Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV3/197/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Zügige Neuvermietung von Kurhaus und Bootshaus im Volksgarten
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 3
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 308.09.2026Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 3 hat in Ihrer Sitzung am 21.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung,
1.sich für eine schnelle Vermietung der Liegenschaften Kurhaus und Bootshaus zu
engagieren, um den weiteren Leerstand so schnell wie möglich zu beenden.
2.Wünschenswert ist ein Betriebskonzept, in dem sowohl Gastronomie als auch Kultur
angeboten werden. Dabei soll das gastronomische Angebot der Kaffeebar Lila im
Volksgarten sinnvoll ergänzt werden, ohne in direkte Konkurrenz dazu zu treten.
3.Die notwendige Sanierung der Gebäude sollte im Einvernehmen mit dem/r neuen
Betreiber*in durchgeführt werden.
4.Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, einen verbindlichen Zeitplan für die
Wiederbelebung beider Standorte zu benennen und der Bezirksvertretung 3 bis
spätestens Ende 2026 vorzustellen und
5.einen Vorschlag zur formalen Einbindung der Bezirksvertretung 3 in den weiteren
Entscheidungsprozess zu unterbreiten
6.Ein Verkauf der Liegenschaften wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ausdrücklich abgelehnt.
Antwort der Verwaltung:
Vermietung:
Wie bereits Ende Juni angekündigt, wurden schon vor einer offiziellen Ausschreibung
Vorabbesichtigungen mit Interessentinnen und Interessenten koordiniert, um einem längeren
Leerstand entgegenzuwirken und die Vermarktung der Objekte voranzutreiben. Ziel ist es,
die grundsätzliche Nachfrage frühzeitig zu ermitteln und zugleich einzuschätzen, welche
Interessentinnen und Interessenten grundsätzlich bereit wären, die Objekte unter den
derzeitigen Rahmenbedingungen anzumieten. Seitens der Stadt ist ausschließlich die zur
Gewährleistung der Betriebssicherheit erforderliche Ausführung der baulichen
Mindestmaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus gehende bauliche Anpassungen oder
Investitionen wären grundsätzlich durch die künftige Mietpartei eigenverantwortlich zu
übernehmen (individueller Mieterausbau, siehe auch unten: Bauliche Maßnahmen und
Finanzierung).
Soweit noch eigentümerseitig zu verantwortende Renovierungsmaßnahmen anfallen, welche
der Mieter übernimmt und finanziert, ist eine Anrechnung auf die Mietzahlungen denkbar.
Von den 23 angeschriebenen Interessentinnen und Interessenten nahmen zehn an einer
Vorabbesichtigung teil.
Bei den zugrunde liegenden Anfragen handelt es sich um Initiativbewerbungen, die seit 2025
beim Amt 23 gesammelt wurden.
Im Anschluss wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, dem Amt für Gebäudemanagement
bis Ende August eine Rückmeldung darüber zu geben, ob grundsätzlich Interesse an einer
Anmietung besteht. Die bisher vorliegenden Rückmeldungen waren eher neutral bis
zurückhaltend und/oder der gewünschte Nutzungszweck widerspricht in weiten Teilen den
gestellten Anforderungen und Erwartungen zum Betriebskonzept. Im Einzelnen lässt sich der
Zwischenstand der Rückmeldungen wie folgt zusammenfassen:
1x Kaufabsicht ohne Anmietungsinteresse
3x Anmietungsinteresse mit Geschäftsidee, aber ohne Betriebskonzept
1x Anmietungsinteresse mit Geschäftsidee und einem rudimentären Betriebskonzept
1x Absage
4x keine Rückmeldung
Erst nach Abschluss der Frist ist eine konkrete Einschätzung möglich, ob und welche
Interessentinnen und Interessenten sich eine Anmietung unter den gegebenen
Rahmenbedingungen vorstellen können. Für das Auswahlverfahren gilt grundsätzlich, dass
erst nach einer vertieften Prüfung der Konzepte sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
eine verlässliche Aussage über die Eignung der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber
getroffen werden kann.
Grundsätzlich gilt, dass die Vorabbesichtigung nicht die offizielle Ausschreibung des
Mietgegenstandes ersetzt. Dieser Schritt ist in jedem Fall - nach Klärung der weiteren
Vorgehensweise - noch vorzunehmen.
Bei den Vorabbesichtigungsterminen lag der Fokus insbesondere auch auf der
Identifizierung von Interessentinnen und Interessenten, deren
Betriebskonzept/Geschäftsidee neben einem gastronomischen Angebot auch die Integration
kultureller Nutzungen vorsieht. Dieser Aspekt wird bei der späteren Ausschreibung auch
weiterhin berücksichtigt und als Bestandteil der Anforderungen bzw. Bewertungskriterien
aufgenommen werden. Eine Konkurrenz zu bestehenden und nahegelegenen Nutzungen
soll hierbei möglichst vermieden werden. Ein verbindlicher Ausschluss solcher Nutzungen
kann jedoch weder im Rahmen der Ausschreibung noch durch die spätere mietvertragliche
Gestaltung gewährleistet werden.
Die fachliche Bewertung und Auswahl der potenziellen Mietpartei obliegt dabei dem Amt für
Gebäudemanagement. Unabhängig davon ist vorgesehen, die Bezirksvertretung 3 nach
Abschluss des Auswahlprozesses über das Ergebnis zu informieren und transparent
darzustellen, für welche Bewerberin bzw. welchen Bewerber eine Anmietung vorgesehen ist.
Hierzu könnte nach Abschluss der Prüfung ein Informationstermin per Teams angeboten
werden, in dem die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen und das Ergebnis des
Auswahlprozesses vorgestellt werden. Damit wäre sowohl die erforderliche fachliche
Zuständigkeit und Verantwortung für die Auswahl sichergestellt als auch das berechtigte
Informationsinteresse der Bezirksvertretung 3 berücksichtigt.
Bauliche Maßnahmen:
Bevor eine Vermietung erfolgen kann, sind bei beiden Objekten mindesterforderliche
Sanierungsarbeiten durchzuführen. Dies sind beispielsweise bei Bootshaus und Kurhaus
Elektroarbeiten sowie beim Kurhaus Ausbesserungsarbeiten im Dachgeschoss und
Entfernung der Bodenbeläge. Insgesamt belaufen sich die Kosten aller Maßnahmen für das
Bootshaus auf circa 90.900 Euro und für das Kurhaus auf circa 175.600 Euro. Bei den
ermittelten Kosten handelt es sich jeweils um einen Kostenrahmen, daher sind noch
Abweichungen von +/- 40 Prozent möglich.
Seite 2
Bei der Kostenermittlung wurde von einer unveränderten Nutzung
(Gewerbegebäude/Restaurant und/oder Gaststätte) ausgegangen. Für die Durchführung der
Arbeiten - die Finanzierung vorausgesetzt - wird von einem Zeitraum von rund 3 - 4
Monaten ausgegangen.
Alle weiteren Arbeiten sind vom künftigen Mieter zu übernehmen. In den Kosten ausdrücklich
nicht enthalten sind:
Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich
Neue Bodenbeläge
Neue Leuchten im Gästebereich, auf der Terrasse und sonstige
Leuchten/Reklameleuchten außen
Sämtliche nutzungsspezifische Arbeiten
Sämtliche nutzungsspezifische Einrichtungsgegenstände (Küchenmöbel und
-geräte etc.)
Reinigung bereits vorhandener Einrichtungsgegenstände
Finanzierung:
Die weitere Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen setzen die Verfügbarkeit
der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel voraus. Eine Finanzierung durch das Amt für
Gebäudemanagement ist in den Jahren 2026 ff nicht eingeplant. Eine zeitnahe Umsetzung
der Maßnahme mit dem Ziel einer zügigen Neuvermietung ist daher nur möglich, wenn die
Finanzierung aus den Mitteln des bezirklichen Bauunterhalts der Bezirksvertretung 3 erfolgt.
Seite 3