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BV6/138/2025
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Informationsvorlage
Betrifft:
Verkehrssituation auf der Oberrather Straße - Abfahrt von der Brücke zur Sankt-
Franziskus-Straße - Vorlage BV6/212/2024
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 02.07.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die im Nachgang der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 29.01.2025 von der CDU-
Fraktion und Fraktion Bü90/Die Grünen gestellten Zusatzfragen werden vom Amt für
Verkehrsmanagement (Amt 66) wie folgt beantwortet:
1. Frage der CDU-Fraktion:
Sieht die Verwaltung kurzfristig die Möglichkeit, in Fahrtrichtung Ratingen eine
Geschwindigkeitsanzeige (GAT) (z. B. Smiley wie auf der Graf-Recke-Str.) zu
installieren?
Antwort:
Die Oberrather Straße wurde in die Liste der gewünschten Standorte für den Bezirk 6
aufgenommen und im Mai wird dort ein GAT aufgestellt. Die GAT sind in der Regel 4
bis 6 Wochen an einem Standort installiert, sodass die Auswertung bis Ende Juni
2025 vorliegt.
2. Frage der CDU-Fraktion:
Kann die Verwaltung durch die Anbringung von Hinweisschildern z. B. ‚Vorsicht
Kinder' oder dem Anbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn, für eine
verbesserte Wahrnehmung der Autofahrer sorgen?
Antwort:
Das Hinweiszeichen „Achtung Kinder" sowie ein Überholverbots-Schild stehen
deutlich sichtbar aus Richtung der Brücke in Fahrrichtung Ratingen vor der Kita. Das
Anbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn ist von Seiten der Verwaltung nicht
vorgesehen.
1. Frage der Fraktion Bü90/Die Grünen:
Wie verhält sich die aktuelle Verkehrsmenge gegenüber der Kapazität der Brücke bei
der Reduktion einer Spur je Fahrtrichtung (wie im weiteren Verlauf der Oberrather
Straße)?
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Antwort:
Diese Antwort wird noch durch das Amt 66 nachgereicht.
2. Frage der Fraktion Bü90/Die Grünen:
Wie schätzt die Verwaltung die Wirkung einer Spurreduktion und die Einrichtung
beispielsweise eines Radwegs zur Schaffung einer intuitiveren Straßengestaltung auf
die Geschwindigkeit ein?
Antwort:
Eine Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn kann grundsätzlich den Effekt haben, dass
sich die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs verringert. Dieser
Effekt verstärkt sich, wenn der Radfahrstreifen von einer hohen Zahl an
Radfahrenden genutzt wird. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung des Kfz -Verkehrs
wäre ein Schutzstreifen nicht ausreichend, sondern ein Radfahrstreifen notwendig.
Für beidseitige Radfahrstreifen ist die Fahrbahnbreite der Oberrather Straße jedoch
nicht ausreichend. Dafür wären eine bauliche Verbreiterung der Fahrbahn und ein
Entfall der Längsparkstände und Bäume notwendig.
Außerdem ist in diesem Abschnitt bereits eine Radverkehrsanlage vorhanden. De r
Radverkehr wird momentan im Seitenraum auf einem benutzungspflichtigen
Zweirichtungsradweg geführt. Dort sind auch die Anschlüsse zum Weiterfahren
vorhanden.
Die Weiterfahrt auf der Fahrbahn ist für den Radverkehr ab der Brücke der Sankt-
Franziskus-Straße verboten. Wenn der Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zu schnell
fährt, wird dies tendenziell auch den Radverkehr davon abhalten den Radfahrstreifen
auf der Fahrbahn zu nutzen.
Aufgrund dieser Punkte wird die Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Oberrather
Straße für eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs unter den
derzeitigen Voraussetzungen ohne bauliche Anpassungen nicht als möglich erachtet.