Informationsvorlage Aktenzeichen APS/150/2025

Handlungsfelder Nachhaltigkeit - Sachstandsbericht zum Handlungsfeld nachhaltiges Bodenmanagement

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 1. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Mit den Instrumenten des Bodenmanagements sollen Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung verfolgt werden.

Aufgrund der politischen Diskussionen um den Begriff „Bodenmanagement“ soll zukünftig in den betreffenden Vorlagen die Bezeichnung „Flächenmanagement“ gewählt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/150/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 12

    Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammnearbeit. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

  3. Sitzung · TOP 9

    Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

  4. Sitzung · TOP 10

    Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

  5. Sitzung · TOP 10

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00575924.pdf Published Time: 2026-03-19T08:26:00.000Z Number of Pages: 5 Markdown Content: APS/150/2025 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Handlungsfelder Nachhaltigkeit - Sachstandsbericht zum Handlungsfeld nachhaltiges Bodenmanagement Fachbereich: 65 - Liegenschaftsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 14.04.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 16.04.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 20.04.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 22.04.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Mit den Instrumenten des Bodenmanagements sollen Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung verfolgt werden. Aufgrund der politischen Diskussionen um den Begriff „Bodenmanagement“ soll zukünftig in den betreffenden Vorlagen die Bezeichnung „Flächenmanagement“ gewählt werden. Dazu gehören sowohl die Bereitstellung von Bauflächen - für flächenschonendes Bauen, preiswerten und energetisch optimierten Wohnraum in einer Stadt der kurzen Wege - als auch die Vorhaltung ökologischer Ausgleichsflächen für Bauvorhaben sowie von Flächen zur Förderung der Biodiversität und einer umweltgerechten Landwirtschaft. Grundstücke sollen bewusst im Bestand der Landeshauptstadt Düsseldorf gehalten werden. Weiterverkäufe zum Zwecke der Gewinnmaximierung sollen unterbunden werden. Zu diesem Zweck sollen zum Beispiel Vorkaufsrechte als Bodenpolitisches Instrument zur Steuerung der Stadtentwicklung intensiver genutzt werden. Seite 2 Grundstücke sollen vermehrt im Erbbaurecht abgegeben werden und Investoren durch Konzeptausschreibungen ermittelt werden. Außerdem sollen Natur- und Artenschutz durch die Anlage ökologischer Ausgleichsflächen und Auflagen in Pachtverträgen gefördert werden. Im Rahmen des regelmäßigen Berichtswesens wird dazu Folgendes ausgeführt. Da es sich beim Thema Flächenmanagement um eine langfristige Aufgabe handelt, sind auch die Zeiträume, in denen die Ziele verfolgt werden, längerfristig angelegt. Fortschritte werden sich erst nach einiger Zeit einstellen. Somit werden die Sachstände im Vergleich zur Vorgängervorlage APS/112/2024 teils unverändert wiedergegeben. Die Nachhaltigkeitsparameter werden bei der Verhandlung neuer Verträge berücksichtigt und auch Bestandsverträge kontinuierlich dahingehend geprüft, ob eine entsprechende Anpassung möglich ist. Ankaufspolitik Trotz des schwierigen Marktumfeldes versucht das Liegenschaftsamt, die Bemühungen zum Ankauf von neuen Flächen im Sinne einer aktiven Liegenschaftspolitik zu intensivieren. Gestiegene Kaufpreise und entsprechende Kaufpreisvorstellungen stehen dabei der Verpflichtung der Stadt zu wirtschaftlichem Handeln entgegen. Die derzeit angespannte Haushaltslage und die daraus resultierenden finanziellen Rahmenbedingungen erschweren Ankaufsprozesse. Hilfreich für die Verhandlungsposition der Stadt sind dabei z.B. die nachfolgend erwähnten Vorkaufsrechte, nach denen mittlerweile ein Ankauf zum Verkehrswert möglich ist. Um weitere Strategien für eine Ankaufspolitik zu entwickeln, ist zu Beginn des Jahres 2024 eine ämterübergreifende und interdisziplinäre Projektgruppe gebildet worden. Das Ziel der Projektgruppe ist die Identifizierung von Grundstücken, die noch Entwicklungspotenzial bieten und derzeit brachliegen. Der Fokus wird dabei insbesondere auf Grundstücke gelegt, die sich im Privateigentum befinden und sich aufgrund der direkten Nähe zu städtischen Grundstücken besonders für eine strategische Entwicklung eignen. Im Zuge der Wohnbauoffensive sollen die identifizierten Flächen der Schaffung von neuem Wohnraum dienen. Verschiedene Flächen wurden mittlerweile detektiert und es soll nun versucht werden, diese hin zu einer Wohnbebauung zu entwickeln. Die Projektgruppe ist mittlerweile in eine dauerhafte Aufgabe unter Nutzung der gebildeten Strukturen weiterentwickelt worden. Im Jahr 2025 konnte unter anderem eine größere Liegenschaft zur Unterbringung von wohnungslosen Personen erworben werden. Ausübung von Vorkaufsrechten auf der Basis von Satzungen Wie auch im Düsseldorfer Baulandmodell (APS 087/2023) ausgeführt, bieten die Vorkaufsrechte nach §§ 24 und 25 BauGB zwei Instrumente, die Bodenpolitik mitzugestalten. Bei den Vorkaufsrechten nach § 24 BauGB wird eingehender als zuvor geprüft, ob ein Erwerb möglich ist, so z.B. bei öffentlichen Grünflächen. Satzungen für besondere Vorkaufsrechte nach § 25 BauGB wurden seit 2021 in größerem Ausmaß beschlossen; zunächst für die geplanten (Wohnbau-) Gebiete südlich Oberlöricker Straße und nördlich Kalkumer Schloßallee. 2022 folgten Satzungen für die Gewerbe- und Industriekernzonen, für das Gebiet zwischen der Bahnlinie Düsseldorf – Wuppertal, der westlichen Grenze des Flurstücks Flur 31, Flurstück 86 (östlich der Düssel), der Straße Nach den Mauresköthen, der Seite 3 Torfbruchstraße und der Heyestraße, für das Gebiet südlich der Hildener Straße, sowie für das Gebiet zwischen der Tuchtinsel im Westen, der Klosterstraße im Süden, der Oststraße im Osten und teilweise der Straße Am Wehrhahn sowie dem Parkhaus an der Bleichstraße im Norden. 2023 wurde für ein Gebiet zwischen der A44 im Süden, der Stadtgrenze zu Ratingen im Westen und Norden und den Gleisen der Deutschen Bahn im Osten am Mühlenbroicher Weg eine entsprechende Satzung für ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Die Erfahrungen mit diesen Satzungen sind weiterhin abzuwarten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des stagnierenden Immobilienmarktes, da ohne Verkaufsfälle das Vorkaufsrecht nicht greifen kann. In manchen Fällen wird eine entsprechende Vorkaufsrechtssatzung vielleicht auch dazu geführt haben, dass Interessenten von einem Kauf Abstand genommen haben. In diesem Fall wäre der Zweck einer solchen Satzung, spekulative Käufe zu verhindern, ebenfalls erfüllt. In den Fällen in denen kein Abstand von einem Kauf genommen wird, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf frühzeitig die Möglichkeit, in einen engen Austausch mit den potentiellen Entwicklern einzusteigen und die grundsätzlichen Planungsparameter im Rahmen eines Letter of Intent (loI) bzw. in besonderen Fällen in einer Abwendungsvereinbarung festzuhalten. Vermehrte Abgabe von Grundstücken im Erbbaurecht Die vermehrte Abgabe von Grundstücken im Erbbaurecht entspricht der laufenden Praxis des Liegenschaftsamtes, um die Grundstücke im Bestand zu halten und die Nutzungszwecke dauerhaft zu sichern. Ausnahmen von diesem Grundsatz erfolgen unter Gesichtspunkten der Wirtschaftsförderung, aber auch haushalterischer Erwägungen, um Mittel für benötigte Ankäufe und das Baulandmodell zu generieren. Die derzeitige Lage auf dem Immobilienmarkt ist geprägt von Unsicherheiten. Insbesondere die Themen Finanzierung und unverändert hohe Baupreise führen zu einer Investitionszurückhaltung sowohl im privaten als auch unternehmerischen Bereich. Vor diesem Hintergrund hat sich das Liegenschaftsamt mit dem Thema Erbbaurechtskonditionen befasst, um insbesondere den Wohnungsbau im Erbbaurecht attraktiver zu machen. Mit der Vorlage APS/119/2024 wurden wohnbaubefördernde Erbbaurechtskonditionen beschlossen. Diese beinhalten u.a. günstige Konditionen bei Einfamilienhauserbbaurechten für Familien mit Kindern sowie für Wohnungsbau zu bezahlbaren Mieten. Konzeptausschreibungen zur Vergabe städtischer Grundstücke sowie Vergaben an städtische Töchter Auch die Konzeptausschreibungen sind in der Praxis des Liegenschaftsamtes der Regelfall geworden. Hierdurch wird sichergestellt, dass das bestmögliche Konzept der Bebauung bei gleichzeitig bestmöglichem Preis/Erbbauzins erzielt wird. Die Vorbereitung einer solchen Ausschreibung ist zwar aufwändig, die damit verbundene Arbeit ist aber bei einer exklusiven Vergabe zumeist ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich. Zudem stellen die Ergebnisse der für eine exklusive Verhandlung erforderlichen unabhängigen Wertgutachten eine einvernehmliche Einigung vor Herausforderungen. Die vorherige Klärung der vergaberelevanten Punkte führt zu mehr Transparenz und vor allen Dingen zu einer besseren Verhandlungsposition gegenüber dem Verhandlungspartner, da dieser immer befürchten muss, etwa bei überzogenen Forderungen in den Verhandlungen hinter den Zweitplatzierten des Verfahrens zurücktreten zu müssen. Nach erfolgreichen Konzeptausschreibungen für die Grundstücke „Nagelshof“ und „Dreiecksfläche Niederrheinstraße“ finden momentan Vertragsverhandlungen statt. Seite 4 Eine Konzeptausschreibung zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Friedrich-von-Spee-Straße 38 – öffentlich geförderte/mietpreisgedeckelte Wohnungen u.a. für Bedienstete der Feuerwehr (APS/110/2024) - wurde veröffentlicht und befindet sich in der Auswertung. Die Rahmenbedingungen zur Konzeptausschreibung zum Verkauf der Grundstücksfläche Merowinger Straße/Eduard-Schulte-Straße mit der Beschlussvorlage APS/132/2025 wurden beschlossen. Darüber hinaus bieten die vermehrten erfolgten und geplanten Flächenvergaben an städtische Töchter wie die Städtische Wohnungsbaugesellschaft-GmbH & Co. KG (SWD) und Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR) eine zusätzliche Gewähr zur Umsetzung preiswerten und nachhaltigen Wohnraums. Sicherung aktueller energetischer Standards in Verträgen In der Vergangenheit wurde in den Verträgen des Liegenschaftsamtes, Wohnbaugrundstücke betreffend, die Unterschreitung der gesetzlich geforderten energetischen Standards gefordert. Dies kann jedoch seit geraumer Zeit aufgrund der immer weiter gestiegenen gesetzlichen Standards bei gleichzeitig entfallender Fördermöglichkeiten nicht mehr durchgesetzt werden. Daher bleibt es bei einer Sicherung des gesetzlichen Status Quo, damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht weiter gefährdet wird. Eine Ausnahme bildet die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage entsprechend der Solaroffensive für die Stadtplanung aus 2021, die aufrechterhalten wird. Verzicht auf Glyphosat Die Stadt Düsseldorf hat seit 2018 damit begonnen, mit Pächtern auf kommunalen, landwirtschaftlich genutzten Flächen einen Glyphosatverzicht vertraglich zu vereinbaren. Dies wurde zwischenzeitlich auf nahezu 100% der Flächen umgesetzt. Die Umsetzung des Glyphosatverzichtes wurde in enger Abstimmung mit Vertretern der Landwirtschaft in mehreren Dialogrunden mit der Verwaltung vereinbart. Ökologische Aufwertung, Schaffung von Wegrainstreifen und Stärkung des Biotopverbundes respektive Bienenschutz sowie Blühflächen Die Umwandlung der städtischen Rheinvorland-Ackerflächen in ökologisch wertvolleres Grünland wird angestrebt. Erste Flächen im Rheinvorland wurden bereits in Grünland umgewandelt. Zur Stärkung des Biotopverbundes werden bei Vertragsänderungen und Neuabschlüssen der städtischen Landpachtverträge Wegrain-Streifen bei Ackerflächen von einem Meter auf eine Breite von zwei Metern erhöht, sofern im Einzelfall keine erheblichen Gründe oder besonderen Umstände dagegensprechen. Das Liegenschaftsamt unterstützt ferner die Anlage von Blühflächen durch Bereitstellung von Flächen an die Landwirtschaft. Die Anlage von Blühflächen wird durch die Untere Naturschutzbehörde gefördert und ist Teil der städtischen Blühwiesenstrategie. Nachhaltigkeitshaushalt Im Rahmen der stadtweiten Ausweitung des Nachhaltigkeitshaushaltes wurde die Produktbeschreibung des Produktes Immobilienhandel um den SDG (Sustainable Development Goals) -Bezug zum SDG 11 „Den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum zur Grundversorgung für alle sicherstellen“ ergänzt. Darüber hinaus wurden die operativen Nachhaltigkeitsziele „Die Vorgaben für städtische Wohnbauflächen folgen der Quotierungsregelung zur Förderung von Seite 5 bezahlbarem Wohnraum (Baulandmodell).“ und „Einbringen von Beschlussvorlagen für Verträge zur Schaffung von Wohnraum.“ in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/150/2025