Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/099/2026

Streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h in der Ellerstraße zwischen Höhenstraße und Stahlstraße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ellerstraße (Abschnitt zwischen Höhenstraße und Stahlstraße) · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 24. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Ellerstraße zwischen Höhenstraße und Stahlstraße.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss ist dem Antrag des Jugendrates auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ellerstraße in Höhe des Lessing-Gymnasiums in seiner Sitzung am 24.06.2026 mehrheitlich gefolgt.

Unter anderem nach § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1 i.V.m. S. 4 Nr. 6 StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift kann die Straßenverkehrsbehörde eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen allgemeinbildenden Schulen innerhalb geschlossener Ortschaften vorsehen, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch zu Fuß Gehende, Pulkbildung von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden) vorhanden ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Ellerstraße zwischen Höhenstraße und Stahlstraße

Im Originaldokument genannter Straßenabschnitt. Die Linie ist keine genaue Maßnahmenfläche und sagt nicht aus, ob ein Vorschlag beschlossen oder bereits umgesetzt wurde.

  • Im Dokument genannter Abschnitt
  • Abschnittsgrenzen, keine Einzeladressen

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Geprüft am . Straßenverlauf laut Kartendaten vom 2026-10-06; keine Rekonstruktion des historischen Zustands.

Vorgang · OVA/099/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6.2

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 9

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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OVA/099/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h in der Ellerstraße zwischen Höhenstraße und Stahlstraße Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 308.09.2026Anhörung Ordnungs- und 07.10.2026Entscheidung Verkehrsausschuss Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Ellerstraße zwischen Höhenstraße und Stahlstraße. Sachdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss ist dem Antrag des Jugendrates auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ellerstraße in Höhe des Lessing-Gymnasiums in seiner Sitzung am 24.06.2026 mehrheitlich gefolgt. Unter anderem nach § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1 i.V.m. S. 4 Nr. 6 StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift kann die Straßenverkehrsbehörde eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen allgemeinbildenden Schulen innerhalb geschlossener Ortschaften vorsehen, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch zu Fuß Gehende, Pulkbildung von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden) vorhanden ist. Die Absenkung der Geschwindigkeit erfolgt, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen nicht zu befürchten ist. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 Meter Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleichbehandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken. Das Lessing-Gymnasium in der Ellerstraße hat seinen direkten Zugang an einer zweistreifigen Straße. Der Geltungsbereich der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird von der Höhenstraße bis Stahlstraße auf 200 Meter definiert. Die Verlustzeiten liegen im ÖPNV bzw. MIV bei maximal sechs Sekunden. Die verkehrsregelnde Maßnahme wird zeitlich auf die Öffnungszeiten des Gymnasiums begrenzt. Die Rheinbahn stimmt der Maßnahme zu. Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h ist nicht nur erforderlich und geeignet, die Verkehrssicherheit im Umfeld des Lessing-Gymnasiums zu erhöhen. Die Maßnahme stellt sich auch als angemessen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung dar, da auf der einen Seite die Interessen der Verkehrsteilnehmenden (zeitliche und evtl. finanzielle Einbußen) hier nur geringfügig betroffen sind sowie die Funktion der Straße nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Die Ordnungsbehörden werden gebeten, entsprechend der technischen und personellen Möglichkeiten die Geschwindigkeit zu überwachen. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/099/2026