Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus der Sachdarstellung
Bezirksvertretung 8 beschließt, die entsendeten Mitglieder des Jugendrates, Herrn Julian Wackers und Frau Dahlia Charchira, sowie die entsendeten Mitglieder des Seniorenrates, Herrn Klaus Backhaus und Frau Marie -Luise Burbach, als Vertreter einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 8 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 8
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/253/2025