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OVA/002/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Theodor-Heuss-Brücke, Sicherungsmaßnahme
-Beschlussvorlage-
Fachbereich :
02/0 Stadtkämmerin
Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 12.01.2026 Anhörung
Bezirksvertretung 4 12.01.2026 Anhörung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
21.01.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung
Rat 11.02.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und
Finanzierung der Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke mit
Gesamtkosten in Höhe von 36.892.000 (brutto).
Sachdarstellung:
1. Beschlusslage
Im Zusammenhang mit diesem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss stehen
folgende bereits gefasste Beschlüsse:
RAT 66/80/2016 - Theodor-Heuss-Brücke, Teilsanierung Bedarfsbeschluss
OVA/065/2019 - Theodor-Heuss-Brücke, Nachrechnungsergebnisse,
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Kompensationsmaßnahmen weiterer Betrieb und
Zurückstellung Teilsanierung
OVA/057/2022 - Theodor-Heuss-Brücke, Zukunftsstrategie
OVA/067/2025 - Neubau der Theodor-Heuss-Brücke
Mit Beschlussvorlage OVA/067/2025 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
beschlossen, die Theodor-Heuss-Brücke grundsätzlich durch ein neues
Brückenbauwerk zu ersetzen.
Gemäß der in der Beschlussvorlage OVA/057/2022 beschriebenen weiteren
Vorgehensweise soll auf dieser Basis nunmehr der vorliegende Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss für die bauliche Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen
Kragarm- und Geländerertüchtigung erfolgen.
2. Kosten
konsumtive Kosten (gerundet) 36.892.000,00 EUR
+ investive Kosten (gerundet) 0,00 EUR
= Gesamtkosten (gerundet) 36.892.000,00 EUR
jährliche Nettofolgekosten 0,00 EUR
3. Ausgangssituation
Die Theodor-Heuss-Brücke verbindet innerstädtisch im Zuge der B7 die A52. Es gibt
in jeder Fahrtrichtung 2 Fahrspuren bei einer maximal zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von derzeit 80 km/h tagsüber und 60 km/h nachts auf der
Strombrücke und generell 60 km/h auf der rechtsrheinischen Vorlandbrücke. In
beiden Fahrtrichtungen befinden sich, durch einen Schrammbord baulich von der
Fahrbahn getrennt, die Geh- und Radwege. Durch Markierung sind der Geh- und
Radweg voneinander getrennt.
Die Theodor-Heuss-Brücke (THB) ist im Jahr 1957 (Bauwerksalter: 68 Jahre)
fertiggestellt und in Betrieb genommen worden. Das Bauwerk wird regelmäßig
gemäß DIN 1076 „ Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen -
Überwachung und Prüfung " im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf den
baulichen Zustand hin untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchungen sind
zwingend erforderliche, priorisiert notwendige Sanierungsmaßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Stand- und Verkehrssicherheit sowie der Dauerhaftigkeit.
Mit dem Bedarfsbeschluss RAT 66/80/2016 wurde durch den Rat der
Landeshauptstadt die Nachrechnung des Brückenbauwerkes gemäß
Nachrechnungsrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung sowie die weitere Planung der priorisiert notwendigen Maßnahmen
beschlossen.
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Die Nachrechnung des gesamten Brückenzuges ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Ergebnisse liegen vor und wurden unter anderem mit der Vorlage OVA/057/2022
sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zukunftsstrategie der Theodor-
Heuss-Brücke vorgestellt. Zur weiteren Aufrechterhaltung des Verkehrs auf dem
Brückenbauwerk bis zum vorgesehenen Ersatzneubau ( OVA/067/2025 - Theodor-
Heuss-Brücke, Beschluss Brückenneubau) ist die Durchführung von Erhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen obligatorisch und Voraussetzung.
Gemäß der in der Beschlussvorlage OVA/057/2022 beschriebenen weiteren
Vorgehensweise ist auf dieser Basis der vorliegende Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss für die bauliche Umsetzung der Kragarm- und
Geländerertüchtigung vorgesehen.
4. Darstellung der Maßnahme
4.1 Bisherige Sicherungsmaßnahmen
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um
den Zustand des Bauwerks zu erfassen und es für den Verkehr in Betrieb zu halten.
Grundlage ist ein umfangreiches Monitoring, mit dem der Zustand des Bauwerks und
seine Entwicklung beobachtet wird. Hierzu gehört insbesondere
- jährliche Sonderprüfungen aller statisch-konstruktiv nicht mehr rechnerisch
nachweisbaren Bauteilen
- jährliche Sonderprüfung der Stahlbetonrippenplatten der Strombrücke.
Ergänzend wurden bauliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um den Zustand der
Brücke zu verbessern und verkehrliche Einschränkungen vorgenommen, um die
Belastung des Bauwerks zu reduzieren. Bei der baulichen Sanierung standen im
Vordergrund:
- jährliche „ Reparatur " von Betonabplatzungen an der Unterseite der
Stahlbetonrippenplatten der Strombrücke
- Verstärkung der Zugbänder im rechtsrheinischen Rampenbereich
- Verstärkung der Pfeilerreihe 17 des rechtsrheinischen Tausendfüßlers
- „ Riss-Sanierung " und Niettausch an den Querträgern der Strombrücke
Seit dem Jahr 2019 ist das maximal zulässige Fahrzeuggewicht für Überfahrten auf
30 t beschränkt. Zudem gilt ein Überholverbot für LKWs.
4.2 Weitergehende Ablastung des Bauwerks
Die bereits durchgeführten baulichen Verstärkungen und untergeordneten
Instandsetzungen sind nicht geeignet, die durch Ermüdung geschädigten Bauteile
dauerhaft zu sanieren. Es wurde lediglich Zeit für die Neubauplanung gewonnen.
Vielmehr zeigte sich bei der Riss-Sanierung der Querträger, dass der Verfall des
Bauwerks weiter fortgeschritten ist, als angenommen. Die Anzahl der in der
Planungsphase festgestellten Risse hatte sich massiv erhöht. Tatsächlich wurden,
anstelle der detektierten 225, insgesamt >500 Risse „ saniert " .
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Die Auswertung der Daten des im Oktober 2025 installierten Weight-in-Motion-
Systems zeigt jetzt auf, dass das Gebot der bestehenden Ablastung auf 30 t durch
die Verkehrsteilnehmer in großen Teilen missachtet wird. In Einzelfällen wurde sogar
festgestellt, dass die THB tatsächlich durch Fahrzeuge befahren wird, die das
zulässige Gesamtgewicht gemäß §34 StVZO von max. 44 t regelmäßig
überschreiten.
Grundsätzlich gilt, dass die Ermüdungsschädigung exponentiell mit dem
Fahrzeuggewicht zunimmt ( „ Ein LKW verursacht so viel Schaden wie 60.000 bis
100.000 PKWs " ).
Um die weitere Degradation der Brücke zu verlangsamen und das Risiko eines
Totalausfalls der Theodor-Heuss-Brücke auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ist es
aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse unausweichlich, das Bauwerk umgehend auf
3,5 t abzulasten.
Begleitend müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Kontrolle dieser
Ausweisung ermöglichen. Für eine Waagen- und Schrankenanlage, wie sie bei den
Rheinbrücken in Leverkusen oder Duisburg installiert worden waren, ist in der
innerstädtischen Lage kein Platz vorhanden. Die Verwaltung prüft daher anderweitige
Möglichkeiten, die eine eindeutige Identifikation von Fahrzeugen zulassen, die die
Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t überschreiten.
4.3 Kragarmertüchtigung
Die Stahlbetonrippenplatten (die sog. Kragarme), die heute den Geh- und Radweg
tragen und an beiden Seiten der Brücke an den Hohlkasten - den Hauptteil der
Brücke - angenietet sind, müssen ausgetauscht werden.
Diese Kragarmertüchtigung ist nur für das rund 476 m lange Teilbauwerk der
Strombrücke über den Rhein erforderlich.
Die heute vorhandenen Stahlbetonrippendecken werden durch ausgesteifte
Stahlbleche (orthotrope Platten) ersetzt. Durch die Verwendung von Stahl anstelle
des derzeit vorhandenen Betons verringert sich das Eigengewicht der Konstruktion
deutlich, was sich hinsichtlich der statischen Nachrechnung des Brückenbauwerkes
positiv auswirkt und die vorhandenen Defizite reduziert.
Im Zuge der Demontage des vorhandenen Kragarms werden zwangsweise auch die
Geländer der Strombrücke, die daran befestigt sind, entfernt. Mit der Erneuerung
der Tragkonstruktion wird das Geländer im Bereich der Strombrücke ebenfalls
erneuert und dem heutigen Stand der Technik hinsichtlich der Geländerhöhe und
dem erforderlichen Seil im Handlauf angepasst.
4.4 Erhöhung der Geländer der Vorlandbrücken im Bereich der Rad- und
Gehwege
Mit der Aktualisierung der „ Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Ingenieurbauwerke (ZTV-ING) im April 2013 wurde unter anderem die
Mindestgeländerhöhe für Neubauten bei Nutzung als Geh- und Radweg auf 1,30 m
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erhöht. Da durch die Kragarmertüchtigung das Brückenbauwerk seinen
Bestandsschutz verliert, wird das derzeitig 1,00 m hohe Geländer im Rahmen der
Maßnahme auf 1,30 m erhöht. Darüber hinaus wird ein Seil im Handlauf
aufgenommen, um das KFZ-Rückhaltesystem zu optimieren. Eine Ertüchtigung der
Geländer ist alleine schon aufgrund des fehlenden Seiles im Handlauf für alle 5
Teilbauwerke vorgesehen.
Die Erhöhung soll mittels einer aufgesetzten Konstruktion mit Kurzpfosten alle 75 cm
ausgeführt werden. Die neuen Kurzpfosten werden lotrecht in Anlehnung an die
Füllstäbe des Bestandsgeländers angeschweißt. Der neue Handlauf verläuft parallel
zum bestehenden Handlauf. Vor dem Hintergrund der seit 2016 fortgeschriebenen
Richtlinien ist nunmehr jedoch ein weiterer horizontaler Füllstab im Bereich der
Erhöhung vorzusehen. Insgesamt handelt es sich um ca. 2.000 m
Geländerertüchtigung.
Die Geländerertüchtigung erfolgt in zwei Bauabschnitten (Ober- und
Unterstromseite) parallel zur Kragarmertüchtigung. Für jeden Bauabschnitt wird der
entsprechende Geh- und Radweg gesperrt. Der Verkehr wird auf die jeweils andere
Bauwerksseite verlegt. Der Geh- und Radwegverkehr erfolgt auf der verbleibenden
Seite als Zweirichtungsverkehr. Während die Arbeiten auf der ersten Seite
durchgeführt werden, wird auf der anderen Brückenseite die Absturzsicherung
provisorisch mittels Stabgitterelementen für den Zeitraum des
Zweirichtungsverkehrs erhöht.
Die Geländererhöhung in den Bereichen der Vorlandbrücken wird parallel zur
Kragarmertüchtigung durchgeführt. Sperrungen, die über die Erfordernisse aus der
Kragarmertüchtigung hinausgehen, sind nicht vorgesehen.
4.5 Bauablauf
Der Rückbau der Stahlbetonrippenplatten der Strombrücke erfolgt gemäß statisch-
konstruktiven Vorgaben, die zwingend einzuhalten sind. Die Ausführung erfolgt
symmetrisch von den Trennpfeilern (Übergänge zu den Vorlandbrücken), sowie von
der Brückenmitte aus zu den Pylonen hin. Da die Brücke über zwei Pylone verfügt,
werden somit vier Arbeitsstellen eingerichtet. Die Arbeiten werden aufgrund der
Aufrechterhaltung des Verkehrs nacheinander auf der Ober - und Unterstromseite der
Brücke durchgeführt.
Alle Arbeiten werden von der Fahrbahn der jeweils gesperrten Brückenseite aus
ausgeführt. Der Kragarm weist, aufgrund seiner Vorschädigung, keine
Traglastreserven auf, die das Befahren mit Baustellenfahrzeugen erlauben. Als
Aufstellfläche für die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Mobilkräne wird die
gesamte Fahrbahnbreite der gesperrten Seite benötigt.
Für einen möglichen Rettungsfall müssen die Mobilkräne kurzfristig abgebaut werden
können, da die Zuwegung der Feuerwehr im Falle eines Unfalles auf der befahrenen
Brückenseite über die gesperrte Brückenseite erfolgt.
Darüber hinaus werden die Montagearbeiten durch Abfanggerüste auf der Unterseite
der Brücke geschützt. So wird sichergestellt, dass die Schifffahrt im Rhein nicht
gefährdet wird.
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4.6 Bauzeit
Die Kragarmertüchtigung wird ca. 15 Monate pro Brückenseite und somit insgesamt
ca. 2,5 Jahre in Anspruch nehmen. Die geplante Gesamtbauzeit erstreckt sich von
ca. Juni 2026 bis ca. Anfang 2029.
Während dieser Zeit sind, nach bisherigen Planungen und Erkenntnissen, weder an
der Oberkasseler Brücke (alternative südliche Rheinquerung) noch an der Kniebrücke
länger andauernde Arbeiten geplant, die Verkehrsbeschränkungen nach sich ziehen.
5. Verkehrliche Auswirkungen
Die Erneuerung der Kragarme der Strombrücke stellt aus verkehrlicher Sicht den
größten Eingriff dar.
Hierbei wird während der Bauzeit je ein Fahrstreifen pro Richtung auf der
Strombrücke aufrechterhalten. Beide Richtungsfahrstreifen werden auf einer Seite
der Brücke geführt und verlaufen auf der gegenüberliegenden Seite des Baufeldes.
Die Arbeiten an den Kragarmen können so optimiert durchgeführt werden.
Die Fahrspurverschwenkungen erfolgen im Bereich der Vorlandbrücken,
linksrheinisch in Höhe der Deichbrücke und rechtsrheinisch unmittelbar nach den
dort vorhandenen Bushaltestellen im Bereich des Tausendfüßlers. Für das Einrichten,
den Umbau und den Rückbau der Fahrspurverschwenkungen sind temporäre
Vollsperrungen der Brücke an Wochenenden erforderlich.
Durch die Reduzierung der Fahrspuren von zwei auf eine Fahrspur pro Fahrtrichtung
erhöht sich die Verkehrsbelastung pro Fahrspur. Zudem müssen Mittelpoller
zwischen den gegenläufigen Fahrspuren installiert werden, wodurch die
Fahrbahnbreite verringert wird. Um die Unfallhäufigkeit und -schwere zu reduzieren,
wird die Geschwindigkeit in den Regel- und Verschwenkungsbereichen über die
gesamte Bauzeit auf 30 km/h reduziert werden. Sollte es dennoch zu einem
Verkehrsunfall oder einem medizinischen Notfall auf der Strombrücke kommen, kann
die Unfallstelle über das Baufeld angedient werden.
Es wird eine weiträumige Hinweisbeschilderung hinsichtlich der Fahrspursperrungen,
Ablastung und Geschwindigkeitsbeschränkung vorgenommen. Die Verwaltung steht
hierzu mit den anderen Straßenbaulastträgern, z.B. der Autobahn GmbH,
Straßen.NRW sowie der Stadt Neuss in einem engen und stetigen Austausch.
Der Durchgangsverkehr wird großräumig über die Verkehrsbeziehung A44
(Flughafenbrücke) sowie die A 57 umgeleitet.
Für den innerstädtischen Verkehr wird die Verwaltung ein Verkehrsmodell der
bauzeitlichen Verkehrsströme unter Berücksichtigung der derzeit bekannten
Brücken-Ablastungen, Durchfahrtsbeschränkungen sowie weiterer geplanter
Baumaßnahmen Dritter erstellen lassen. Hieraus lassen sich ergänzende
innerstädtisch Wegweisungen erstellen, die entsprechend eingerichtet werden
können. Bei Bedarf ist vorgesehen, Signalsteuerung von Ampelanlagen entsprechend
anzupassen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die innerstädtischen
Ausweichrouten bauzeitlich fortzuschreiben sind, so dass Anpassungen bei Bedarf
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erfolgen können. Ziel der Verwaltung ist es, den Ausweichverkehr so stadtverträglich
wie möglich zu gestalten.
6. Baulicher und verkehrlicher Ausblick
Mit dieser umfassenden Maßnahme verfolgt die Verwaltung das Ziel, bis zum Neubau
der Theodor-Heuss-Brücke das Bestandsbauwerk in Betrieb zu halten. Eine
Vollsperrung des Brückenzuges mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen
auf die Landeshauptstadt Düsseldorf und ihre Bürger soll möglichst ausgeschlossen
werden.
Die beschriebenen Maßnahmen dienen allein dem Ziel, die Stand- und
Verkehrssicherheit der Brücke
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Anlage 1 - Finanzierung als Text anzeigen
Theodor-Heuss-Brücke Sicherungsmaßnahme (priorisiert notwendige Maßnahmen) Anlage 1 zur Vorlage OVA/002/2026
Finanzierung *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben
ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von EUR: 0,00 1 = Haushaltsplan- Entwurf
2 = Veränderungsverzeichnis
Konsumtive Kontierung in der Abwicklung ergänzt um die Maßnahmen-Nummer !! 3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung
4 = Umstellung im Budget
5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt
6 = Sonstiges (Begründung siehe unten)
Konto
(Auftragssachkonto/
Produktsachkonto)
einschließlich in EUR
Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.
5454102-52420300 konsumtive Brückenbaukosten 52.323.062 5 27.970
5454102-45820000
Ertragswirksame Auflösung
Rückstellungen 210.835.588 211.802.466 211.902.426
5454102-52160300
Durchführung InstandhRSt von
unterlassenen Instanthaltungen 210.835.588 211.802.466 211.902.426
Bestellermächtigungen
Gesamt davon kw 2026 davon kw 2027 davon kw 2028 davon kw 2029
5454102-52420300 konsumtive Brückenbaukosten 23.704.892 11.802.466 11.902.426
Jahr 2029 ff
in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR
Anmerkung
Anmerkung
Mittelbereitstellung*Mittelbereitstellung*Mittelbereitstellung*Mittelbereitstellung*Mittelbereitstellung*Mittelbereitstellung*
bis 2024 Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028
Anlage 2 - Übersichtslageplan Kragarmertüchtigung als Text anzeigen
Abt.
Abt.
Maßstab
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
Düsseldorf,
Im Auftrag
Amtsleiter
Plan-Nr.
Ursprungs-Plan-Nr.
Bearb.
Gez.
Gepr.
Name Datum
IndexDatum Änderung Name
Klinge
Nacke
Herbrand
Abt.
Abt.
Theodor-Heuss-Brücke (Strombrücke)
Erneuerung der Tragkonstruktion der Geh- und Radwege
Entwurfsplanung
Abt. 4
Abt. 4.2
Abt.
Ort, Datum, Unterschrift
Düsseldorf,
INGENIEURBÜRO GRASSL GMBH
Adlerstraße 34-40
40211 Düsseldorf
www.grassl-ing.de
GRASSL
BERATENDE
INGENIEURE
BAUWESEN
Tel.: 0211/17597-0
[email protected]
Übersichtsplan: Bestand - Abbruch - Planung
März 2020
01
12.04.2019 gez. ppa. Herbrand
März 2020
März 2020
b
a 17.03.2020 AntoniadisZeichnung aktualisiert
b 01.07.2025 SchartnerAnpassung der Zeichnung aufgrund reduzierter Ausführung
Anlage 3 - Entwurf Ansicht Geländererhöhung als Text anzeigen
Abt.
Abt.
Maßstab
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Düsseldorf,
Im Auftrag
Amtsleiterin
Plan-Nr.
Ursprungs-Plan-Nr.
Bearb.
Gez.
Gepr.
Name Datum
IndexDatum Änderung
1:10, 1:25
Name
02
Halfpapp
Arjmandirad
Herbrand
05/2025
Ort, Datum, Unterschrift
Düsseldorf,
INGENIEURBÜRO GRASSL GMBH
Adlerstraße 34-40
40211 Düsseldorf
www.grassl-ing.de
GRASSL
BERATENDE
INGENIEURE
BAUWESEN
Tel.: 0211/17597-0
[email protected]
Abt.
Abt.
05/2025
05/2025
Entwurfsplanung
Geländererhöhung Theodor-Heuss-Brücke
Bestandsgeländer mit/ohne Geländererhöhung
Regeldetails und Korrosionsschutz
Abt. 4
Abt. 4.2
Abt.