Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/356/2025

Verbandsversammlung des Zweckverbandes IT-Kooperation Rheinland - Bestellung der Vertretungen für die Stadt -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 20. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 5 der Zweckverbandssatzung für die Dauer seiner Amtszeit als ordentliche Mitglieder 1. ..................................................... -Ratsmitglied- 2. ..................................................... -Ratsmitglied- 3. ..................................................... -Ratsmitglied- 4. Wagner, Olaf -Vertretung Oberbürgermeister- 5. Mötting, Bettina -Leiterin des Hauptamtes- als persönliche stellvertretende Mitglieder zu 1. .................................................... -Ratsmitglied- 2. .................................................... -Ratsmitglied- 3. .................................................... -Ratsmitglied- 4. Schneider, Dorothée -OB-Stellvertretung- 5. Schumacher, Udo -Bedienstete/r- in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IT -Kooperation Rheinland. Die Mitglieder haben jeweils vier Stimmen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Gemäß § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung wird die Stimmenanzahl in der Verbandsversammlung grundsätzlich auf 50 Stimmen festgelegt. Die Stimmen werden auf der Grundlage der Inanspruchnahme der ITK Rheinland durch die Verbandsmitglieder unter Bezug auf das letzte Wirtschaftsjahr vor der Kommunalwahl verteilt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/356/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Verbandsversammlung des Zweckverbandes IT -Kooperation Rheinland - Bestellung der Vertretungen für die Stadt - Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 06.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 5 der Zweckverbandssatzung für die Dauer seiner Amtszeit als ordentliche Mitglieder 1. ..................................................... -Ratsmitglied- 2. ..................................................... -Ratsmitglied- 3. ..................................................... -Ratsmitglied- 4. Wagner, Olaf -Vertretung Oberbürgermeister- 5. Mötting, Bettina -Leiterin des Hauptamtes- als persönliche stellvertretende Mitglieder zu 1. .................................................... -Ratsmitglied- 2. .................................................... -Ratsmitglied- 3. .................................................... -Ratsmitglied- 4. Schneider, Dorothée -OB-Stellvertretung- 5. Schumacher, Udo -Bedienstete/r- in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IT -Kooperation Rheinland. Die Mitglieder haben jeweils vier Stimmen. Seite 2 Die Stimmabgabe in der Verbandsversammlung soll einheitlich erfolgen. Soweit im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen erkennbar werden, ist ggf. ein Bindungsbeschluss des Rates oder des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation herbeizuführen. Sachdarstellung: Gemäß § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung wird die Stimmenanzahl in der Verbandsversammlung grundsätzlich auf 50 Stimmen festgelegt. Die Stimmen werden auf der Grundlage der Inanspruchnahme der ITK Rheinland durch die Verbandsmitglieder unter Bezug auf das letzte Wirtschaftsjahr vor der Kommunalwahl verteilt. Danach ergeben sich für die Stadt zukünftig 20 Stimmen (bisher 24 Stimmen) gemäß § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung in der Verbandsversammlung. Diese Stimmen können auf eine geringere Anzahl von Mitgliedern gebündelt werden. Dies wurde im Zuge der Genehmigung der Satzung ausdrücklich durch die Bezirksregierung eingefordert, um die Handlungsfähigkeit der Zweckverbandsversammlung sicherzustellen. Es sollen daher, wie aus der Beschlussdarstellung ersichtlich, fünf Mitglieder für die Verbandsversammlung bestellt werden. Sie sind vom Rat aus seiner Mitte oder aus den städtischen Bediensteten zu bestellen; der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Vertretung muss zu den Mitgliedern gehören. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu bestellen. Bei der Besetzung ist § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/356/2025