Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV10/046/2026

Erweiterung der bereits bestehenden Tempo-30-Zone in der "Koblenzer Straße" - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/032/2026 vom 24.02.2026 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Kleesattel-Straße 20a · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 6. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 24.02.2026 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird im Rahmen ihres Ermessensspielraums um Prüfung folgender Umsetzungsmöglichkeiten gebeten: 1. Erweiterung der Tempo-30-Zone "Koblenzer Straße" auf dem Straßenabschnitt zwischen der Theodor-Litt-Straße und der Kreuzung Rostocker Straße 2. Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) Zone an den bestehenden Fußgängerinseln im genannten Abschnitt im Zuge dieser Erweiterung zwecks zusätzlicher Verbesserung der Querung 3. Erweiterung der zeitlichen Begrenzung bis 20 Uhr.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Koblenzer Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV10/046/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.5

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV10/046/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Erweiterung der bereits bestehenden Tempo-30-Zone in der "Koblenzer Straße" - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/032/2026 vom 24.02.2026 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 24.03.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 24.02.2026 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird im Rahmen ihres Ermessensspielraums um Prüfung folgender Umsetzungsmöglichkeiten gebeten: 1. Erweiterung der Tempo-30-Zone "Koblenzer Straße" auf dem Straßenabschnitt zwischen der Theodor-Litt-Straße und der Kreuzung Rostocker Straße 2. Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) Zone an den bestehenden Fußgängerinseln im genannten Abschnitt im Zuge dieser Erweiterung zwecks zusätzlicher Verbesserung der Querung 3. Erweiterung der zeitlichen Begrenzung bis 20 Uhr. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die bestehende , streckenbezogene und zeitlich , begrenzte Tempo ‑ 30 ‑ Regelung orientiert sich an den vorhandenen sensiblen Einrichtungen und deren Schul ö ffnungszeiten. Eine r ä umliche Erweiterung bis zur Rostocker Stra ß e ist auf dieser Grundlage nicht zul ä ssig, da im betreffenden Abschnitt keine entsprechenden Zug ä nge bestehen. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung besteht aber die Möglichkeit, Tempo ‑ 30 ‑ Regelungen auf sogenannten hochfrequentierten Schulwegen anzuordnen. Hierf ü r sind belastbare Schulwegpl ä ne erforderlich, die f ü r die weiterf ü hrenden Schulen derzeit noch nicht vorliegen. Die Verwaltung pr ü ft daher, ob die Koblenzer Stra ß e als hochfrequentierter Schulweg einzustufen ist. Seite 2 Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den beiden vorhandenen Mittelinseln der Koblenzer Straße ist auf der Schulwegsicherungsliste verzeichnet. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen und Wünschen aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft kann leider noch kein Zeitpunkt für die Aufnahme der Planung bzw. ein Umsetzungshorizont benannt werden. Eine Ausweitung der bestehenden zeitlichen Begrenzung bis 20 Uhr kann aus den vorhandenen sensiblen Einrichtungen nicht hergeleitet werden und ist daher rechtlich nicht zulässig.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/046/2026