Bestellung der beratenden Ausschussmitglieder
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 58 Abs. 1 S. 11 und S. 12 GO NRW 1. das Einzelratsmitglied _____________________ zum beratenden Mitglied im ____________________________.
2. das Einzelratsmitglied _____________________ zum beratenden Mitglied im ____________________________.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Gemäß § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW hat ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als beratendes Mitglied anzugehören. Das benannte Ratsmitglied wird bzw. die benannten Ratsmitglieder werden vom Rat zum beratenden Mitglied/zu beratenden Mitgliedern des Ausschusses bestellt (§ 58 Abs. 1 S. 8 und 12 GO NRW).
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/388/2025