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BV1/202/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Ampelpärchen der Vielfalt an Fußgängerampeln im Bereich der Heinrich Heine-Allee und
Königsallee
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 118.09.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat mit Beschluss des Antrag RAT/214/2024 in Verbindung mit dem
Änderungsantrag RAT/250/2024/1 vom 19.09.2024 die Verwaltung beauftragt, an einigen
Fußgängerampelanlagen im Bereich der Heinrich-Heine-Allee, der Königsallee und des
Johannes-Rau-Platzes gleichgeschlechtliche Vielfalts-Ampelpärchen und Radschlägersymbole
zu installieren. Die Auswahl der Ampelanlagen sollte sich dabei an der Frequentierung
orientieren.
Die Verwaltung hat den Einsatz alternativer Symbole geprüft und kommt zum folgenden
Ergebnis.
Rahmenbedingungen für den Einsatz von alternativen Symbolen an Lichtsignalanlagen
Die Vorschriften der StVO machen in Bezug auf die optische Gestaltung von Lichtsignalanlagen
eindeutige Vorschriften. Geringfügige Abweichungen bleiben dennoch möglich, solange der
Regelungsgehalt der entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Verfügung erhalten und eine
eindeutige Wirksamkeit unzweifelhaft bestehen bleibt. Ab welchem Grad eine Abweichung im
Einzelfall noch zulässig ist, lässt sich insbesondere mangels einschlägiger gerichtlicher
Rechtsprechung nicht abschließend beurteilen. Aus Gründen der Rechtssicherheit spricht jedoch
nach überwiegender Auffassung in der Fachliteratur vieles für eine enge Auslegung der
straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben. Dabei ist sicherzustellen, dass der
Verkehrsregelungscharakter und damit die Verkehrssicherheit jederzeit uneingeschränkt gewahrt
bleiben. Insbesondere muss das Sinnbild eines stehenden bzw. schreitenden Fußgehenden
eindeutig erkennbar sein.
Diesen Anforderungen wird eine Ausgestaltung der Signalbilder mit den „Düsseldorfer
Radschlägern" nicht gerecht. Die Darstellung weicht zu stark von den in der StVO vorgesehenen
Sinnbildern ab und lässt eine eindeutige Erkennbarkeit als Fußverkehrssignal nicht in
ausreichendem Maße erwarten.
Bei einer Ausgestaltung der Ampelzeichen als „Vielfalts-Ampelpärchen" hingegen ist - unter der
Anforderung, dass diese als eindeutige Sinnbilder für schreitende / stehende Fußgehende
erkennbar sind - ein Einsatz denkbar und wird seitens der Verwaltung weiterverfolgt.
Ausgestaltung der Vielfaltsampelpärchen
Die Verwaltung wird drei unterschiedliche Vielfaltsampelpärchen an ausgewählten Stellen
anhand folgender Sinnbilder einsetzen:
zwei weibliche stehende/schreitende Fußgehende Hand in Hand;
zwei männliche stehender/schreitende Fußgehende Hand in Hand;
eine weibliche und ein männlicher Fußgehender Hand in Hand (in wechselnder
Reihenfolge).
Auf weitere Symbole (z.B.: Herzen, Schmetterlinge, Pulsschlag) innerhalb des Ampelzeichens
wird im Sinne der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zur eindeutigen Erkennbarkeit des
Verkehrszeichens verzichtet.
Standortwahl für Vielfältigkeitsampeln
Im Rahmen der Auswahl wurden Heinrich-Heine-Allee, Königsallee, sowie der Bereich um den
Johannes-Rau-Platz näher betrachtet.
Dabei wurden folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt:
Bereiche mit hoher Fußgehendenfrequenz werden priorisiert;
Der Einsatz wird auf reine Fußgehendenquerungen begrenzt, gemeinsame signalisierte
Fuß/Radwegebeziehungen mittels des Kombisymbols Rad/Fußverkehr werden aus der
Betrachtung herausgenommen.
Es werden vollständige Straßenquerungen je Gehrichtung gleich ausgestattet,
Bereiche mit Gleisquerungen werden nicht weiter betrachtet. Die Gleisquerung an sich
wird mittels Springlicht mit Straßenbahnsymbol signalisiert.
Auf Grund der hohen Bedeutung für den Fußverkehr wird die Wegebeziehung Altstadt -
Königsallee - Schadowstraße sowie der nördliche Bereich Königsallee berücksichtigt.
Insgesamt werden 18 Furten identifiziert, die mit Vielfaltssymbolen ausgestattet werden sollen.
Dies entspricht einer Anzahl von 72 Signalfeldern an 36 Signalgebern, die zu gleichen Teilen mit
einem der drei beschriebenen Vielfältigkeitssymbolen ausgestattet werden.
Im Folgenden werden die Bereiche näher dargestellt.
Kreuzung Heinrich-Heine-Allee / Theodor-Körner-Straße
Der Fußverkehr zwischen Altstadt und Königsallee wird an dieser Stelle sowohl nördlich (zwei
Teilfurten) als auch südlich über die Heinrich-Heine-Allee geführt. Östlich befindet sich etwas
abgesetzt eine Fußgängerquerung über die Theodor-Körner-Straße. Alle vier Furten werden mit
neuen Symbolschieben ausgestattet.
Bereich Königsallee/Corneliusplatz/Schadowstraße
Der Bereich umfasst:
den Knotenpunkt Königsallee West/Theodor-Körner-Straße,
den Knotenpunkt Königsallee Ost/Theodor-Körner-Straße sowie
die östlich hierzu verlaufende Fußgehendenquerung über die Schadowstraße.
Mit Ausnahme der gemeinsamen signalisierten Fuß-/Radverkehrsführung über die Theodor-
Körner-Straße im Bereich der östlichen Königsallee werden alle übrigen 7 Furten mit neuen
Symbolscheiben ausgestattet.
Bereich Königsallee/Giradetbrücke
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Der Bereich umfasst den Knotenpunkt Königsallee West/Giradetbrücke sowie
den Knotenpunkt Königsallee Ost/ Giradetbrücke mit jeweils vier Fußgängerfurten.
Wie im nördlichen Bereich ist eine Furt über ein Kombisymbol mit dem Radverkehr gemeinsam
signalisiert, sodass in diesem Bereich insgesamt 7 Furten mit den
alternativen Symbolscheiben ausgestattet werden.
Betrachtung des Bereichs Johannes-Rau-Platz
Die Fußgehendenfurt zwischen Horionplatz und Johannes-Rau-Platz ist zusammen mit dem
Radverkehr über ein gemeinsames Kombisymbol signalisiert und entfällt somit als mögliche
Option. Zur Querung der Neusser-Straße/Haroldstraße müssen vom Johannes-Rau-Platz zuerst
die Straßenbahngleise gequert werden, so dass in diesem Bereich ebenfalls vom Einsatz der
Vielfältigkeitssymbole abgesehen wird.
Weitere Standorte
Auf den Einsatz alternativer Sinnbilder an weiteren Standorten im gesamten Stadtgebiet wird
ausdrücklich verzichtet. Eine Ausweitung der Maßnahme würde den besonderen und gezielten
Charakter der Vielfaltsampelpärchen als einzelne sichtbare Zeichen im öffentlichen Raum
aufheben und einer zurückhaltenden Anwendung alternativer Symbolgestaltungen an
Lichtsignalanlagen entgegenstehen. Der Einsatz bleibt daher auf die ausgewählten, besonders
frequentierten Standorte im Bereich der Innenstadt beschränkt.
Umsetzungszeitraum und Kosten
Die Kosten für den Einsatz der neuen Vielfältigkeitssymbole beläuft sich auf etwa 3.400 €. Die
Umsetzung erfolgt im September / Oktober 2026.
Anlagen:
Standorte und Beispielsymbole Vielfältigkeitsampeln
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Standorte und Beispielsymbole Vielfältigkeitsampeln als Text anzeigen
Title: Microsoft PowerPoint - Anlage 1_Ampelpärchen.pptx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594429.pdf
Published Time: Wed, 12 Aug 2026 12:28:00 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
- Standorte Vielfältigkeitsampel
Umsetzung Vielfältigkeitsampeln im Bereich Altstadt/Königsallee Beispiele Vielfaltssymbole