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Ordnungs- und Verkehrsausschuss
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Sitzung kompakt
21.01.2026 · Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ordnungs- und Verkehrsausschuss · Sitzung vom 21.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 02.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Kosten sind der Landeshauptstadt Düsseldorf durch die Ausschreibung bzw. Vergabe des Mietradsystems entstanden?
2. Bitte erläutern Sie im Detail das Vergabeverfahren zur Einführung eines (weiteren) städtischen Mietradsystems in der Landeshauptstadt Düsseldorf?
3. Aus welchen Gründen wurde eine Weiterentwicklung des bestehenden nextbike-Angebots der Rheinbahn nicht vorrangig umgesetzt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/006/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsfraktion AfD zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 21.01.2026: Ausschreibung und Vergabe eines Systems für Mieträder der Landeshauptstadt Düsseldorf Frage 1: Welche Kosten sind der Landeshauptstadt Düsseldorf durch die Ausschreibung bzw. Vergabe des Mietradsystems entstanden? Antwort: Die Kosten des Mietradsystems sind vornehmlich durch Beratungsleistungen sowie die Nutzung der Vergabeplattform angefallen. Insgesamt sind durch die Ausschreibung Kosten von 73.641,29 € für die Landeshauptstadt Düsseldorf entstanden. Frage 2: Bitte erläutern Sie im Detail das Vergabeverfahren zur Einführung eines (weiteren) städtischen Mietradsystems entstanden? Antwort: Bei der Ausschreibung für das kommunale Mietradsystem handelte es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 1, 5 GWB und §§ 14 Abs. 1 und 3, 17 VgV. Zudem wurde die Ausschreibung als ein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt, da das Vergaberecht aufgrund der anzunehmenden Gesamtsumme dazu verpflichtet. Im oben genannten Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkung sind sämtliche Details zum Ablauf eines solchen Vergabeverfahrens nachlesbar. Frage 3: Aus welchen Gründen wurde eine Weiterentwicklung des bestehenden nextbike- Angebots der Rheinbahn nicht vorrangig umgesetzt? Antwort: Es handelt sich beim Mietrad-Angebot der Rheinbahn nicht um ein kommunal angebotenes Mietradsystem. Um ein kommunales Mietradsystem einzuführen bedurfte es einer Ausschreibung. Somit handelte sich nicht um ein Vergabeverfahren zur Einführung eines weiteren kommunalen Mietradsystems, sondern um die Ersteinführung eines solchen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele OSD-Mitarbeiter waren 2025 jeweils im Außendienst eingesetzt? (Bitte deren Auslastung inkl. Schicht-, Nacht- und Wochenenddiensten sowie Einsatzschwerpunkten im Stadtgebiet darstellen)?
2. Wie hoch war 2025 die Fluktuation im Ordnungs- und Servicedienst (bitte in geeigneter Form geordnet darstellen)?
3. Welche Gesamtkosten sind für den Ordnungs- und Servicedienst in den Jahren 2023, 2024 und 2025 angefallen (bitte nach Möglichkeit auch die Kosten einer durchschnittlichen OSD-Stelle darstellen)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/007/2026 Beigeordneter Christian Zaum Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsaus- schusses am 21.01.2026: OSD-Auslastung, Einsatzschwerpunkte und Kosten Frage 1: Wie viele OSD-Mitarbeiter waren 2025 jeweils im Außendienst eingesetzt? (Bitte de- ren Auslastung inkl. Schicht-, Nacht- und Wochenenddiensten sowie Einsatzschwer- punkten im Stadtgebiet darstellen)? Antwort: Im Außendienst des Ordnungs - und Servicedienstes (OSD) sind 221 VZÄ besetzt. Der OSD arbeitet in einem Schichtdienstsystem, bestehend aus Früh-, Tag- und Spät- dienst. Die vierte Schicht befindet sich im dienstplanmäßigen Frei. Die Aufteilung der jeweiligen Schichten ist der Anlage zu entnehmen. Der OSD ist flächendeckend im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Im Rahmen des routinemäßigen Streifendienstes werden alle Stadtteile präventiv und unabhängig von Beschwerdelagen bestreift. Aktuelle oder geplante Einsatzlagen fließen in die tägliche Einsatzplanung ein. Dabei werden die verfügbaren personellen Ressourcen sowie die jeweilige Situation vor Ort berücksichtigt. Eine feste Prioritätenliste für bestimmte Stadtteile existiert nicht, da sich Einsatzschwerpunkte flexibel nach Bedarf - etwa auf- grund von Bürgerbeschwerden oder besonderen Einsatzlagen - verändern können. Die Fachdienstgruppe PsychKG (Einweisung und Hilfen von / für psychisch Kranke) arbeitet an 7 Tagen der Woche mit einer 24 Stundenabdeckung und losgelöst von den anderen OSD-Dienstgruppen. Frage 2: Wie hoch war 2025 die Fluktuation im Ordnungs- und Servicedienst (bitte in geeigne- ter Form geordnet darstellen)? Antwort: Zugänge: 45 Abgänge: 38 Seite 1 von 2 Frage 3: Welche Gesamtkosten sind für den Ordnungs- und Servicedienst in den Jahren 2023, 2024 und 2025 angefallen (bitte nach Möglichkeit auch die Kosten einer durch- schnittlichen OSD-Stelle darstellen)? Antwort: Die Gesamtkosten des OSD für das Jahr 2023 sind dem Teilfinanzplan des Dezerna- tes 07 auf den Seiten 998 bis 1000 im Produkt „Ermittlungs - und Vollzugsaufgaben" des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 zu entnehmen. Die Gesamtkosten des OSD für das Jahr 2024 sind dem Teilfinanzplan des Dezerna- tes 07 auf den Seiten 996 bis 998 im Produkt „Ermittlungs - und Vollzugsaufgaben" des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2026 zu entnehmen. Die Gesamtkosten des OSD für das Jahr 2025 liegen in Hinblick auf den ausstehenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschlie- ßend vor. Die veranschlagten Haushaltsansätze sind dem Teilfinanzplan des Haus- haltsplanentwurfes für das Jahr 2026 auf den Seiten 996 bis 998 des Dezernates 07 im Produkt „Ermittlungs - und Vollzugsaufgaben" zu entnehmen. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie weit ist der Planungsstand für die Radwege auf der Königsallee?
2. Welche Verfahren stehen noch aus?
3. Wann ist frühestens mit dem Baubeginn der Radwege zu rechnen (aufgeteilt in Planungsabschnitte)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/011/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsfraktion Die LINKE zur Sitzung des Ordnungs- und Ver- kehrsausschusses am 21.01.2026: Planungsstand Radwege Königsallee Frage 1: Wie weit ist der Planungsstand für die Radwege auf der Königsallee? Antwort: Die Vorplanung wurde unter Berücksichtigung der beschlossenen Leitsätze zur Mo- bilität aus dem Dialogverfahren Zukunft der Königsallee erstellt. Auf dieser Grund- lage wird ein Bedarfsbeschluss vorbereitet. Frage 2: Welche Verfahren stehen noch aus? Antwort: Der Bedarfsbeschluss befindet sich in Vorbereitung. Danach können die weiteren Planungsphasen beauftragt werden. Frage 3: Wann ist frühestens mit dem Baubeginn der Radwege zu rechnen (aufgeteilt in Planungsabschnitte)? Antwort: Der Baubeginn richtet sich dann nach der Einbindung der Maßnahme in das Ge- samtbild aller innerstädtischer Maßnahmen und nach der Bereitstellung der Haus- haltsmittel. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind die vom ADFC und den Bürger:innen erarbeiteten Änderungs - vorschläge zur Verbesserung bzw. Herstellung der Sicherheit im Radhauptnetz bereits mit dem aktuellen Planungsstand abgegli - chen worden?
2. Gibt es schon erste Umsetzungsschritte?
3. Sind Gespräche mit den Bezirksvertreter:innen über mögliche Maßnahmen in ihren Bezirken geführt worden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/012/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsfraktion Die LINKE zur Sitzung des Ordnungs- und Ver- kehrsausschusses am 21.01.2026: Umsetzung der Planung der Testergebnisse und Verbesserungsvorschläge des ADFC zum Radhauptnetz Frage 1: Sind die vom ADFC und den Bürger:innen erarbeiteten Änderungsvorschläge zur Verbesserung bzw. Herstellung der Sicherheit im Radhauptnetz bereits mit dem aktuellen Planungsstand abgeglichen worden? Antwort: Die im Rahmen des vom ADFC Düsseldorf durchgeführten Radwegtests zum Rad- hauptnetz identifizierten Mängel und Verbesserungsvorschläge liegen der Verwal- tung vor. Sie werden als fachlich relevante Rückmeldungen aus der Nutzungsper- spektive eingeordnet und decken sich in weiten Teilen mit bereits bekannten De- fiziten des Radhauptnetzes sowie mit Hinweisen aus Politik und Bürgerschaft sowie den fachlichen Erkenntnissen der Verwaltung. Ein systematischer, flächendeckender Abgleich sämtlicher Vorschläge mit dem je- weils aktuellen Planungsstand aller Maßnahmen des Radhauptnetzes ist bislang noch nicht abgeschlossen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die einzelnen Netzabschnitte in sehr unterschiedlichen Bearbeitungsständen befinden - von bereits umgesetzten Maßnahmen über konkret laufende Planungen bis hin zu Abschnitten ohne kurzfristige Umsetzungsperspektive. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Prüfung der Vorschläge priorisiert. Im ersten Schritt werden insbesondere diejenigen Hinweise betrachtet, die Streckenab- schnitte betreffen, für die derzeit konkrete Planungen laufen, sodass eine Berück- sichtigung im laufenden Planungsprozess noch möglich ist. In einem zweiten Schritt werden kurzfristig umsetzbare beziehungsweise kleinere Maßnahmen ge- prüft, etwa im Bereich von Markierungen, Beschilderungen oder punktuellen An- passungen. Eine unmittelbare und vollständige Übernahme der Vorschläge ist aufgrund der jeweiligen Rahmenbedingungen (z. B. Flächenverfügbarkeit, Verkehrsführung, rechtliche Vorgaben sowie personelle und finanzielle Ressourcen) nicht in allen Fällen möglich. Frage 2: Gibt es schon erste Umsetzungsschritte? Seite 1 von 2 Antwort: Erste Umsetzungsschritte erfolgen dort, wo sich Vorschläge des ADFC mit bereits laufenden Maßnahmen, bestehenden Planungen oder kurzfristig realisierbaren Ein- zelmaßnahmen decken. Dies betrifft insbesondere kleinere Anpassungen im Be- stand, etwa durch Markierungen, Beschilderungen oder punktuelle Verbesserun- gen an bekannten Konfliktstellen, sofern diese ohne umfangreiche Planungs- oder Genehmigungsverfahren umgesetzt werden können. Darüber hinaus fließen die Ergebnisse des Radwegtests in die Priorisierung und Weiterentwicklung der laufenden Projekte zum Ausbau des Radhauptnetzes sowie der Radleitrouten ein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltung langfristig angelegte, fachlich begründete Maßnahmen- und Ausbauprogramme verfolgt, die über mehrere Jahre entwickelt, politisch beschlossen und teilweise bereits in Um- setzung oder deren Vorbereitung sind. Die Hinweise des ADFC werden daher in diese bestehenden Programme integriert, soweit dies fachlich sinnvoll und zeitlich möglich ist. Eine vollständige Neupriorisierung allein auf Grundlage der Vorschlags- liste ist nicht vorgesehen und würde auch zu einer erheblichen Verzögerung lau- fender Projekte führen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen erfolgt daher schrittweise und im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen. Ziel bleibt es, das Rad- hauptnetz kontinuierlich zu vervollständigen und qualitativ weiterzuentwickeln. Frage 3: Sind Gespräche mit den Bezirksvertreter:innen über mögliche Maßnahmen in ihren Bezirken geführt worden? Antwort: Die Einbindung der Bezirksvertretungen erfolgt im Rahmen konkreter Planungen und Maßnahmen regelmäßig über die vorgesehenen politischen Beteiligungsver- fahren. Sobald Maßnahmen des Radhauptnetzes oder daraus abgeleitete Einzel- maßnahmen einen hinreichend konkreten Planungs- oder Umsetzungsstand errei- chen, werden die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen beteiligt. Ein gesondertes, bezirksübergreifendes Abstimmungsverfahren ausschließlich zu den Ergebnissen des ADFC-Radwegtests ist nicht vorgesehen. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele dieser Anträge liegen derzeit dem Amt für Verkehrsmanagement vor (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirken)?
2. Wie erfolgt die Priorisierung dieser Anträge?
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OVA/009/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der SPD/ Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Ver- kehrsausschusses am 21.01.2026: Wann werden Beschlüsse der Bezirksvertretungen umgesetzt? Frage 1: Wie viele dieser Anträge liegen derzeit dem Amt für Verkehrsmanagement vor (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirken)? Antwort: Eine Aufschlüsselung aller Anträge, Anfragen und Nachfragen der Bezirksvertre- tungen in 2025 kann der beigefügten Übersicht entnommen werden. Frage 2: Wie erfolgt die Priorisierung dieser Anträge? Antwort: Alle beschlossenen Anträge werden erfasst und fließen in die Gesamtpriorisierung der Verwaltung ein. Hierbei führen Ereignisse wie zum Beispiel Absackungen, Un- fälle, notwendige Verkehrssperrungen aufgrund von externen und städtischen Baumaßnahmen kontinuierlich zu Anpassungen der Prioritäten. Eine grundsätzlich hohe Priorität genießen Maßnahmen der Unfallkommission, Maßnahmen der Schulwegsicherheit und Maßnahmen der Wohnungsbauoffensive. Frage 3: Welche dieser Anträge werden in 2026 voraussichtlich umgesetzt? Antwort: Die Verwaltung steht über die Bezirksverwaltungsstellen im konstruktiven Aus- tausch mit den Bezirken in Bezug auf die Abarbeitung der Anliegen. Eine Angabe der Anträge, die in 2026 umgesetzt werden, ist leider aufgrund der auch unterjäh- rig immer wieder erforderlichen Umpriorisierungen (siehe Antwort zu Frage 2) nicht möglich. Seite 1 von 1
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann werden die gemäß Antwort der Verwaltung auf Anfrage der AfD-Ratsfraktion am 11.12.2025 mitgeteilten, an mehr als 30 Stellen fehlenden, Fahrbahnmarkierung im Stadtgebiet erneuert?
2. Warum wurden im Rahmen einer IT-Umstellung (siehe Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion von 11.12.2025) keine Daten zu ausgeführten Markierungsarbeiten an den Fahrbahnen vor 2019 übernommen?
3. In welchem zeitlichen Rahmen wurden Fahrbahnmarkierungen auf Düsseldorfer Hauptverkehrsachsen in der Vergangenheit routinemäßig erneuert?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 11 - Angermund, Wittlaer und Kalkum.
Aufgrund einer Ausschreibung gingen vier Bewerbungen ein. Die Bezirksvertretung 5 empfiehlt nach Vorstellung der Bewerber in der Sitzung vom 25.11.2025 den nachfolgenden Gremien Herrn Andreas Jens Reinhold Herde *26.06.1978 Kleiansring 22 40489 Düsseldorf zur Schiedsperson zu wählen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss beschließt - unter Vorbehalt, dass die Bezirksvertretung 01 keine Bedenken äußert -, dass im Jahr 2026 die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen auf dem Burgplatz in der dargelegten Form durchgeführt werden können.
Es ist beabsichtigt, für die bisher angemeldeten und folgend aufgeführten Veranstaltungen entsprechende Erlaubnisse zur Nutzung des öffentlichen Straßenraums auf dem Burgplatz zu erteilen. Die Veranstaltungen orientieren sich an den Richtlinien für die Nutzung des Burgplatzes. Die geplanten Betriebs-, Auf- und Abbauphasen sind gesondert dargestellt. Es wird der jetzige Stand wiedergegeben; im Laufe der Detailplanungen kann es dabei noch zu Anpassungen der jeweiligen Konzepte kommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die weitere Planung des Ersatzneubaus der Theodor-Heuss-Brücke (THB) ohne Stadtbahntrasse.
1. Beschlusslage Im Zusammenhang mit dieser Beschlussvorlage stehen folgende bereits gefasste Beschlüsse: RAT/66/80/2016 - Theodor-Heuss-Brücke, Teilsanierung OVA/057/2022 - Theodor-Heuss-Brücke, Zukunftsstrategie OVA/116/2024/1 - Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn OVA/067/2025 - Planungsbeschluss 2. Ausgangslage Die Theodor-Heuss-Brücke verbindet die Stadtteile Golzheim und Heerdt und ist Teil der stark belasteten Bundesstraße B7. Täglich überqueren sie rund 78.600 Fahrzeuge, darunter ca. 3.000 LKW. Die Brücke besteht aus fünf Teilbauwerken (Deich-, Flut-, Strombrücke, Tausendfüßler und Rampe) mit einer Gesamtlänge von 1.522 m. Charakteristisch ist die „ entmaterialisierte Bauweise " der 1950er Jahre, die ein leichtes Erscheinungsbild schafft. Die Strombrücke gilt als erste Schrägseilbrücke Deutschlands und war 1957 mit ihrer harfenförmigen Kabelanordnung und orthotroper Fahrbahnplatte weltweit einzigartig. Aufgrund dieser Merkmale steht die Brücke seit 2016 unter Denkmalschutz. Nach fast 70 Jahren zeigen sich erhebliche, irreversible Schäden wie Kabelbrüche, Rissbildung und Korrosion. Die aktuelle Zustandsbewertung der Bauwerksprüfung erfordern kurzfristige bis umgehende Instandsetzung. Ursächlich sind Materialermüdung und stark gestiegene Verkehrsbelastung: von 18.000 Kfz/Tag (1962) auf 78.600 (2018) sowie höhere Achslasten (von 8 t auf 11,5 t) und Gesamtgewichte (von 24 t auf 44 t).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Mehrkosten in Höhe von 1.224.000 Euro, welche im Rahmen des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses des Projektes Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel OVA/082/2023 entstehen. Nach aktuellem Sachstand steigen die Gesamtkosten von 3.334.000,00 EUR (brutto) auf 4.558.000,00 EUR (brutto).
Beschlusslage: Bedarfsbeschluss (Rat) - Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel (OVA/010/2022) vom 10.03.2022 Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (Rat) - Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel (OVA/082/2023) vom 15.06.2023 Kosten konsumtive Kosten 0,00 + investive Kosten 4.558.000,00 = Gesamtkosten 4.558.000,00 jährliche Nettofolgekosten 423.659,00 Ausgangssituation Mit Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss OVA/082/2023 wurde die Verwaltung mit der Ausführung der Erneuerung der Axialventilatoren im Rheinufertunnel beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine investive Maßnahme, die infolge der Verkehrssicherungspflicht zwingend erforderlich ist. Die Ausschreibung der reinen Bauleistung wurde mit Vergabevorgang DUS-2024- 0285 veröffentlicht. Nach Auswertung der Submissionsergebnisse lag das günstigste wertbare Angebot über den angesetzten Kosten der Kostenberechnung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten wurden durch eine Aufnahme der Mittel in den Haushalt 2025 bereits veranschlagt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass der Planung und vorhandener Zu stand Die Gubener Straße hat eine innerörtliche Verbindungsfunktion im Düsseldorfer Straßennetz und liegt auf dem Radhauptnetz der Stadt Düsseldorf. Bei der Verkehrszählung aus dem Jahr 2023 wurde eine Verkehrsstärke von 1.300 Kfz/h in den Spitzenstunden auf der Gubener Straße ermittelt. Im Verkehrsaufkommen der Gubener Straße sind Schwerverkehre vertreten. Der Linienbus 724 verkehrt in beide Richtungen mit einer Taktung von 20 Minuten je Fahrtrichtung.
Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum ist gemäß den Regularien der Straßenverkehrsordnung anzuordnen. Es steht grundsätzlich im Ermessen der Landeshauptstad t Düsseldorf - als Straßenverkehrsbehörde - gem. § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1, S. 4 Nr. 3 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung zu beschränken. Dabei ist sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bewusst, dass gem. § 45 Abs. 9 S. 1 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei ist der - insbesondere bei Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehr s - geforderte Nachweis einer besonderen Gefahrenlage gem. § 45 Abs. 9 S. 3 StVO nicht erforderlich, wenn es sich um die Anordnung eines Radfahrstreifens innerhalb der geschlossenen Ortschaft handelt, im Sinne des § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 3 StVO.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur ist für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Düsseldorf von besonderer Bedeutung. Unumgängliche Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraums durch Baumaßnahmen oder Veranstaltungen sind daher aufeinander abzustimmen und effizient zu planen, um die Einschränkung der Verkehrsinfrastruktur auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei sind sowohl Baustellen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur als auch Veranstaltungen, welche Besucherströme generieren oder Verkehrsfläche nutzen, in Betracht zu ziehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Baustellenmanagements ist die Koordination dieser Maßnahmen im öffentlichen Raum. Dazu gehören monatliche Koordinierungssitzungen und halbjährliche Treffen der relevanten Akteure im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Düsseldorf. Darüber hinaus wird aktuell bereits eine Software zur Koordinierung eingesetzt, die für die Verwaltung und wesentlichen Leitungsträger zugänglich ist. Mit folgenden Maßnahmen soll in 2026 das Baustellenmanagement optimiert werden: • Einrichtung einer zentralen Koordinierungseinheit zur intensiven Vernetzung der Vorhabenträger, insbesondere bei großen Vorhaben im Kernnetz. • Erweiterung der eingesetzten Software um eine Funktion, die eine IT- unterstützte Kontingentierung von Baumaßnahmen einzelner Bauherren ermöglicht. • Erweiterung der eingesetzten Software um ein georeferenziertes Modul, um für die Koordinierung von Maßnahmen im Straßenraum medienbruchfrei und bidirektional kommunizieren zu können. • Intensivierung der Baustellenkontrollen Die Abläufe, wie zurzeit Baustellen koordiniert und genehmigt werden, sind bereits in einer ersten Prozessdarstellung festgehalten. Des Weiteren wurde ein Pflichtenheft definiert, welches zukünftige Funktionalitäten der eingesetzten Software beschreibt. Die Erstellung eines einheitlichen, öffentlichen Zeitstrahls aller Bau- und Planungsprojekte wird aus mehreren Gründen von der Verwaltung nicht empfohlen: Viele Maßnahmen unterliegen dynamischen Änderungen im Planungs- und Bauablauf In der Koordination von Bauprojekten im öffentlichen Verkehrsraum sind Planungsabsichten privatrechtlicher Unternehmen zu berücksichtigen.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.