Verbandsversammlung des Zweckverbandes IT-Kooperation Rheinland - Bestellung der Vertretungen für die Stadt -
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 5 der Zweckverbandssatzung für die Dauer seiner Amtszeit als ordentliche Mitglieder 1. ..................................................... -Ratsmitglied- 2. ..................................................... -Ratsmitglied- 3. ..................................................... -Ratsmitglied- 4. Wagner, Olaf -Vertretung Oberbürgermeister- 5. Mötting, Bettina -Leiterin des Hauptamtes- als persönliche stellvertretende Mitglieder zu 1. .................................................... -Ratsmitglied- 2. .................................................... -Ratsmitglied- 3. .................................................... -Ratsmitglied- 4. Schneider, Dorothée -OB-Stellvertretung- 5. Schumacher, Udo -Bedienstete/r- in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IT -Kooperation Rheinland. Die Mitglieder haben jeweils vier Stimmen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Gemäß § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung wird die Stimmenanzahl in der Verbandsversammlung grundsätzlich auf 50 Stimmen festgelegt. Die Stimmen werden auf der Grundlage der Inanspruchnahme der ITK Rheinland durch die Verbandsmitglieder unter Bezug auf das letzte Wirtschaftsjahr vor der Kommunalwahl verteilt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/356/2025