Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/262/2025

Gehwegabsenkungen in Eller

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 113a · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 27. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, an folgenden Stellen den Gehweg zur Fahrbahn hin abzusenken: 1. Haigerweg, Südeingang S-Bahnhof Eller Süd, auf der gesamten Breite des Zugangs zum S-Bahnhof-Tunnel Eller Süd 2. Heidelberger Straße, Nordseite, ggü. dem Abzweig Heidelberger Straße 14-42 (unter Ergänzung von Kombistreuscheiben an der Fußgänger -LZA über die Schlossallee).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV8/262/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Gehwegabsenkungen in Eller Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, an folgenden Stellen den Gehweg zur Fahrbahn hin abzusenken: 1. Haigerweg, Südeingang S-Bahnhof Eller Süd, auf der gesamten Breite des Zugangs zum S-Bahnhof-Tunnel Eller Süd 2. Heidelberger Straße, Nordseite, ggü. dem Abzweig Heidelberger Straße 14-42 (unter Ergänzung von Kombistreuscheiben an der Fußgänger -LZA über die Schlossallee). Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit: zu 1: Der benannte Bereich Haigerweg/Südeingang S -Bahnhof Eller Süd, Zugangsbereich zum S-Bahnhof Tunnel Eller Süd, befindet sich nicht auf Flächen des Amtes für Verkehrsmanagement bzw. der Landeshauptstadt Düsseldorf, sondern auf Flächen der Deutschen Bahn AG. Es ist bekannt, dass die Personenunterführung im Zuge des RRX -Projektes ausgebaut werden soll. Der Kontakt zur DB InfraGO AG wurde hergestellt und die Bitte um Gehwegabsenkung dorthin weitergeleitet. Allerdings empfiehlt die Verwaltung unter den aktuellen Bedingungen, die bestehende Situation beizubehalten, da der Tunnel nicht für die Nutzung von Radfahrenden ausgelegt ist. Die Führung des Radverkehrs an dieser Stelle ist Seite 2 historisch bedingt und wird lediglich geduldet. Zudem ist bereits ein Teilstück des Gehwegs abgesenkt, das von Radfahrenden genutzt werden kann. zu 2: Die Verwaltung lehnt den Vorschlag ab, am nördlichen Fahrbahnrand der Heidelberger Straße eine Bordsteinabsenkung herzustellen, die es dem Radverkehr aus dem südlichen Abzweig der Heidelberger Straße ermöglicht, in den gegenüberliegenden Seitenraum aufzufahren. Es besteht keine wirksame Möglichkeit zu verhindern, dass der Radverkehr die Absenkung auch in Gegenrichtun g nutzt. Aufgrund der umliegenden Bildungs - und Freizeiteinrichtungen muss davon ausgegangen werden, dass gerade auch jüngere Menschen die Absenkung nutzen, um vermeintlich ohne Wartezeit und komfortabel die mehrstreifige Heidelberger Straße zu überqueren. Im Sinne des städtischen Radnetzes wird die Verwaltung im Zuge des laufenden Geschäfts am östlichen Signalgeber der nördlichen Furt über die Schloßallee die vorhandene Schablone gegen eine Schablone mit kombiniertem Fuß - /Radpiktogramm austauschen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/262/2025