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Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590888.pdf
Published Time: 2026-06-22T10:06:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV4/108/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Einsatz von Kleinbussen im Pendelverkehr auf der Theodor-Heuss-Brücke
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 08.07.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.03.2026 nimmt das Amt für
Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:
Fahrzeuge
Aktuell stehen der Rheinbahn AG keine Kleinbusse zur Verfügung. Für die kurzfristige
Beschaffung oder Anmietung bestehen aktuell auch keine geeigneten Förderprogramme.
Kosten
Eine bereits durchgeführte überschlägige Kostenschätzung der Rheinbahn AG ergab unter
Annahme von 10 eingesetzten Kleinbussen einen jährlichen Gesamtaufwand von ca. 1,5
Mio. €.
Leistungsfähigkeit und verkehrlicher Nutzen
Mit dem Einsatz von z.B. zehn Kleinbussen können unter Annahme eines Pendelbetriebs
maximal 150 bis 200 Fahrgäste pro Stunde und Richtung befördert werden. Dieser Kapazität
steht in der Hauptverkehrszeit eine Nachfrage von rund 500 Fahrgästen pro Stunde in der
Hauptlastrichtung gegenüber, die zuletzt auf mehreren Buslinien über die Rheinquerung
verteilt waren. Ein adäquater Ersatz oder eine Aufrechterhaltung des bestehenden Angebots
wäre damit nicht erreichbar; die Beförderungsleistung entspräche in etwa der Kapazität von
zwei Standardlinienbussen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Einsatz von Klein-
bussen für Fahrgäste dennoch einen oder zwei Umstiege erforderlich machen würden,
wodurch sich die Attraktivität eines solchen Angebots verringern würde.
Verkehrliche Rahmenbedingungen
Der vorgeschlagene Einsatz von Kleinbussen würde den bestehenden Engpass nur
temporär abmildern. In einer weiteren Bauphase der Brückensanierung ist vorgesehen, den
Verkehr je Fahrtrichtung auf einen Fahrstreifen zu reduzieren. In dieser Phase wären auch
Kleinbusse gleichermaßen von Stau, Zeitverlusten und eingeschränkter Zuverlässigkeit
betroffen. Seite 2
Fazit
Der Einsatz zusätzlicher Kleinbusse zur Überbrückung der THB-Sperrung ist aus Sicht der
Verwaltung sowie der Rheinbahn AG weder wirtschaftlich oder verkehrlich sinnvoll. Dem
erheblichen finanziellen und personellen Aufwand steht eine begrenzte zusätzliche
Beförderungskapazität gegenüber, die den bestehenden Bedarf insbesondere in den
Spitzenzeiten deutlich unterschreitet.
Hinsichtlich einer Ausweitung des Fahrplans der Linie 833 aufgrund des Wegfalls der Linie
834 kommen Rheinbahn AG und Verwaltung nach Prüfung zu folgender Bewertung:
Die Linie 834 verkehrte vor der Sperrung der Theodor-Heuss-Brücke für Fahrzeuge über 3,5
Tonnen vom Belsenplatz über die Lütticher Straße und die Brüsseler Straße über den Rhein
in Richtung Nordfriedhof. Die Linie 833 fährt hingegen über die Quirinstraße, Niederkasseler
Straße, Lütticher Straße und erschließt dabei die entsprechenden Wohn- und Gewerbe-
gebiete.
Aufgrund der unterschiedlichen Linienführungen und Fahrtziele ergäbe sich für die Fahrgäste
der entfallenden Linie 834 durch eine Taktverdichtung der Linie 833 kaum ein zusätzlicher
Nutzen. Von einer solchen Maßnahme würden lediglich Fahrgäste profitieren, die zwischen
den Haltestellen Belsenplatz und Niederkassel ein- oder aussteigen.
Darüber hinaus bleibt das Verkehrsangebot auf dem vom Wegfall der Linie 834 betroffenen
Abschnitt zwischen Belsenplatz und Lütticher Straße mit den Linien M3 und 836 (jeweils im
20-Minuten-Takt) sowie der Linie 828 (60-Minuten-Takt) weiterhin umfangreich. Insgesamt
stehen dort 13 Fahrten pro Stunde zur Verfügung.
Lediglich in den Abendstunden reduziert sich das Angebot bzw. das Fahrtenangebot
merklich, da der Abschnitt nach 20:30 Uhr ausschließlich durch die Linie 836 im 20-Minuten-
Takt bedient wird. Vor dem Hintergrund der im Januar 2026 erhobenen Fahrgastzahlen auf
der Linie 834 würde eine Taktverdichtung der Linie 833 jedoch lediglich einer sehr geringen
Anzahl von Fahrgästen zugutekommen.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation wird die
Umsetzung der im Antrag beschriebenen Maßnahmen von Verwaltung und Rheinbahn AG
nicht empfohlen.