Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/058/2026

Zuschuss an den Tennisclub Rheinstadion e.V.

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 26 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 16. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Tennisclub Rheinstadion e.V.

Maßnahme Errichtung einer 2-Feld-Leichtbauhalle auf der Tennisanlage „Am Staad 17“ Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 70.000,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Mitgliederstatistik 2025: Anteil Gesamt: 931 männlich: 504 54% weiblich: 427 46% divers 0 0% keine Angabe 0 0% Jugendanteil (0-18 Jahre): 283 30% männlich: 160 17% weiblich: 123 13% divers 0 0% keine Angabe 0 0% Der Tennisclub Rheinstadion e.V. (TCR) ist per langjährigem Gebrauchsüberlassungsvertrag auf der Vereinssportanlage „Am Staad“ 17 in Düsseldorf-Stockum ansässig. Einzige wettkampfmäßig betriebene Sportart ist Tennis. Hier zählt der TCR zu den mitgliederstärksten Vereinen in Düsseldorf.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV5/058/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 39

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584067.pdf Published Time: 2026-04-17T12:59:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV5/058/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Zuschuss an den Tennisclub Rheinstadion e.V. Fachbereich : 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 28.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Tennisclub Rheinstadion e.V. Maßnahme Errichtung einer 2-Feld-Leichtbauhalle auf der Tennisanlage „Am Staad 17“ Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 70.000,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung. Seite 2 Sachdarstellung: Mitgliederstatistik 2025: Anteil Gesamt: 931 männlich: 504 54% weiblich: 427 46% divers 0 0% keine Angabe 0 0% Jugendanteil (0-18 Jahre): 283 30% männlich: 160 17% weiblich: 123 13% divers 0 0% keine Angabe 0 0% Der Tennisclub Rheinstadion e.V. (TCR) ist per langjährigem Gebrauchsüberlassungsvertrag auf der Vereinssportanlage „Am Staad“ 17 in Düsseldorf-Stockum ansässig. Einzige wettkampfmäßig betriebene Sportart ist Tennis. Hier zählt der TCR zu den mitgliederstärksten Vereinen in Düsseldorf. Die Sportanlage verfügt über insgesamt 13 Außenplätze, von denen zwei während der Wintersaison mit einer Traglufthalle überdacht werden. Darüber hinaus kann der TCR keine eigenen Hallenplätze vorweisen. Das ohnehin geringe Angebot an externen Hallenkapazitäten, z.B. von gewerblichen Anbietern, ist weiter rückläufig. Ein Tennisverein mit annähernd 1.000 Mitgliedern ist von dieser Entwicklung besonders betroffen. Um insbesondere im Winter einen geregelten Spiel- und Trainingsbetrieb mit adäquater Jugendförderung dauerhaft gewährleisten zu können, ist die Erweiterung eigener Hallenkapazitäten dringend erforderlich. Der TCR hat sich daher für die Errichtung einer 2- Feld Tennishalle in Leichtbauweise entschieden, die ganzjährig zur Verfügung steht. Damit bestehen neben einer Verdopplung der Platzkapazität im Winter auch weitere Nutzungsmöglichkeiten in der warmen Jahreszeit, z.B. bei schlechtem Wetter, extremer Hitze oder in den Abendstunden. Bei der Leichtbauhalle handelt es sich um eine Gerüstkonstruktion aus stranggepressten und gehärteten Aluminium-Hohlprofilen, die an den Wänden und bei der Dacheindeckung mit Sandwichelementen aus verzinktem und bandbeschichtetem Stahl verkleidet wird. Die Kernfüllung der Sandwichelemente besteht aus Polyethan Hartschaum. Es ergibt sich eine Gesamt- und Kernstärke von 100/60 mm sowie ein U-Wert von ca. 0,40 W/m²K. Das Satteldach weist eine Dachneigung von 18°auf und ist zur Entwässerung mit einer beidseitig verlaufenden Zinkregenrinne + Fallrohr versesehen. Die Fläche der Halle beläuft sich auf rd. 1.300 m², was den Ausmaßen von zwei Tennis- Spielfeldern entspricht. Um Tennis in den höchsten Spielklassen gem. ITF-Standards zu ermöglichen, wird die Leichtbauhalle in Spielklasse 1 ausgeführt. Zur weiteren Ausstattung zählen noch sechs Sektionaltore, zwei einflügelige Stahltüren und eine doppelflügelige Kunststofftür. Die Sandwichverkleidung ist mit insgesamt acht Lichtbandelementen versehen. Neben Lieferung und Montage der Leichtbauhalle sind noch Gerüstarbeiten und die Erstellung von Hallen- und Fundamentstatik erforderlich. Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 520.000 EUR. Nach den vom Sportausschuss beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine können Baumaßnahmen wie die vorliegende mit Seite 3 bis zu 33% der Kosten für Fremdleistungen, maximal jedoch mit einem Betrag in Höhe von 70.000 EUR gefördert werden. Bei Zuschüssen von mehr als 5.000 EUR entscheidet die zuständige Bezirksvertretung über die Gewährung. Die Gewährung des städtischen Zuschusses wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt. Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: Zuschussfähige Gesamtkosten 520.000 EUR ./. städtischer Zuschuss von bis zu 33% für Fremdleistungen, höchstens jedoch 70.000 EUR Vereinsanteil 450.000 EUR

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/058/2026