Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/202/2026

Ampelpärchen der Vielfalt an Fußgängerampeln im Bereich der Heinrich Heine-Allee und Königsallee

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Heine-Allee · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 24. August 2026veröffentlicht

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  • Der Rat der Stadt Düsseldorf hat mit Beschluss des Antrag RAT/214/2024 in Verbindung mit dem

Ampelpärchen der Vielfalt an Fußgängerampeln im Bereich der Heinrich Heine-Allee und Königsallee Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 118.09.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung:

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BV1/202/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ampelpärchen der Vielfalt an Fußgängerampeln im Bereich der Heinrich Heine-Allee und Königsallee Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 118.09.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Rat der Stadt Düsseldorf hat mit Beschluss des Antrag RAT/214/2024 in Verbindung mit dem Änderungsantrag RAT/250/2024/1 vom 19.09.2024 die Verwaltung beauftragt, an einigen Fußgängerampelanlagen im Bereich der Heinrich-Heine-Allee, der Königsallee und des Johannes-Rau-Platzes gleichgeschlechtliche Vielfalts-Ampelpärchen und Radschlägersymbole zu installieren. Die Auswahl der Ampelanlagen sollte sich dabei an der Frequentierung orientieren. Die Verwaltung hat den Einsatz alternativer Symbole geprüft und kommt zum folgenden Ergebnis. Rahmenbedingungen für den Einsatz von alternativen Symbolen an Lichtsignalanlagen Die Vorschriften der StVO machen in Bezug auf die optische Gestaltung von Lichtsignalanlagen eindeutige Vorschriften. Geringfügige Abweichungen bleiben dennoch möglich, solange der Regelungsgehalt der entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Verfügung erhalten und eine eindeutige Wirksamkeit unzweifelhaft bestehen bleibt. Ab welchem Grad eine Abweichung im Einzelfall noch zulässig ist, lässt sich insbesondere mangels einschlägiger gerichtlicher Rechtsprechung nicht abschließend beurteilen. Aus Gründen der Rechtssicherheit spricht jedoch nach überwiegender Auffassung in der Fachliteratur vieles für eine enge Auslegung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Verkehrsregelungscharakter und damit die Verkehrssicherheit jederzeit uneingeschränkt gewahrt bleiben. Insbesondere muss das Sinnbild eines stehenden bzw. schreitenden Fußgehenden eindeutig erkennbar sein. Diesen Anforderungen wird eine Ausgestaltung der Signalbilder mit den „Düsseldorfer Radschlägern" nicht gerecht. Die Darstellung weicht zu stark von den in der StVO vorgesehenen Sinnbildern ab und lässt eine eindeutige Erkennbarkeit als Fußverkehrssignal nicht in ausreichendem Maße erwarten. Bei einer Ausgestaltung der Ampelzeichen als „Vielfalts-Ampelpärchen" hingegen ist - unter der Anforderung, dass diese als eindeutige Sinnbilder für schreitende / stehende Fußgehende erkennbar sind - ein Einsatz denkbar und wird seitens der Verwaltung weiterverfolgt. Ausgestaltung der Vielfaltsampelpärchen Die Verwaltung wird drei unterschiedliche Vielfaltsampelpärchen an ausgewählten Stellen anhand folgender Sinnbilder einsetzen:  zwei weibliche stehende/schreitende Fußgehende Hand in Hand;  zwei männliche stehender/schreitende Fußgehende Hand in Hand;  eine weibliche und ein männlicher Fußgehender Hand in Hand (in wechselnder Reihenfolge). Auf weitere Symbole (z.B.: Herzen, Schmetterlinge, Pulsschlag) innerhalb des Ampelzeichens wird im Sinne der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zur eindeutigen Erkennbarkeit des Verkehrszeichens verzichtet. Standortwahl für Vielfältigkeitsampeln Im Rahmen der Auswahl wurden Heinrich-Heine-Allee, Königsallee, sowie der Bereich um den Johannes-Rau-Platz näher betrachtet. Dabei wurden folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt:  Bereiche mit hoher Fußgehendenfrequenz werden priorisiert;  Der Einsatz wird auf reine Fußgehendenquerungen begrenzt, gemeinsame signalisierte Fuß/Radwegebeziehungen mittels des Kombisymbols Rad/Fußverkehr werden aus der Betrachtung herausgenommen.  Es werden vollständige Straßenquerungen je Gehrichtung gleich ausgestattet,  Bereiche mit Gleisquerungen werden nicht weiter betrachtet. Die Gleisquerung an sich wird mittels Springlicht mit Straßenbahnsymbol signalisiert. Auf Grund der hohen Bedeutung für den Fußverkehr wird die Wegebeziehung Altstadt - Königsallee - Schadowstraße sowie der nördliche Bereich Königsallee berücksichtigt. Insgesamt werden 18 Furten identifiziert, die mit Vielfaltssymbolen ausgestattet werden sollen. Dies entspricht einer Anzahl von 72 Signalfeldern an 36 Signalgebern, die zu gleichen Teilen mit einem der drei beschriebenen Vielfältigkeitssymbolen ausgestattet werden. Im Folgenden werden die Bereiche näher dargestellt. Kreuzung Heinrich-Heine-Allee / Theodor-Körner-Straße Der Fußverkehr zwischen Altstadt und Königsallee wird an dieser Stelle sowohl nördlich (zwei Teilfurten) als auch südlich über die Heinrich-Heine-Allee geführt. Östlich befindet sich etwas abgesetzt eine Fußgängerquerung über die Theodor-Körner-Straße. Alle vier Furten werden mit neuen Symbolschieben ausgestattet. Bereich Königsallee/Corneliusplatz/Schadowstraße Der Bereich umfasst:  den Knotenpunkt Königsallee West/Theodor-Körner-Straße,  den Knotenpunkt Königsallee Ost/Theodor-Körner-Straße sowie  die östlich hierzu verlaufende Fußgehendenquerung über die Schadowstraße. Mit Ausnahme der gemeinsamen signalisierten Fuß-/Radverkehrsführung über die Theodor- Körner-Straße im Bereich der östlichen Königsallee werden alle übrigen 7 Furten mit neuen Symbolscheiben ausgestattet. Bereich Königsallee/Giradetbrücke Seite 2 Der Bereich umfasst den Knotenpunkt Königsallee West/Giradetbrücke sowie den Knotenpunkt Königsallee Ost/ Giradetbrücke mit jeweils vier Fußgängerfurten. Wie im nördlichen Bereich ist eine Furt über ein Kombisymbol mit dem Radverkehr gemeinsam signalisiert, sodass in diesem Bereich insgesamt 7 Furten mit den alternativen Symbolscheiben ausgestattet werden. Betrachtung des Bereichs Johannes-Rau-Platz Die Fußgehendenfurt zwischen Horionplatz und Johannes-Rau-Platz ist zusammen mit dem Radverkehr über ein gemeinsames Kombisymbol signalisiert und entfällt somit als mögliche Option. Zur Querung der Neusser-Straße/Haroldstraße müssen vom Johannes-Rau-Platz zuerst die Straßenbahngleise gequert werden, so dass in diesem Bereich ebenfalls vom Einsatz der Vielfältigkeitssymbole abgesehen wird. Weitere Standorte Auf den Einsatz alternativer Sinnbilder an weiteren Standorten im gesamten Stadtgebiet wird ausdrücklich verzichtet. Eine Ausweitung der Maßnahme würde den besonderen und gezielten Charakter der Vielfaltsampelpärchen als einzelne sichtbare Zeichen im öffentlichen Raum aufheben und einer zurückhaltenden Anwendung alternativer Symbolgestaltungen an Lichtsignalanlagen entgegenstehen. Der Einsatz bleibt daher auf die ausgewählten, besonders frequentierten Standorte im Bereich der Innenstadt beschränkt. Umsetzungszeitraum und Kosten Die Kosten für den Einsatz der neuen Vielfältigkeitssymbole beläuft sich auf etwa 3.400 €. Die Umsetzung erfolgt im September / Oktober 2026. Anlagen: Standorte und Beispielsymbole Vielfältigkeitsampeln Seite 3
Standorte und Beispielsymbole Vielfältigkeitsampeln als Text anzeigen
Title: Microsoft PowerPoint - Anlage 1_Ampelpärchen.pptx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594429.pdf Published Time: Wed, 12 Aug 2026 12:28:00 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: - Standorte Vielfältigkeitsampel Umsetzung Vielfältigkeitsampeln im Bereich Altstadt/Königsallee Beispiele Vielfaltssymbole

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/202/2026