Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/197/2026

Beleuchtung am Spielplatz Binnenstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/168/2026

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Binnenstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juli 2026veröffentlicht

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  • Grünanlage verlaufenden Durchgangs wird in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und

- Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/168/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Kenntnisnahme Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, am Spielplatz Binnenstraße am Durchgang zwischen der Langerstraße und der Binnenstraße für bessere Beleuchtung zu sorgen. Stellungnahme der Verwaltung:

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BV2/197/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Beleuchtung am Spielplatz Binnenstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/168/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Kenntnisnahme Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, am Spielplatz Binnenstraße am Durchgang zwischen der Langerstraße und der Binnenstraße für bessere Beleuchtung zu sorgen. Stellungnahme der Verwaltung: Der betreffende Bereich liegt innerhalb einer öffentlichen Grünanlage bzw. eines Spielplatzes. Spielplätze sind ausschließlich für die Nutzung bei Tageslicht vorgesehen und stellen außerhalb der Nutzungszeiten keine Wegeverbindung mit einer Verkehrssicherungsfunktion dar. Eine Beleuchtung würde den Eindruck einer dauerhaften nächtlichen Nutzung fördern, obwohl diese nicht beabsichtigt ist. Darüber hinaus dienen Grünanlagen und Spielplätze in den Nachtstunden auch als ökologische Rückzugsräume. Zusätzliche Beleuchtung würde in den Naturhaushalt eingreifen und den Zielen eines möglichst zurückhaltenden Lichteinsatzes widersprechen. Aus ordnungs- und sicherheitsfachlicher Sicht ist zudem zu berücksichtigen, dass Spielplätze und Grünanlagen nachts in der Regel menschenleer sind und somit nicht sozial kontrolliert werden. Eine Beleuchtung kann die Aufenthaltsqualität in den Abend- und Nachtstunden erhöhen und damit unerwünschte Nutzungen begünstigen. Ziel ist jedoch, den Aufenthalt in diesen Bereichen außerhalb der vorgesehenen Nutzungszeiten nicht zusätzlich zu fördern. Der Eingangsbereich wird über die Gasbeleuchtung der angrenzenden öffentlichen Straßen (Binnenstraße und Langerstraße) erschlossen. Im Zuge der geplanten Umrüstung der Gasbeleuchtung auf elektrische Beleuchtung wird die Beleuchtungssituation im gesamten Gehwegbereich dann in Einreihung in das laufende Bauprogramm neu geplant und bewertet und der Eingangsbereich zum Spielplatz mit einbezogen. Eine darüberhinausgehende Beleuchtung des Spielplatzes oder des innerhalb der Grünanlage verlaufenden Durchgangs wird in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt nicht empfohlen. Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/197/2026