße Am Roten Haus errichtet werden.
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m², des Bauvolumens von mehr als
7.000 m³ und der o.g. Befreiungen, fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die
Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.
Begründung:
§ 31 Abs. 3 BauGB ermöglicht in angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 201a
BauGB, zu denen Düsseldorf gehört, Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen
zugunsten des Wohnungsbaus.
Diese Vorschrift dient der Nachverdichtung, indem Ausnahmen beim Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise oder überbaubaren Fläche erlaubt werden, auch wenn sie die
Grundzüge der Planung berühren. Dies ist vorliegend mit den o.g. beantragten Befreiungen
der Fall.
Die Abweichungen müssen städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar
sein. Nachbarliche Interessen müssen ausreichend berücksichtigt werden.
Vorliegend bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen.
Die festgesetzte Art der Nutzung wird eingehalten. Das geplante Wohngebäude sowie die
Stellplätze halten einen ausreichenden Abstand zu den bestehenden Wohngebäuden südlich
und östlich des Baugrundstücks ein. Belüftung und Belichtung des umliegenden Quartiers
werden nicht eingeschränkt.
Die Erschließung bleibt unverändert.
Die höhere Ausnutzung des Grundstücks ermöglicht die Realisierung von zusätzlichem,
gefördertem Wohnraum. Es ist geplant, sämtliche Wohnungen öffentlich gefördert zu
errichten. Die Bauherrin wird vor Einreichung eines Bauantrages vertraglich dazu
verpflichtet, mindestens 1.332 qm Wohnfläche (ca. 17 Wohneinheiten) im öffentlich Seite 3
geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren. Die Quotierungsregelung des Düsseldorfer
Baulandmodells wird damit vollständig beziehungsweise übererfüllt. Die Befreiungen nach
§ 31 (3) BauGB werden unter dieser aufschiebenden Bedingung erteilt.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine
Bedenken.
Die Baukörperstellung trägt zur Abschirmung der dahinterliegenden Bereiche von
Verkehrslärm sowohl für die Aufenthaltsflächen der zukünftigen Bewohner als auch der
bestehenden Bebauungen bei.
Das geplante Gebäude setzt an der Kreuzung Eckenerstraße/ Am Roten Haus einen
städtebaulichen Akzent und markiert den Quartierseingang. Die Befreiungen sind
städtebaulich vertretbar, öffentliche Belange werden nicht berührt.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen 17 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Die Mehrzahl
der Bäume entlang der nördlichen Verkehrsflächen kann voraussichtlich erhalten werden.
Die Entscheidung über die Baumfällungen soll dem Bauantragsverfahren vorbehalten
bleiben.
Ebenso soll im Bauantragsverfahren über die Größe und Lage der Kinderspielflächen
entschieden werden.
Da die Bauvoranfrage bereits vor Grundsatzbeschluss des Rates der Landeshauptstadt
Düsseldorf zum Bauturbo eingereicht wurde, wird diese noch im Wege der Bauvoranfrage
beschieden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Lageplan Bäume
Schnitt
Grundriss
3D-Kubatur
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Title: 00583797.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583797.pdf
Published Time: Tue, 14 Apr 2026 13:11:40 GMT
Number of Pages: 1
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3D-KUBATUR
N Arch BV Sc 3D XX BARH XX
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Title: 00583798.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583798.pdf
Published Time: Tue, 14 Apr 2026 13:12:31 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
OK Attika OK Attika
+37.70m ü. NHN +37.90m ü. NHN +38.00m ü. NHN +38.15m ü. NHN+38.29m ü. NHN +48.75m ü. NHN +51.70m ü. NHN
> Zeisigweg
Eckener Straße
OK Attika OK Attika
> Eckener Straße
+38.00m ü. NHN +38.20m ü. NHN +48.75m ü. NHN +51.70m ü. NHN
> Straße
OK Attika OK Attika Traufe Bestand
> Eckener Straße Straße
+37.90m ü. NHN +37.90m ü. NHN +38.10m ü. NHN +41.71m ü. NHN +44.48m ü. NHN +48.75m ü. NHN +51.70m ü. NHN
First Bestand 1066 1055 St 0.07% a.- 262 m 154B DN 300 49.55 4.120% °
> 1.75 26.00 5.96 5.98 5.98 31.00 2.01 2.01 9.98 1.50
> AA
> Am Roten Haus Zeisigweg
OK Attika OK Attika
+37.90m ü. NHN +38.00m ü. NHN +38.29m ü. NHN +48.75m ü. NHN +51.70m ü. NHN
16.10.2025
Nachgereicht am Baufeld Verfasser Phase Planart Darstellung Planstand Status Projektnr. Index Erstellu
Projekt Architekt
Pinienstraße 2, 40233 Düsseldorf
## ARH Am Roten Haus 79a
0 Arch BV Sc AN XX BARH XX 16.1
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