Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/160/2026

Überprüfung der Ampelschaltung an der Kreuzung Vennhauser Allee / In den Kötten (Querung „In den Kötten“)

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Allee / In den Kötten · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, den im Jahr 2024 gefassten Beschluss zur Ampelschaltung an der Kreuzung Vennhauser Allee / In den Kötten (BV8/154/2024) hoch zu priorisieren und zeitnah umzusetzen.

Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass ein durchgängiges Queren beider Fahrbahnen in einem Zug an dieser Stelle nicht möglich ist, da die beiden Fußgängerfurten aufgrund unterschiedlicher verkehrlicher Anforderungen voneinander abweichende Freigabezeiten benötigen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV8/160/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 40

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591022.pdf Published Time: 2026-06-23T06:42:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/160/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Überprüfung der Ampelschaltung an der Kreuzung Vennhauser Allee / In den Kötten (Querung „In den Kötten„) Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 02.07.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 21.05.2026 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, den im Jahr 2024 gefassten Beschluss zur Ampelschaltung an der Kreuzung Vennhauser Allee / In den Kötten (BV8/154/2024) hoch zu priorisieren und zeitnah umzusetzen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass ein durchgängiges Queren beider Fahrbahnen in einem Zug an dieser Stelle nicht möglich ist, da die beiden Fußgängerfurten aufgrund unterschiedlicher verkehrlicher Anforderungen voneinander abweichende Freigabezeiten benötigen. An der ersten Furt ermöglicht das nur kurzzeitig freigegebene Grün für den Kfz-Verkehr aus der Straße „In den Kötten“ eine vergleichsweise lange Grünphase für den Fußgängerverkehr. An der zweiten Furt muss die Fußgängersignalisierung zusätzlich die Rechts- und Linksabbieger der Vennhauser Allee berücksichtigen, wodurch die verfügbare Grünzeit geringer ausfällt. Eine Angleichung der Freigabezeiten durch Verkürzung der Grünzeit an der ersten Furt würde zu unnötigen Wartezeiten für Fußgänger und Kraftfahrzeuge führen und die Akzeptanz der Signalisierung beeinträchtigen. Zudem würde eine Angleichung der Freigabezeiten nicht gewährleisten, dass beide Fahrbahnen stets in einem Zug gequert werden können. Ob ein durchgängiges Queren möglich ist, hängt auch vom Zeitpunkt des Betretens der ersten Furt innerhalb der Grünphase ab. Je nach Ankunftszeit kann daher weiterhin ein Halt auf der Mittelinsel erforderlich werden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Angleichung der Freigabezeiten nicht sinnvoll, da die damit verbundenen Nachteile für die Verkehrsabwicklung sowie die Gefahr einer erhöhten Seite 2 Missachtung der Rotphase in keinem angemessenen Verhältnis zu der nur begrenzten Verbesserung für den Fußgängerverkehr stehen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/160/2026