Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/108/2026

Einsatz von Kleinbussen im Pendelverkehr auf der Theodor-Heuss-Brücke

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Pariser Straße 41 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Fahrzeuge Aktuell stehen der Rheinbahn AG keine Kleinbusse zur Verfügung. Für die kurzfristige Beschaffung oder Anmietung bestehen aktuell auch keine geeigneten Förderprogramme.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV4/108/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 46

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590888.pdf Published Time: 2026-06-22T10:06:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV4/108/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Einsatz von Kleinbussen im Pendelverkehr auf der Theodor-Heuss-Brücke Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 08.07.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Fahrzeuge Aktuell stehen der Rheinbahn AG keine Kleinbusse zur Verfügung. Für die kurzfristige Beschaffung oder Anmietung bestehen aktuell auch keine geeigneten Förderprogramme. Kosten Eine bereits durchgeführte überschlägige Kostenschätzung der Rheinbahn AG ergab unter Annahme von 10 eingesetzten Kleinbussen einen jährlichen Gesamtaufwand von ca. 1,5 Mio. €. Leistungsfähigkeit und verkehrlicher Nutzen Mit dem Einsatz von z.B. zehn Kleinbussen können unter Annahme eines Pendelbetriebs maximal 150 bis 200 Fahrgäste pro Stunde und Richtung befördert werden. Dieser Kapazität steht in der Hauptverkehrszeit eine Nachfrage von rund 500 Fahrgästen pro Stunde in der Hauptlastrichtung gegenüber, die zuletzt auf mehreren Buslinien über die Rheinquerung verteilt waren. Ein adäquater Ersatz oder eine Aufrechterhaltung des bestehenden Angebots wäre damit nicht erreichbar; die Beförderungsleistung entspräche in etwa der Kapazität von zwei Standardlinienbussen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Einsatz von Klein- bussen für Fahrgäste dennoch einen oder zwei Umstiege erforderlich machen würden, wodurch sich die Attraktivität eines solchen Angebots verringern würde. Verkehrliche Rahmenbedingungen Der vorgeschlagene Einsatz von Kleinbussen würde den bestehenden Engpass nur temporär abmildern. In einer weiteren Bauphase der Brückensanierung ist vorgesehen, den Verkehr je Fahrtrichtung auf einen Fahrstreifen zu reduzieren. In dieser Phase wären auch Kleinbusse gleichermaßen von Stau, Zeitverlusten und eingeschränkter Zuverlässigkeit betroffen. Seite 2 Fazit Der Einsatz zusätzlicher Kleinbusse zur Überbrückung der THB-Sperrung ist aus Sicht der Verwaltung sowie der Rheinbahn AG weder wirtschaftlich oder verkehrlich sinnvoll. Dem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand steht eine begrenzte zusätzliche Beförderungskapazität gegenüber, die den bestehenden Bedarf insbesondere in den Spitzenzeiten deutlich unterschreitet. Hinsichtlich einer Ausweitung des Fahrplans der Linie 833 aufgrund des Wegfalls der Linie 834 kommen Rheinbahn AG und Verwaltung nach Prüfung zu folgender Bewertung: Die Linie 834 verkehrte vor der Sperrung der Theodor-Heuss-Brücke für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vom Belsenplatz über die Lütticher Straße und die Brüsseler Straße über den Rhein in Richtung Nordfriedhof. Die Linie 833 fährt hingegen über die Quirinstraße, Niederkasseler Straße, Lütticher Straße und erschließt dabei die entsprechenden Wohn- und Gewerbe- gebiete. Aufgrund der unterschiedlichen Linienführungen und Fahrtziele ergäbe sich für die Fahrgäste der entfallenden Linie 834 durch eine Taktverdichtung der Linie 833 kaum ein zusätzlicher Nutzen. Von einer solchen Maßnahme würden lediglich Fahrgäste profitieren, die zwischen den Haltestellen Belsenplatz und Niederkassel ein- oder aussteigen. Darüber hinaus bleibt das Verkehrsangebot auf dem vom Wegfall der Linie 834 betroffenen Abschnitt zwischen Belsenplatz und Lütticher Straße mit den Linien M3 und 836 (jeweils im 20-Minuten-Takt) sowie der Linie 828 (60-Minuten-Takt) weiterhin umfangreich. Insgesamt stehen dort 13 Fahrten pro Stunde zur Verfügung. Lediglich in den Abendstunden reduziert sich das Angebot bzw. das Fahrtenangebot merklich, da der Abschnitt nach 20:30 Uhr ausschließlich durch die Linie 836 im 20-Minuten- Takt bedient wird. Vor dem Hintergrund der im Januar 2026 erhobenen Fahrgastzahlen auf der Linie 834 würde eine Taktverdichtung der Linie 833 jedoch lediglich einer sehr geringen Anzahl von Fahrgästen zugutekommen. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation wird die Umsetzung der im Antrag beschriebenen Maßnahmen von Verwaltung und Rheinbahn AG nicht empfohlen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/108/2026