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BV7/032/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Toilettenanlage im Bereich Diepenpark
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 02.12.2025 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 24.02.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 02.12.2025 folgenden
Beschluss:
Die BV 7 bittet die Verwaltung die Möglichkeit der Errichtung einer Toilettenanlage im
Bereich Diepenpark zu prüfen. Eine Eignung für Menschen mit Behinderung wäre
wünschenswert. Die Kosten sind zu ermitteln und darzustellen.
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat im Jahr 2022 die bedarfsgerechte Versorgung des
Stadtgebiets mit öffentlichen Toilettenanlagen durch die Umsetzung des
gesamtstädtischen Toilettenkonzeptes beschlossen. Dieser Entscheidung
vorgeschaltet war ein mehrstufiger Beteiligungsprozess zur Bedarfsfestlegung und
Standortfindung. In diesen waren stadtinterne und stadtübergreifende Stellen aus
Verwaltung und Politik involviert. Ein Bedarf zugunsten der Spiel- und Grünfläche im
Bereich der Diepenstraße wurde in diesem Prozess nicht festgestellt.
Vor Einstieg in die Prüfung zur Umsetzung einer neuen Toilettenanlage wurde die
weitaus kostengünstigere Variante einer möglichen öffentlichen Mitnutzung sanitärer
Anlagen anderer städtischer Einrichtungen in der Umgebung untersucht. Dies ergab
leider keine Möglichkeiten der Bedarfsdeckung. Im nächsten Schritt ist seitens des
Amtes für Gebäudemanagement daher vorgesehen, im 2. Quartal 2026 mit der
Suche nach einem geeigneten Partner für das City Toilet-Kooperationsprogramm zu
beginnen.
Sofern auch das Kooperationsprogramm keine Bedarfsdeckung ermöglicht, erfolgt
eine Umfeldanalyse mit dem Ziel, einen geeigneten Stellplatz für eine neue
Toilettenanlage zu finden. Aufgrund des gegebenen Höhenunterschiedes von Park
und Straße (Problem für den Kanalanschluss) und der weit entfernten
Anbindungsmöglichkeiten erscheint die Realisierung einer Toilettenanlage im Park
bzw. unmittelbar am Spielplatzgelände aus technischen Gründen als
unwahrscheinlich.
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Im Rahmen der weiteren Standortsuche würde daher auch die Möglichkeit geprüft,
ob ein Stellplatz für die Toilettenanlage in der Nähe der geplanten Multifunktionalen
Sportfläche (Diepenstraße) gefunden werden kann. Ebenfalls sind dann mögliche
Synergieeffekte im Zusammenhang mit der in der zweiten Jahreshälfte 2026
vorgesehenen Kanalsanierung auf der Diepenstraße zu untersuchen.
Das Garten-, Friedhofs und Forstamt weist ergänzend auf folgende Aspekte hin:
Da es sich bei der Grünanlage nicht um ein geschütztes Gartendenkmal handelt, ist
die Errichtung grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass der Bau einer
Toilettenanlage mit einer Flächenversiegelung innerhalb des Parks einhergeht. Dies
soll nach Möglichkeit vermieden werden und nur in Ausnahmen geschehen. Hinzu
kommt, dass - je nach Standort - bei der Anbindung der Toilette an die Kanalisation
und damit verbundenen Leitungsführungen auf den vorhandenen Baumbestand
Rücksicht zu nehmen ist und gegebenenfalls in diesem Zusammenhang ein erhöhter
Aufwand entsteht.
Eine belastbare Darstellung der Errichtungs- und Folgekosten für eine neue
Toilettenanlage kann dann nach Festlegung eines möglichen Standortes erfolgen.
Selbstverständlich wird eine neue Toilettenanlage, wie im gesamtstädtischen
Toilettenkonzept vorgesehen, die Belange von Menschen mit Behinderungen
berücksichtigen.