Das Wichtigste
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 12.11.2026 beschlossen, das Planverfahren für den Bebauungsplan‑Entwurf Nr. 01/032 an der Kennedydamm 55/Roßstraße einzustellen. Damit wird der am 09.10.2025 gefasste Einleitungsbeschluss aufgehoben und das Vorhaben nicht weiter verfolgt. Der bereits beschlossene Bebauungsplan 01/017 für Kennedydamm 55 bleibt unverändert, während stattdessen ein neuer Entwurf 01/035 für das Teilgrundstück Kennedydamm 55/Roßstraße 166 vorbereitet wird. Für die Anwohner bedeutet das, dass keine neuen Bau‑ oder Verkehrsmaßnahmen an dieser Stelle zu erwarten sind.
Warum wichtig
Bürger:innen müssen nicht mit Baulärm, veränderten Verkehrsführungen oder neuen Gebäuden an der Kennedydamm‑55‑/Roßstraße‑Lage rechnen.
Die Details
- Planungsnummer: 01/032
- Standort: Kennedydamm 55/Roßstraße
- Entscheidung: Verfahren am 12.11.2026 vom Rat eingestellt
- Vorgängerplan: Bebauungsplan 01/017 (Kennedydamm 55) bereits 28.05.2025 beschlossen
- Grund für Einstellung: Baukonstruktion nicht mehr zeitgemäß und wirtschaftlich
- Neuer Vorstoß: Stattdessen wird Bebauungsplan‑Entwurf 01/035 für Kennedydamm 55/Roßstraße 166 in der Ratssitzung behandelt
Einordnung
Die Entscheidung betrifft ausschließlich das Grundstück an der Kennedydamm 55/Roßstraße und beendet das geplante Bauvorhaben dort. Sie hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Stadtteile, sondern betrifft nur die zukünftige Nutzung dieses einzelnen Standortes.
Hintergrund
Ein Bebauungsplan legt fest, wie ein Grundstück bebaut werden darf – z. B. Nutzung, Gebäudehöhe, Verkehrsführung. Er ist verbindlich und bestimmt die städtebauliche Entwicklung eines Gebietes.
Beschluss & Empfehlung
- empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
- APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem
- empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Verfahrensstand
Beratungsweg
Datum unbekannt
Sitzung
Beratung
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
APS/088/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm55/Roßstraße - Einstellung des
Verfahrens
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 109.10.2026Anhörung
Ausschuss für Planung und
14.10.2026Vorberatung
Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss02.11.2026Vorberatung
Rat 12.11.2026Entscheidung
Sitzung des APS am 14.10.2026Vorlage Nr. APS/088/2026
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032Einstellung des Verfahrens
- Kennedydamm 55/Roßstraße -
Vorlage Nr. APS/088/2026
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Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032
- Kennedydamm 55/Roßstraße -
- Einstellung des Planverfahrens
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung
zum Bebauungsplan Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - angehört und
empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - und
empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-
Vorentwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - und empfiehlt dem Rat
der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
RAT Der Rat der Stadt beschließt, den am 09.10.2025 gefassten Beschluss über die
Einleitung und die Zustimmung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - aufzuheben
und das Planverfahren einzustellen.
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Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
01/017 Kennedydamm 55 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung über die
Rechtsverbindlichkeit erfolgte im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025.
Am 09.10.2025 hat der Rat einen erneuten Einleitungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan
01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße gefasst, da der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes
338 m² großes Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 erworben und
dementsprechend die Zufahrt- und Tiefgaragenplanung angepasst hat. Im Laufe des
Planverfahrens kam der Vorhabenträger zu der Erkenntnis, dass die bisherige
Gebäudekonstruktion nicht länger zeitgemäß und wirtschaftlich sei, sodass das Verfahren nicht
fortgeführt wurde.
Stattdessen soll der Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Nr. 01/035
- Kennedydamm 55/ Roßstraße 166 - in der heutigen Sitzung des Rates erfolgen (s. Vorlage Nr.
APS/089/2026).
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KI-gestützt aufbereitet am 27. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/088/2026