Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/357/2025

Verbandsversammlung des Zweckverbandes NRW KULTURsekretariat - Bestellung einer Vertretung für die Stadt -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 17. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 6 der Zweckverbandssatzung für die Dauer seiner Amtszeit Frau Beigeordnete Miriam Koch in ihrer Eigenschaft als Kulturdezernentin zum ordentlichen Mitglied und Frau Angélique Tracik zum stellvertretenden Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes NRW KULTURsekretariat.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Nach § 6 der Zweckverbandssatzung entsenden die beteiligten Verbandsmitglieder in der Regel ihre Kulturdezernentinnen/ Kulturdezernenten als Vertretung. Für jede Vertretung ist eine Stellvertretung für den Fall der Verhinderung zu bestellen.

Bei der Besetzung ist § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/357/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Verbandsversammlung des Zweckverbandes NRW KULTURsekretariat - Bestellung einer Vertretung für die Stadt - Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 06.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 6 der Zweckverbandssatzung für die Dauer seiner Amtszeit Frau Beigeordnete Miriam Koch in ihrer Eigenschaft als Kulturdezernentin zum ordentlichen Mitglied und Frau Angélique Tracik zum stellvertretenden Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes NRW KULTURsekretariat. Sachdarstellung: Nach § 6 der Zweckverbandssatzung entsenden die beteiligten Verbandsmitglieder in der Regel ihre Kulturdezernentinnen/ Kulturdezernenten als Vertretung. Für jede Vertretung ist eine Stellvertretung für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Bei der Besetzung ist § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/357/2025