Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV8/253/2025

Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 113a · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 28. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus der Sachdarstellung

Bezirksvertretung 8 beschließt, die entsendeten Mitglieder des Jugendrates, Herrn Julian Wackers und Frau Dahlia Charchira, sowie die entsendeten Mitglieder des Seniorenrates, Herrn Klaus Backhaus und Frau Marie -Luise Burbach, als Vertreter einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 8 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+5 weitere Themen
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
BV8/253/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Entscheidung Bezirksvertretung 8 beschließt, die entsendeten Mitglieder des Jugendrates, Herrn Julian Wackers und Frau Dahlia Charchira, sowie die entsendeten Mitglieder des Seniorenrates, Herrn Klaus Backhaus und Frau Marie -Luise Burbach, als Vertreter einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 8 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen. Die vom Jugendrat und vom Seniorenrat in die Ausschüsse oder Bezirksvertretungen entsendeten Mitglieder werden durch Beschluss, längstens bis zum Ende der Wahlperiode, als Vertreter oder Vertreterin einer betroffenen Bevölkerungsgruppe (sogenannte Sachverständige) zu öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglich t ihnen, sich in den Sitzungen zu den sie betreffenden Themen zu äußern. Die Zulassung beinhaltet folglich ein Rederecht zu jugend - bzw. seniorenrelevanten Themen, jedoch weder ein Antrags- noch Anfragerecht.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/253/2025