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OVA/067/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Neubau der Theodor-Heuss-Brücke
Fachbereich:
02/0 Stadtkämmerin
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 30.04.2025 Anhörung
Bezirksvertretung 1 23.05.2025 Anhörung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
18.06.2025 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2025 Vorberatung
Rat 10.07.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Theodor -Heuss-Brücke
grundsätzlich durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen und hierfür die
notwendigen Vorbereitungen zu treffen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planungs- und Bauaufgabe an das
städtische Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management Düsseldorf
GmbH (IPM) im Rahmen einer Inhouse -Vergabe in ausführender
Bauherrenfunktion entsprechend zu übertragen.
2. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, den Unternehmensgegenstand der
IPM um die in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Aufgaben in
geeigneter Weise zu erweitern. Zudem ermächtigt der Rat die städtischen
Vertreter/innen in den Gesellschaftsgremien der IPM, der erforderlichen
Anpassung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen und beauftragt die
Verwaltung, die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages zu veranlassen.
3. Die IPM wird beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen für die
HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 vorzubereiten sowie notwendige
Vorabmaßnahmen, z.B. die Bauvermessung und Baugrunderkundung, soweit
wie möglich durchzuführen.
4. Der Rat beschließt für die v. g. Leistungen die Bereitstellung der notwendigen
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Mittel inkl. der Kosten der IPM sowie der externen Berater - und
Ingenieurleistungen in Höhe von 22.200.000 Euro. Die Mittel werden zum
Haushaltsplanentwurf 2026ff. mit gesamtstädtischer Deckung veranschlagt.
5. Nach Abschluss der Leistungsphase 1 sowie Abschluss der Machbarkeitsstudie
zum Zielkonzept Stadtbahnbau wird dem Rat eine Entscheidungsvorlage zum
Brückenquerschnitt vorgelegt werden.
Sachdarstellung:
1. Beschlusslage
Im Zusammenhang mit dieser Beschlussvorlage stehen folgende bereits gefasste
Beschlüsse:
RAT/66/80/2016 - Theodor-Heuss-Brücke, Teilsanierung
OVA/057/2022 - Theodor-Heuss-Brücke, Zukunftsstrategie
OVA/116/2024 - Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn
2. Ausgangslage
Die Theodor-Heuss-Brücke befindet sich nördlich der Innenstadt und verbindet die
beiden Stadtteile Golzheim und Heerdt. Sie ist wesentlicher Bestandteil der
Bundestraße B7, die teilweise als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist. Innerhalb des
städtischen Straßennetzes ist die Theodor -Heuss-Brücke eine der am höchsten
belasteten Strecken. Die Brücke wird täglich von ca. 78.600 Kraftfahrzeugen, davon
ca. 3.000 LKWs, überquert.
Bei der Theodor-Heuss-Brücke handelt es sich um einen Brückenzug, der aus 5
Teilbauwerken besteht. Vom linksrheinischen Ufer aus beginnend handelt es sich
dabei um die Deichbrücke, die Flutbrücke, die Strombrücke, den Tausendfüßler sowie
die Rampe. Die Gesamtlänge über alle Teilbauwerke hinweg beträgt 1.522,13 m.
Jedes Teilbauwerk ist für sich einzigartig und weist besondere statisch-konstruktive
Merkmale auf. Allen geme insam ist die in den 1950er Jahren aufgekommene
„entmaterialisierte Bauweise", die einen sparsamen Umgang mit Baustoffen vorsieht
und der Theodor-Heuss-Brücke damit ein elegantes, leichtes Erscheinungsbild
verleiht.
Bei der Strombrücke handelt es sich um Deutschlands erste Schrägseilbrücke. Die
besonderen konstruktiven Merkmale - harfenförmige Anordnung der Tragkabel,
orthotrope Fahrbahnplatte und freistehende Pylonstiele - waren zum damaligen
Zeitpunkt weltweit einzigartig und machten sie zum Vorbild all er folgenden
Schrägseilbrücken, insbesondere in Deutschland.
Die Theodor-Heuss-Brücke wurde im Jahre 1957 fertiggestellt und in Betrieb
genommen. Ende 2016 wurde sie als „Pionierbauwerk für die dann in Deutschland so
erfolgreichen Schrägseilbrücken" aufgr und zuvor genannter Merkmale unter
Denkmalschutz gestellt.
Das nunmehr fast 70 Jahre alte Bauwerk weist inzwischen zahlreiche Schäden auf.
Die zuletzt erstellten Berichte der Bauwerksprüfungen umfassen mehr als 800
Seiten. Die Zustandsnoten der Teilbauwer ke betragen auf der Skala von 1 bis 4
inzwischen 2,5 bis 3,5, was gemäß RIEB -Prüf eine „kurzfristige" bis „umgehende
Instandsetzung" erfordert. Die Schäden sind nach derzeitigem Stand weitestgehend
irreversibel. Dazu zählen beispielsweise Litzenbrüche eine s Tragkabels der
Strombrücke, extreme Rissbildung an den Querträgern sowie Korrosion an den
Kontaktflächen Tragkabel / Lager.
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Brücken unterliegen aufgrund des rollenden Verkehrs einer dynamischen Belastung.
Durch diese zyklische Belastung kann das eingese tzte Material „ermüden" und die
Tragfähigkeit allmählich nachlassen. Mit fortschreitendem Materialverschleiß ist somit
die Lebensdauer eines solchen Bauwerks begrenzt. Je nach Konstruktion können
moderne Brücken ca. 70 bis 100 Jahre in Betrieb verbleiben, ehe sie durch neue
Bauwerke oder grundhafte Erneuerungen ersetzt werden müssen. Bei der Theodor -
Heuss-Brücke wurde dieser Verschleiß durch die exorbitant angestiegene
Verkehrsbelastung der letzten Jahrzehnte erheblich beschleunigt:
Verkehrsdaten 1962: 18.000 Kfz/Tag
als Planungsgrundlage prognostiziertes Endziel für 1980: 41.000 Kfz/Tag
Verkehrsdaten 2000: 95.000 Kfz/Tag
Verkehrsdaten 2016: 72.500 Kfz/Tag
Verkehrsdaten 2018: 78.600 Kfz/Tag
Im gleichen Zeitraum nahm sowohl das zulässig e Gesamtgewicht als auch die
zulässige Achslast des Schwerlastverkehrs gemäß
Straßenverkehrszulassungsordnung in erheblichen Maße zu:
Zul. Gesamtgewicht 1956: 24 t
Zul. Achslast 1956: 8 t
Zul. Gesamtgewicht 2003: 44 t (183 %)
Zul. Achslast 2003: 11,5 t (144 %)
Die Theodor-Heuss-Brücke ist für den aktuellen Verkehr nicht ausgelegt, ihr wurde
deutlich mehr „zugemutet" als planerisch vorgesehen.
Ausgehend von den vorgenannten Ergebnissen führte die Verwaltung in den letzten
Jahren eine Nachrechnung aller Teilbauwerke durch. Die Nachrechnung erfolgte
gemäß der Nachrechnungsrichtlinie in bis zu 4 Stufen. Die Ergebnisse zeigen bei
allen Teilbauwerken Defizite auf, die bereits zu Kompensationsmaßnahmen führten.
Hierzu zählen beispielsweise eine Ablastung der Brücke auf 30 t sowie die Einführung
eines LKW-Überholverbotes.
Im Zuge der Nachrechnung wurde abgeschätzt, ob sich die Teilbauwerke ertüchtigen
(verstärken) lassen. Festzuhalten ist, dass das bei Neubauten anzusetzende
Ziellastniveau „Lastmodell 1" nicht mehr erreichbar ist. Selbst die Ziellastniveaus 30t
und 40 t sind überwiegend nicht mehr erreichbar.
In einem nächsten Schritt wurde untersucht, wie lange die einzelnen Teilbauwerke
nach einer Sanierung und Verstärkung noch genutzt werden könnten. Hier zeigt sich,
dass lediglich beim Ziellastniveau 3,5 t eine Nutzungsdauer von höchstens 15 bis 25
Jahren denkbar wäre. Die Flutbrücke müsste selbst in diesem Szenario erneuert
werden.
Lediglich eine Nutzung als Fuß - und Radwegbrücke mit voraussichtlicher
Einschränkung der Nutzungsbreite würde einen langfristigen Erhalt des gesamten
Ensembles sicherstellen. Selbst bei dieser Nutzung würde dennoch ein laufender
Instandhaltungsaufwand in 7-stelliger Höhe erforderlich werden.
Aus diesem Ergebnis lässt sich ableiten, dass eine neue Rhein-Querung sowohl für
den motorisierten Individualverkehr als auch für weitere Verkehrsteilnehmer
zwingend erforderlich ist.
3. Vorzugsvariante der Verwaltung
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zukunftsstrategie zur Theodor -Heuss-
Brücke (OVA/057/2022) wurde eine Machbarkeitsstudie zur Querung des Rheins
durchgeführt. Insgesamt wurden 26 Varianten untersucht. Die Konstruktion der
Variante I „zweiteiliger Querschnitt" kristallisierte sich als beste Variante heraus.
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Der konkrete Auftrag zur Planung erfolgt erst nach einem weiteren Ratsbeschluss,
voraussichtlich im 1. Quartal 2026, da die Ergebnisse aus der derzeit laufenden
Machbarkeitsstudie zum Zielkonzept Stadtbahnbau (OVA/116/2024) abgewartet
werden müssen. Nach Abschluss dieser Studie entscheidet der Rat, ob der 2 -teilige
Ersatzneubau mit oder ohne ÖPNV-Trasse realisiert wird.
4. Geplante Maßnahmen
Der Prozess zum Neubau der Theodor -Heuss-Brücke lässt sich in 4 Stufen
untergliedern:
Stufe 1: Leistungsphase 1; Ziel: Festlegung Brückenquerschnitt
Stufe 2: Leistungsphase 2; Ziel: Bedarfsbeschluss
Stufe 3: Leistungsphase 3 bis 6, Ziel: Planfeststellungsbeschluss, AuF
Stufe 4: Leistungsphase 7 bis 8, Ziel: Realisierung des Bauwerks
Gegenstand des hier verfassten Beschlusses ist die Vorbereitung zur
Durchführung der 1. Stufe. Innerhalb dieser Stufe 1 erfolgt die
Grundlagenermittlung als Basis der daran anschließenden Vorplanung. Die Stufe 2
schließt 2028 mit einer Vorplanung des neuen Brückenzugs ab sowie einer ersten
Kostenschätzung als Grundlage zur Herbeiführung des Bedarfsbeschlusses im ersten
Halbjahr 2029.
5. Beauftragung der IPM
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung und im Weite ren
das städtische Tochterunternehmen IPM in ausführender Bauherrenfunktion, die
Planung für einen Neubau der Theodor -Heuss-Brücke durchzuführen. Unbeschadet
der hoheitlichen Aufgaben und Rechtsstellungen der Landeshauptstadt übernimmt
die IPM die ausführenden Funktionen.
6. Erweiterung des Geschäftszwecks der IPM
Der Geschäftszweck der IPM (Textauszug) wird wie folgt geändert bzw. ergänzt
(hier: in Fettdruck):
Der Gegenstand des Unternehmens ist:
- die Errichtung, Sanierung und Erweiterung städtischer Schulgebäude und
sonstiger Hochbauten;
- die Unterhaltung und Verwaltung solcher Immobilien;
- der Erwerb und die Verwertung solcher Immobilien;
- der Erwerb von Grundstücken zur Erreichung von im ersten Spie gelstrich
dieses Absatzes 1 erwähnten Zwecken;
- Projektsteuerung/Koordinierung im Zusammenhang mit
Planfeststellungsverfahren und mit Bebauungsplanverfahren auf
städtischen Grundstücken, auch von Teilprojekten
- die Herrichtung und Erschließung von städtischen Grundstücken
- die Planung, und der Bau Errichtung, Sanierung und Erweiterung von
städtischen Ingenieurbauwerken und RadvVerkehrsanlagen.
7. Kosten, Finanzierung, Refinanzierung
Die Aufstellung der Planungskosten basiert auf der Vorzugsvariante I „zweiteiliger
Ersatzneubau mit ÖPNV -Trasse". Je nach Ausgang der Machbarkeitsstudie zum
Zielkonzept Stadtbahnbau sind die Kosten anzupassen.
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Neben den bisher bekannten wesentlichen Ingenieurbauwerken
Vorlandbrücken
Strombrücke
Rückbau der Theodor-Heuss-Brücke
sind auch die folgenden exemplarisch genannten Nebenobjekte zu planen:
links- und rechtsrheinischer Straßenbau
links- und rechtsrheinische Entwässerungsanlagen
links- und rechtsrheinische Haltestellen
rechtsrheinische Freilandplanung unterhalb der Brücke inkl. Sportplatz
vorlaufende Kampfmittelsondierung
Leitungsverlegungen (z.B. Strom, Wasser, Abwasser)
Technische Gebäudeausstattung und öffentliche Beleuchtung
Für die Leistungsphasen 1 und 2 werden 22,2 Mio. Euro brutto exkl.
aktivierbarer Eigenleistung (AEL) als Planungsmittel im investiven Haushalt
veranschlagt. Die Ermittlung der Planungsleistungen basiert auf Erfahrungswerten
aus vorangegangen Projekten und ist zum jetzigen Zeitpunkt pauschalisiert ermittelt.
Der Mittelabfluss für die Planungskosten der Leitungsphase 1 und 2 verteilt sich
voraussichtlich wie folgt:
2026: 7,4 Mio. Euro brutto
2027: 7,4 Mio. Euro brutto
2028: 7,4 Mio. Euro brutto
Die Veranschlagung der Auszahlungsmittel sowie der AELs als Ertrag in den Jahren
2026ff. wird nach der Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff.
für die Jahre 2026-2028 erfolgen.
8. Terminplan
Mit Bereitstellung der nötigen Mittel können die Planungs- und Gutachterleistungen
ausgeschrieben und vergeben werden, anschließend beginnt die Planung zu den
Leistungsphasen 1 und 2. Es ergibt sich folgender grober Terminplan:
Planungsbeschluss / Ratsbeschluss: 2. Quartal 2025
Beginn der Planungsleistung: 2. Halbjahr 2025
Ratsbeschluss „Brückenquerschnitt" 1. Quartal 2026
Beendigung LP 1 und 2: 2. Halbjahr 2028
Bedarfsbeschluss: 2029
9. Risiken
Terminliche Risiken bestehen beim denkmalschutzrechtlichen Verfahren, da dieses
nicht kodifiziert ist und für jedes Denkmal individuell festzulegen ist.
Im Rahmen der Leistungsphase 4 ist nach bisheriger Ei nschätzung der Verwaltung
ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Hierbei ist die Landeshauptstadt auf
die übergeordneten Behörden angewiesen, die dieses Verfahren leiten werden.
10. Personalbedarf
Die vorhandenen Personal -Ressourcen des Amtes für Brüc ken-, Tunnel- und
Stadtbahnbau im Bereich der Planung und im Bereich des Baus lassen eine
qualitative und zeitnahe Bearbeitung des Projektes aufgrund vieler weiterer
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anstehender Projekte wie z.B. den Ersatzneubau Benediktusstraße und das Projekt
Stadtbahn U81, 2. und 3. Bauabschnitt sowie diverser weiterer Projekte nicht zu.
Daher ist die Schaffung zweier neuer, unbefristeter Vollzeitstellen für den Bereich der
Planung und den Bereich des Neubaus der Theodor -Heuss-Brücke erforderlich. Von
diesen beiden Stellen soll jeweils eine Stelle in das Sachgebiet 69/2.1 „Planung
Ingenieurbauwerke" und eine Stelle in das Sachgebiet 69/3.1 „Bau
Ingenieurbauwerke" integriert werden.
Beide Stellen entsprechen einer Wertigkeit im Bereich EG 13 F1 TVöD und sind
folglich mit Personalgesamtkosten i.H.v. 193.038,- € zu beziffern. Die benötigte
Qualifikation für die Besetzung der Stellen entspricht einem Master of Engineering
oder Science, Fachrichtung Bauingenieurwesen, Vertiefungsrichtung Konstruktiver
Ingenieurbau. Die Besetzung der Stellen soll zum Planungsbeginn erfolgen, sodass
eine Vorgriffsbesetzung im Hinblick auf den Stellenplan 2026 beantragt wird.
Für den Bau einer Rheinbrücke mit großer Spannweite sowie großer Vorlandbrücken
gelten außergewöhnliche Bedingungen.
Das entsprechende Personal muss in der Lage sein, die Anforderungen eines
technisch hochkomplexen Bauwerkes zukunftsorientiert, das heißt auf dem neuesten
technischen Niveau (bspw. hinsichtlich Themen des Building Information
Modeling/BIM) abzuwickeln.