Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/032/2026

Toilettenanlage im Bereich Diepenpark - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 02.12.2025 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bergische Landstraße 2 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 02.12.2025 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung die Möglichkeit der Errichtung einer Toilettenanlage im Bereich Diepenpark zu prüfen. Eine Eignung für Menschen mit Behinderung wäre wünschenswert. Die Kosten sind zu ermitteln und darzustellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV7/032/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.5

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV7/032/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Toilettenanlage im Bereich Diepenpark - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 02.12.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 24.02.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 02.12.2025 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung die Möglichkeit der Errichtung einer Toilettenanlage im Bereich Diepenpark zu prüfen. Eine Eignung für Menschen mit Behinderung wäre wünschenswert. Die Kosten sind zu ermitteln und darzustellen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Der Rat der Stadt Düsseldorf hat im Jahr 2022 die bedarfsgerechte Versorgung des Stadtgebiets mit öffentlichen Toilettenanlagen durch die Umsetzung des gesamtstädtischen Toilettenkonzeptes beschlossen. Dieser Entscheidung vorgeschaltet war ein mehrstufiger Beteiligungsprozess zur Bedarfsfestlegung und Standortfindung. In diesen waren stadtinterne und stadtübergreifende Stellen aus Verwaltung und Politik involviert. Ein Bedarf zugunsten der Spiel- und Grünfläche im Bereich der Diepenstraße wurde in diesem Prozess nicht festgestellt. Vor Einstieg in die Prüfung zur Umsetzung einer neuen Toilettenanlage wurde die weitaus kostengünstigere Variante einer möglichen öffentlichen Mitnutzung sanitärer Anlagen anderer städtischer Einrichtungen in der Umgebung untersucht. Dies ergab leider keine Möglichkeiten der Bedarfsdeckung. Im nächsten Schritt ist seitens des Amtes für Gebäudemanagement daher vorgesehen, im 2. Quartal 2026 mit der Suche nach einem geeigneten Partner für das City Toilet-Kooperationsprogramm zu beginnen. Sofern auch das Kooperationsprogramm keine Bedarfsdeckung ermöglicht, erfolgt eine Umfeldanalyse mit dem Ziel, einen geeigneten Stellplatz für eine neue Toilettenanlage zu finden. Aufgrund des gegebenen Höhenunterschiedes von Park und Straße (Problem für den Kanalanschluss) und der weit entfernten Anbindungsmöglichkeiten erscheint die Realisierung einer Toilettenanlage im Park bzw. unmittelbar am Spielplatzgelände aus technischen Gründen als unwahrscheinlich. Seite 2 Im Rahmen der weiteren Standortsuche würde daher auch die Möglichkeit geprüft, ob ein Stellplatz für die Toilettenanlage in der Nähe der geplanten Multifunktionalen Sportfläche (Diepenstraße) gefunden werden kann. Ebenfalls sind dann mögliche Synergieeffekte im Zusammenhang mit der in der zweiten Jahreshälfte 2026 vorgesehenen Kanalsanierung auf der Diepenstraße zu untersuchen. Das Garten-, Friedhofs und Forstamt weist ergänzend auf folgende Aspekte hin: Da es sich bei der Grünanlage nicht um ein geschütztes Gartendenkmal handelt, ist die Errichtung grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass der Bau einer Toilettenanlage mit einer Flächenversiegelung innerhalb des Parks einhergeht. Dies soll nach Möglichkeit vermieden werden und nur in Ausnahmen geschehen. Hinzu kommt, dass - je nach Standort - bei der Anbindung der Toilette an die Kanalisation und damit verbundenen Leitungsführungen auf den vorhandenen Baumbestand Rücksicht zu nehmen ist und gegebenenfalls in diesem Zusammenhang ein erhöhter Aufwand entsteht. Eine belastbare Darstellung der Errichtungs- und Folgekosten für eine neue Toilettenanlage kann dann nach Festlegung eines möglichen Standortes erfolgen. Selbstverständlich wird eine neue Toilettenanlage, wie im gesamtstädtischen Toilettenkonzept vorgesehen, die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/032/2026