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BV8/248/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
KGV Am Dammsteg
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss
gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, für die
Kleingartenanlage Am Dammsteg vier zusätzliche Mülleimer aufzustellen und
dem Vorstand des Kleingartenvereins Hundekotbeutel zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Aufstellung von Abfallbehältern
innerhalb von Kleingartenanlagen durch die Verwaltung grundsätzlich nicht
befürwortet wird.
Erfahrungen haben gezeigt, dass Abfallbehälterstandorte innerhalb von
Kleingartenanlagen für Entsorgungen von Privatabfällen, aber auch durch die Pächter
zur missbräuchlichen Abfallentledigung genutzt werden. Sofern die bestehende
Kapazität erreicht ist, werden lose Abfälle oder Müllsäcke neben die Behälter gestellt.
Dies zieht insbesondere Schadnager an. Zudem werden durch wildlebende Tiere die
Säcke geöffnet und der Abfall in der Umgebung verteilt.
Weiterhin sind die Wege innerhalb der Kleingartenanlage nicht für das regelmäßige
Befahren durch die Entsorgungsfahrzeuge ausgelegt. Insbesondere nach Regenfällen
oder während der Herbst- und Winterzeit sind Wegeschäden absehbar.
Durch das sich immer wei ter erhöhende Abfallaufkommen sind die hierfür
eingeplanten Ressourcen und Budgets ausgeschöpft. Ebenfalls würde die Einrichtung
zusätzlicher Abfallstandorte innerhalb der KGV Daueranlage Am Dammsteg e. V.
einen Präzedenzfall darstellen.
Der Kotbeutel- und Abfallbehälterstandort an der Kissinger Straße ist weiterhin
existent. Aufgrund einer vorgetragenen Beschwerde wurde dieser lediglich ca. 30
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Meter Sichtweite entfernt angebracht. Die Befüllung der öffentlichen
Kotbeutelspender erfolgt turnusmäßig, sofern keine Beutel mehr vorhanden sind. Die
Zurverfügungstellung von Beuteln für eine eigenverantwortliche Befüllung wird von
Seiten der Verwaltung nicht befürwortet.
Zu den dargestellten Themenstellungen haben seit 2022 mehrere Gespräche und
Termine vor Ort mit dem Vorstand des KGV stattgefunden.