Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV3/197/2026

Zügige Neuvermietung von Kurhaus und Bootshaus im Volksgarten

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 31. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, 1.sich für eine schnelle Vermietung der Liegenschaften Kurhaus und Bootshaus zu engagieren, um den weiteren Leerstand so schnell wie möglich zu beenden. 2.Wünschenswert ist ein Betriebskonzept, in dem sowohl Gastronomie als auch Kultur angeboten werden. Dabei soll das gastronomische Angebot der Kaffeebar Lila im Volksgarten sinnvoll ergänzt werden, ohne in direkte Konkurrenz dazu zu treten. 3.Die notwendige Sanierung der Gebäude sollte im Einvernehmen mit dem/r neuen Betreiber*in durchgeführt werden. 4.Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, einen verbindlichen Zeitplan für die Wiederbelebung beider Standorte zu benennen und der Bezirksvertretung 3 bis spätestens Ende 2026 vorzustellen und 5.einen Vorschlag zur formalen Einbindung der Bezirksvertretung 3 in den weiteren Entscheidungsprozess zu unterbreiten 6.Ein Verkauf der Liegenschaften wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich abgelehnt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV3/197/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 11.7

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV3/197/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Zügige Neuvermietung von Kurhaus und Bootshaus im Volksgarten Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 308.09.2026Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 3 hat in Ihrer Sitzung am 21.04.2026 folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, 1.sich für eine schnelle Vermietung der Liegenschaften Kurhaus und Bootshaus zu engagieren, um den weiteren Leerstand so schnell wie möglich zu beenden. 2.Wünschenswert ist ein Betriebskonzept, in dem sowohl Gastronomie als auch Kultur angeboten werden. Dabei soll das gastronomische Angebot der Kaffeebar Lila im Volksgarten sinnvoll ergänzt werden, ohne in direkte Konkurrenz dazu zu treten. 3.Die notwendige Sanierung der Gebäude sollte im Einvernehmen mit dem/r neuen Betreiber*in durchgeführt werden. 4.Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, einen verbindlichen Zeitplan für die Wiederbelebung beider Standorte zu benennen und der Bezirksvertretung 3 bis spätestens Ende 2026 vorzustellen und 5.einen Vorschlag zur formalen Einbindung der Bezirksvertretung 3 in den weiteren Entscheidungsprozess zu unterbreiten 6.Ein Verkauf der Liegenschaften wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich abgelehnt. Antwort der Verwaltung: Vermietung: Wie bereits Ende Juni angekündigt, wurden schon vor einer offiziellen Ausschreibung Vorabbesichtigungen mit Interessentinnen und Interessenten koordiniert, um einem längeren Leerstand entgegenzuwirken und die Vermarktung der Objekte voranzutreiben. Ziel ist es, die grundsätzliche Nachfrage frühzeitig zu ermitteln und zugleich einzuschätzen, welche Interessentinnen und Interessenten grundsätzlich bereit wären, die Objekte unter den derzeitigen Rahmenbedingungen anzumieten. Seitens der Stadt ist ausschließlich die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit erforderliche Ausführung der baulichen Mindestmaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus gehende bauliche Anpassungen oder Investitionen wären grundsätzlich durch die künftige Mietpartei eigenverantwortlich zu übernehmen (individueller Mieterausbau, siehe auch unten: Bauliche Maßnahmen und Finanzierung). Soweit noch eigentümerseitig zu verantwortende Renovierungsmaßnahmen anfallen, welche der Mieter übernimmt und finanziert, ist eine Anrechnung auf die Mietzahlungen denkbar. Von den 23 angeschriebenen Interessentinnen und Interessenten nahmen zehn an einer Vorabbesichtigung teil. Bei den zugrunde liegenden Anfragen handelt es sich um Initiativbewerbungen, die seit 2025 beim Amt 23 gesammelt wurden. Im Anschluss wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, dem Amt für Gebäudemanagement bis Ende August eine Rückmeldung darüber zu geben, ob grundsätzlich Interesse an einer Anmietung besteht. Die bisher vorliegenden Rückmeldungen waren eher neutral bis zurückhaltend und/oder der gewünschte Nutzungszweck widerspricht in weiten Teilen den gestellten Anforderungen und Erwartungen zum Betriebskonzept. Im Einzelnen lässt sich der Zwischenstand der Rückmeldungen wie folgt zusammenfassen: 1x Kaufabsicht ohne Anmietungsinteresse 3x Anmietungsinteresse mit Geschäftsidee, aber ohne Betriebskonzept 1x Anmietungsinteresse mit Geschäftsidee und einem rudimentären Betriebskonzept 1x Absage 4x keine Rückmeldung Erst nach Abschluss der Frist ist eine konkrete Einschätzung möglich, ob und welche Interessentinnen und Interessenten sich eine Anmietung unter den gegebenen Rahmenbedingungen vorstellen können. Für das Auswahlverfahren gilt grundsätzlich, dass erst nach einer vertieften Prüfung der Konzepte sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine verlässliche Aussage über die Eignung der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber getroffen werden kann. Grundsätzlich gilt, dass die Vorabbesichtigung nicht die offizielle Ausschreibung des Mietgegenstandes ersetzt. Dieser Schritt ist in jedem Fall - nach Klärung der weiteren Vorgehensweise - noch vorzunehmen. Bei den Vorabbesichtigungsterminen lag der Fokus insbesondere auch auf der Identifizierung von Interessentinnen und Interessenten, deren Betriebskonzept/Geschäftsidee neben einem gastronomischen Angebot auch die Integration kultureller Nutzungen vorsieht. Dieser Aspekt wird bei der späteren Ausschreibung auch weiterhin berücksichtigt und als Bestandteil der Anforderungen bzw. Bewertungskriterien aufgenommen werden. Eine Konkurrenz zu bestehenden und nahegelegenen Nutzungen soll hierbei möglichst vermieden werden. Ein verbindlicher Ausschluss solcher Nutzungen kann jedoch weder im Rahmen der Ausschreibung noch durch die spätere mietvertragliche Gestaltung gewährleistet werden. Die fachliche Bewertung und Auswahl der potenziellen Mietpartei obliegt dabei dem Amt für Gebäudemanagement. Unabhängig davon ist vorgesehen, die Bezirksvertretung 3 nach Abschluss des Auswahlprozesses über das Ergebnis zu informieren und transparent darzustellen, für welche Bewerberin bzw. welchen Bewerber eine Anmietung vorgesehen ist. Hierzu könnte nach Abschluss der Prüfung ein Informationstermin per Teams angeboten werden, in dem die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen und das Ergebnis des Auswahlprozesses vorgestellt werden. Damit wäre sowohl die erforderliche fachliche Zuständigkeit und Verantwortung für die Auswahl sichergestellt als auch das berechtigte Informationsinteresse der Bezirksvertretung 3 berücksichtigt. Bauliche Maßnahmen: Bevor eine Vermietung erfolgen kann, sind bei beiden Objekten mindesterforderliche Sanierungsarbeiten durchzuführen. Dies sind beispielsweise bei Bootshaus und Kurhaus Elektroarbeiten sowie beim Kurhaus Ausbesserungsarbeiten im Dachgeschoss und Entfernung der Bodenbeläge. Insgesamt belaufen sich die Kosten aller Maßnahmen für das Bootshaus auf circa 90.900 Euro und für das Kurhaus auf circa 175.600 Euro. Bei den ermittelten Kosten handelt es sich jeweils um einen Kostenrahmen, daher sind noch Abweichungen von +/- 40 Prozent möglich. Seite 2 Bei der Kostenermittlung wurde von einer unveränderten Nutzung (Gewerbegebäude/Restaurant und/oder Gaststätte) ausgegangen. Für die Durchführung der Arbeiten - die Finanzierung vorausgesetzt - wird von einem Zeitraum von rund 3 - 4 Monaten ausgegangen. Alle weiteren Arbeiten sind vom künftigen Mieter zu übernehmen. In den Kosten ausdrücklich nicht enthalten sind:  Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich  Neue Bodenbeläge  Neue Leuchten im Gästebereich, auf der Terrasse und sonstige Leuchten/Reklameleuchten außen  Sämtliche nutzungsspezifische Arbeiten  Sämtliche nutzungsspezifische Einrichtungsgegenstände (Küchenmöbel und -geräte etc.)  Reinigung bereits vorhandener Einrichtungsgegenstände Finanzierung: Die weitere Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen setzen die Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel voraus. Eine Finanzierung durch das Amt für Gebäudemanagement ist in den Jahren 2026 ff nicht eingeplant. Eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme mit dem Ziel einer zügigen Neuvermietung ist daher nur möglich, wenn die Finanzierung aus den Mitteln des bezirklichen Bauunterhalts der Bezirksvertretung 3 erfolgt. Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/197/2026