Zulassung einer Vertretung des Behindertenrates gemäß § 58 Gemeindeordnung NRW
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, Norbert Zielonka, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 6 gemäß § 58 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein -Westfalen (GO NRW) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Zur einheitlichen Regelung bezüglich des Rederechtes der Mitglieder des Behindertenrates hatte der Ältestenrat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2010 folgendes Verfahren befürwortet: Die vom Behindertenrat entsendeten Mitglieder werden durch Beschluss län gstens bis zum Ende der Wahlperiode als Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter in öffentlichen Sitzungen zur Beratung hinzugezogen. Dies ermöglicht den Mitgliedern des Behindertenrates, sich gegebenenfalls in den öffentlichen Sitzungen zu den sie betreffenden Themen zu äußern. Damit sind jedoch weder ein Antrags - noch ein Anfragerecht verbunden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Beratungsweg
Bezirksvertretung 6
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/172/2025