Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590404.pdf
Published Time: 2026-06-18T06:58:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
RAT/357/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bereitstellung des Deutschlandtickets-Schule im Schülerverkehr für das Schuljahr 2026/2027
Fachbereich :
06/0 - Stadtdirektor und Dezernat für Jugend, Schule, Soziales und Sport
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 18.06.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die weitere Bereitstellung des
Deutschlandtickets Schule für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Trägerschaft der
Landeshauptstadt Düsseldorf für das Schuljahr 2026/2027 anstelle des Schokotickets und
beauftragt die Verwaltung, den hierfür notwendigen Ergänzungsvertrag mit dem
Verkehrsbund Rhein-Ruhr und der Rheinbahn AG fristgerecht zu unterzeichnen, sowie die
hieraus resultierenden Zahlungen aus veranschlagten bzw. noch zu veranschlagenden
Haushaltsmitteln zu leisten. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, für das Schuljahr
2027/28 die Bereitstellung des Deutschlandtickets Schule fristgerecht zu prüfen.
Sachdarstellung:
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr vom 27.02.2026 können nach der Schülerfahrkostenverordnung
anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler auch im Schuljahr 2026/2027 sowie für das
Schuljahr 2027/2028 vom Schulträger ein Deutschlandticket erhalten und Selbstzahlende
dieses Ticket zu einem um 20 Euro rabattierten Preis erwerben.
Grundlegend hierfür ist die Entscheidung des Schulträgers, dem Modell Deutschlandticket
Schule beizutreten. Maßgeblich hierfür ist die Finanzierungsabsicht, dass Seite 2
a) wenn das Modell Deutschlandticket Schule günstiger ist, die Differenz ins System
Deutschlandticket weiterhin abgeführt wird oder
b) wenn das Modell Deutschlandticket Schule teurer ist, die Schulträger den
Differenzbetrag aus Eigenmitteln übernehmen.
Seit dem Ratsbeschluss (RAT/252/2023) vom 15.06.2023, zuletzt bestätigt durch den
Beschluss vom 28.05.2025 (RAT/168/2025) ermöglicht die Stadt Düsseldorf allen
Schülerinnen und Schülern, die eine Schule in Trägerschaft der Stadt Düsseldorf besuchen,
den Bezug eines Deutschlandtickets Schule anstelle des bisherigen Schülertickets
„Schokoticket“.
Mit Stand März 2026 nutzen 7.883 anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler sowie
rund 23.090 Selbstzahlende dieses Angebot, sodass insgesamt etwa 31.000 Nutzerinnen
und Nutzer erreicht werden.
Mit der Erhöhung des Ticketpreises seit dem 01.01.2026 auf 63,00 Euro sowie einer
prognostizierten weiteren Preissteigerung zum 01.01.2027 auf 66,00 Euro ergibt sich für das
Schuljahr 2026/2027 ein Gesamtfinanzierungsvolumen für das Deutschlandticket in Höhe
von 6.125.091,00 Euro.
Nach Auskunft der Rheinbahn AG erhält das Verkehrsunternehmen im Rahmen des
aktuellen Fondsmodells zum Deutschlandticket Schule derzeit monatliche
Ausgleichszahlungen pro Deutschlandticket Schule aus den entsprechenden Landesmitteln.
Diese Zahlungen sind unmittelbar an die Teilnahme am Deutschlandticket-Schule-Modell
gekoppelt und würden bei einer Rückkehr zum Schokoticket vollständig entfallen. Mit den
aktuell von der Rheinbahn AG vorgelegten Zahlen ergäbe sich dadurch ein Verlust beim
Verkehrsunternehmen von rd. 3,6 Mio. Euro. Dieser Verlust errechnet sich als Differenz aus
den Fahrgeldeinnahmen aus dem Deutschlandticket-Schule in Höhe von 22,2 Mio. Euro, die
der Rheinbahn AG inklusive der Landesmittel zufließen würden und dem Schokoticket in
Höhe von 18,6 Mio. Euro ohne entsprechende Fördermittel.
Bei einer Wiedereinführung des Schokotickets würden der Rheinbahn AG direkte
Mindereinnahmen entstehen, die den Minderausgaben im städtischen Haushalt durch den
Wechsel des Ticketmodells - also etwa 0,5 Mio. Euro – entsprechen würden. Die
Mindereinnahmen der Rheinbahn AG würden damit insgesamt bei etwa 4,1 Mio. Euro pro
Jahr liegen. Diese Mindereinnahmen der Rheinbahn AG wären über die Holding der
Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH von der Landeshauptstadt Düsseldorf zu tragen.
Nach derzeitigem Stand geht die Rheinbahn AG davon aus, dass die dem Modell zugrunde
liegenden Einnahmen auch bei einer zweijährigen Vertragslaufzeit realisiert werden können.
Maßgeblich ist hierbei der o. g. Erlass zum Deutschlandticket Schule für die Schuljahre
2026/2027 und 2027/2028, der den entsprechenden Förder- und Finanzierungsrahmen für
diesen Zeitraum vorgibt.
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat aktuell den für den weiteren Bezug des
Deutschlandtickets Schule zu unterzeichnenden Ergänzungsvertrag für die kommenden zwei
Schuljahre übersandt, der nun mit einer durch die Rheinbahn erwirkten Nachfrist bis zum
31.07.2026 durch den Schulträger unterzeichnet werden muss. Erfolgt bis zu diesem
Zeitpunkt keine Unterzeichnung des Vertrags, würde die Stadt Düsseldorf für das Schuljahr
2026/2027 automatisch zum Tarif Schokoticket zurückkehren und die Vorteile für
Schülerinnen und Schüler, vornehmlich die deutschlandweite Mobilität und der vergünstigte
Bezug für Selbstzahlende, sowie der wertvolle Beitrag zur Mobilitätswende, die mit dem
alternativen Erwerb des Deutschlandticket einhergehen, würden entfallen.
Eine regelmäßige Validierung der Bereitstellung verschiedener möglicher Ticketarten ist
weiterhin angeraten, da das Modell Deutschlandticket Schule maßgeblich von der
Ausgleichszahlung des Landes beeinflusst wird. Seite 3
Für das Schuljahr 2026/2027 wird daher seitens der Verwaltung die weitere Bereitstellung
des Deutschlandtickets Schule ausdrücklich empfohlen. Der Vertrag mit zweijähriger Laufzeit
wird vor Ablauf der Kündigungsfrist am 30.04.2027 dahingehend überprüft, ob er auch für
das Schuljahr 2027/28 weiter in Anspruch genommen oder fristgerecht gekündigt werden
soll.