Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/088/2026

Düsseldorf stellt Bebauungsplan für Kennedydamm 55/Roßstraße ein

Amtlicher Titel: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm55/Roßstraße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 09.10.2026 bei Bezirksvertretung 1.
9. Oktober 2026nächster Termin Kennedydamm · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 18. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 12.11.2026 beschlossen, das Planverfahren für den Bebauungsplan‑Entwurf Nr. 01/032 an der Kennedydamm 55/Roßstraße einzustellen. Damit wird der am 09.10.2025 gefasste Einleitungsbeschluss aufgehoben und das Vorhaben nicht weiter verfolgt. Der bereits beschlossene Bebauungsplan 01/017 für Kennedydamm 55 bleibt unverändert, während stattdessen ein neuer Entwurf 01/035 für das Teilgrundstück Kennedydamm 55/Roßstraße 166 vorbereitet wird. Für die Anwohner bedeutet das, dass keine neuen Bau‑ oder Verkehrsmaßnahmen an dieser Stelle zu erwarten sind.

Warum wichtig

Bürger:innen müssen nicht mit Baulärm, veränderten Verkehrsführungen oder neuen Gebäuden an der Kennedydamm‑55‑/Roßstraße‑Lage rechnen.

Die Details

  • Planungsnummer: 01/032
  • Standort: Kennedydamm 55/Roßstraße
  • Entscheidung: Verfahren am 12.11.2026 vom Rat eingestellt
  • Vorgängerplan: Bebauungsplan 01/017 (Kennedydamm 55) bereits 28.05.2025 beschlossen
  • Grund für Einstellung: Baukonstruktion nicht mehr zeitgemäß und wirtschaftlich
  • Neuer Vorstoß: Stattdessen wird Bebauungsplan‑Entwurf 01/035 für Kennedydamm 55/Roßstraße 166 in der Ratssitzung behandelt

Einordnung

Die Entscheidung betrifft ausschließlich das Grundstück an der Kennedydamm 55/Roßstraße und beendet das geplante Bauvorhaben dort. Sie hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Stadtteile, sondern betrifft nur die zukünftige Nutzung dieses einzelnen Standortes.

Hintergrund

Ein Bebauungsplan legt fest, wie ein Grundstück bebaut werden darf – z. B. Nutzung, Gebäudehöhe, Verkehrsführung. Er ist verbindlich und bestimmt die städtebauliche Entwicklung eines Gebietes.

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
  • APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem
  • empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
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APS/088/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm55/Roßstraße - Einstellung des Verfahrens Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 109.10.2026Anhörung Ausschuss für Planung und 14.10.2026Vorberatung Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss02.11.2026Vorberatung Rat 12.11.2026Entscheidung Sitzung des APS am 14.10.2026Vorlage Nr. APS/088/2026 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032Einstellung des Verfahrens - Kennedydamm 55/Roßstraße - Vorlage Nr. APS/088/2026 Seite 2 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - - Einstellung des Planverfahrens Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. HFA Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. RAT Der Rat der Stadt beschließt, den am 09.10.2025 gefassten Beschluss über die Einleitung und die Zustimmung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - aufzuheben und das Planverfahren einzustellen. Seite 3 Sachdarstellung: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/017 Kennedydamm 55 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit erfolgte im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025. Am 09.10.2025 hat der Rat einen erneuten Einleitungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan 01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße gefasst, da der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes 338 m² großes Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 erworben und dementsprechend die Zufahrt- und Tiefgaragenplanung angepasst hat. Im Laufe des Planverfahrens kam der Vorhabenträger zu der Erkenntnis, dass die bisherige Gebäudekonstruktion nicht länger zeitgemäß und wirtschaftlich sei, sodass das Verfahren nicht fortgeführt wurde. Stattdessen soll der Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/ Roßstraße 166 - in der heutigen Sitzung des Rates erfolgen (s. Vorlage Nr. APS/089/2026). Seite 4

KI-gestützt aufbereitet am 27. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/088/2026