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Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00575924.pdf
Published Time: 2026-03-19T08:26:00.000Z
Number of Pages: 5
Markdown Content:
APS/150/2025
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Handlungsfelder Nachhaltigkeit - Sachstandsbericht zum Handlungsfeld nachhaltiges
Bodenmanagement
Fachbereich:
65 - Liegenschaftsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
14.04.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt-, Klima-
und Verbraucherschutz 16.04.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
20.04.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 22.04.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Mit den Instrumenten des Bodenmanagements sollen Ziele der nachhaltigen
Stadtentwicklung verfolgt werden.
Aufgrund der politischen Diskussionen um den Begriff „Bodenmanagement“ soll
zukünftig in den betreffenden Vorlagen die Bezeichnung „Flächenmanagement“
gewählt werden.
Dazu gehören sowohl die Bereitstellung von Bauflächen - für flächenschonendes
Bauen, preiswerten und energetisch optimierten Wohnraum in einer Stadt der kurzen
Wege - als auch die Vorhaltung ökologischer Ausgleichsflächen für Bauvorhaben
sowie von Flächen zur Förderung der Biodiversität und einer umweltgerechten
Landwirtschaft.
Grundstücke sollen bewusst im Bestand der Landeshauptstadt Düsseldorf gehalten
werden. Weiterverkäufe zum Zwecke der Gewinnmaximierung sollen unterbunden
werden. Zu diesem Zweck sollen zum Beispiel Vorkaufsrechte als Bodenpolitisches
Instrument zur Steuerung der Stadtentwicklung intensiver genutzt werden. Seite 2
Grundstücke sollen vermehrt im Erbbaurecht abgegeben werden und Investoren
durch Konzeptausschreibungen ermittelt werden.
Außerdem sollen Natur- und Artenschutz durch die Anlage ökologischer
Ausgleichsflächen und Auflagen in Pachtverträgen gefördert werden.
Im Rahmen des regelmäßigen Berichtswesens wird dazu Folgendes ausgeführt.
Da es sich beim Thema Flächenmanagement um eine langfristige Aufgabe handelt,
sind auch die Zeiträume, in denen die Ziele verfolgt werden, längerfristig angelegt.
Fortschritte werden sich erst nach einiger Zeit einstellen. Somit werden die
Sachstände im Vergleich zur Vorgängervorlage APS/112/2024 teils unverändert
wiedergegeben.
Die Nachhaltigkeitsparameter werden bei der Verhandlung neuer Verträge
berücksichtigt und auch Bestandsverträge kontinuierlich dahingehend geprüft, ob
eine entsprechende Anpassung möglich ist.
Ankaufspolitik
Trotz des schwierigen Marktumfeldes versucht das Liegenschaftsamt, die
Bemühungen zum Ankauf von neuen Flächen im Sinne einer aktiven
Liegenschaftspolitik zu intensivieren. Gestiegene Kaufpreise und entsprechende
Kaufpreisvorstellungen stehen dabei der Verpflichtung der Stadt zu wirtschaftlichem
Handeln entgegen. Die derzeit angespannte Haushaltslage und die daraus
resultierenden finanziellen Rahmenbedingungen erschweren Ankaufsprozesse.
Hilfreich für die Verhandlungsposition der Stadt sind dabei z.B. die nachfolgend
erwähnten Vorkaufsrechte, nach denen mittlerweile ein Ankauf zum Verkehrswert
möglich ist. Um weitere Strategien für eine Ankaufspolitik zu entwickeln, ist zu
Beginn des Jahres 2024 eine ämterübergreifende und interdisziplinäre Projektgruppe
gebildet worden. Das Ziel der Projektgruppe ist die Identifizierung von Grundstücken,
die noch Entwicklungspotenzial bieten und derzeit brachliegen. Der Fokus wird dabei
insbesondere auf Grundstücke gelegt, die sich im Privateigentum befinden und sich
aufgrund der direkten Nähe zu städtischen Grundstücken besonders für eine
strategische Entwicklung eignen. Im Zuge der Wohnbauoffensive sollen die
identifizierten Flächen der Schaffung von neuem Wohnraum dienen. Verschiedene
Flächen wurden mittlerweile detektiert und es soll nun versucht werden, diese hin zu
einer Wohnbebauung zu entwickeln. Die Projektgruppe ist mittlerweile in eine
dauerhafte Aufgabe unter Nutzung der gebildeten Strukturen weiterentwickelt
worden.
Im Jahr 2025 konnte unter anderem eine größere Liegenschaft zur Unterbringung
von wohnungslosen Personen erworben werden.
Ausübung von Vorkaufsrechten auf der Basis von Satzungen
Wie auch im Düsseldorfer Baulandmodell (APS 087/2023) ausgeführt, bieten die
Vorkaufsrechte nach §§ 24 und 25 BauGB zwei Instrumente, die Bodenpolitik
mitzugestalten. Bei den Vorkaufsrechten nach § 24 BauGB wird eingehender als
zuvor geprüft, ob ein Erwerb möglich ist, so z.B. bei öffentlichen Grünflächen.
Satzungen für besondere Vorkaufsrechte nach § 25 BauGB wurden seit 2021 in
größerem Ausmaß beschlossen; zunächst für die geplanten (Wohnbau-) Gebiete
südlich Oberlöricker Straße und nördlich Kalkumer Schloßallee. 2022 folgten
Satzungen für die Gewerbe- und Industriekernzonen, für das Gebiet zwischen der
Bahnlinie Düsseldorf – Wuppertal, der westlichen Grenze des Flurstücks Flur 31,
Flurstück 86 (östlich der Düssel), der Straße Nach den Mauresköthen, der Seite 3
Torfbruchstraße und der Heyestraße, für das Gebiet südlich der Hildener Straße,
sowie für das Gebiet zwischen der Tuchtinsel im Westen, der Klosterstraße im Süden,
der Oststraße im Osten und teilweise der Straße Am Wehrhahn sowie dem Parkhaus
an der Bleichstraße im Norden. 2023 wurde für ein Gebiet zwischen der A44 im
Süden, der Stadtgrenze zu Ratingen im Westen und Norden und den Gleisen der
Deutschen Bahn im Osten am Mühlenbroicher Weg eine entsprechende Satzung für
ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen.
Die Erfahrungen mit diesen Satzungen sind weiterhin abzuwarten. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund des stagnierenden Immobilienmarktes, da ohne
Verkaufsfälle das Vorkaufsrecht nicht greifen kann. In manchen Fällen wird eine
entsprechende Vorkaufsrechtssatzung vielleicht auch dazu geführt haben, dass
Interessenten von einem Kauf Abstand genommen haben. In diesem Fall wäre der
Zweck einer solchen Satzung, spekulative Käufe zu verhindern, ebenfalls erfüllt. In
den Fällen in denen kein Abstand von einem Kauf genommen wird, hat die
Landeshauptstadt Düsseldorf frühzeitig die Möglichkeit, in einen engen Austausch mit
den potentiellen Entwicklern einzusteigen und die grundsätzlichen
Planungsparameter im Rahmen eines Letter of Intent (loI) bzw. in besonderen Fällen
in einer Abwendungsvereinbarung festzuhalten.
Vermehrte Abgabe von Grundstücken im Erbbaurecht
Die vermehrte Abgabe von Grundstücken im Erbbaurecht entspricht der laufenden
Praxis des Liegenschaftsamtes, um die Grundstücke im Bestand zu halten und die
Nutzungszwecke dauerhaft zu sichern. Ausnahmen von diesem Grundsatz erfolgen
unter Gesichtspunkten der Wirtschaftsförderung, aber auch haushalterischer
Erwägungen, um Mittel für benötigte Ankäufe und das Baulandmodell zu generieren.
Die derzeitige Lage auf dem Immobilienmarkt ist geprägt von Unsicherheiten.
Insbesondere die Themen Finanzierung und unverändert hohe Baupreise führen zu
einer Investitionszurückhaltung sowohl im privaten als auch unternehmerischen
Bereich. Vor diesem Hintergrund hat sich das Liegenschaftsamt mit dem Thema
Erbbaurechtskonditionen befasst, um insbesondere den Wohnungsbau im
Erbbaurecht attraktiver zu machen. Mit der Vorlage APS/119/2024 wurden
wohnbaubefördernde Erbbaurechtskonditionen beschlossen. Diese beinhalten u.a.
günstige Konditionen bei Einfamilienhauserbbaurechten für Familien mit Kindern
sowie für Wohnungsbau zu bezahlbaren Mieten.
Konzeptausschreibungen zur Vergabe städtischer Grundstücke sowie
Vergaben an städtische Töchter
Auch die Konzeptausschreibungen sind in der Praxis des Liegenschaftsamtes der
Regelfall geworden. Hierdurch wird sichergestellt, dass das bestmögliche Konzept der
Bebauung bei gleichzeitig bestmöglichem Preis/Erbbauzins erzielt wird. Die
Vorbereitung einer solchen Ausschreibung ist zwar aufwändig, die damit verbundene
Arbeit ist aber bei einer exklusiven Vergabe zumeist ohnehin zu einem späteren
Zeitpunkt erforderlich. Zudem stellen die Ergebnisse der für eine exklusive
Verhandlung erforderlichen unabhängigen Wertgutachten eine einvernehmliche
Einigung vor Herausforderungen.
Die vorherige Klärung der vergaberelevanten Punkte führt zu mehr Transparenz und
vor allen Dingen zu einer besseren Verhandlungsposition gegenüber dem
Verhandlungspartner, da dieser immer befürchten muss, etwa bei überzogenen
Forderungen in den Verhandlungen hinter den Zweitplatzierten des Verfahrens
zurücktreten zu müssen.
Nach erfolgreichen Konzeptausschreibungen für die Grundstücke „Nagelshof“ und
„Dreiecksfläche Niederrheinstraße“ finden momentan Vertragsverhandlungen statt. Seite 4
Eine Konzeptausschreibung zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück
Friedrich-von-Spee-Straße 38 – öffentlich geförderte/mietpreisgedeckelte
Wohnungen u.a. für Bedienstete der Feuerwehr (APS/110/2024) - wurde
veröffentlicht und befindet sich in der Auswertung.
Die Rahmenbedingungen zur Konzeptausschreibung zum Verkauf der
Grundstücksfläche Merowinger Straße/Eduard-Schulte-Straße mit der
Beschlussvorlage APS/132/2025 wurden beschlossen.
Darüber hinaus bieten die vermehrten erfolgten und geplanten Flächenvergaben an
städtische Töchter wie die Städtische Wohnungsbaugesellschaft-GmbH & Co. KG
(SWD) und Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR) eine zusätzliche Gewähr
zur Umsetzung preiswerten und nachhaltigen Wohnraums.
Sicherung aktueller energetischer Standards in Verträgen
In der Vergangenheit wurde in den Verträgen des Liegenschaftsamtes,
Wohnbaugrundstücke betreffend, die Unterschreitung der gesetzlich geforderten
energetischen Standards gefordert. Dies kann jedoch seit geraumer Zeit aufgrund
der immer weiter gestiegenen gesetzlichen Standards bei gleichzeitig entfallender
Fördermöglichkeiten nicht mehr durchgesetzt werden. Daher bleibt es bei einer
Sicherung des gesetzlichen Status Quo, damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte
nicht weiter gefährdet wird. Eine Ausnahme bildet die Pflicht zur Installation einer
Photovoltaikanlage entsprechend der Solaroffensive für die Stadtplanung aus 2021,
die aufrechterhalten wird.
Verzicht auf Glyphosat
Die Stadt Düsseldorf hat seit 2018 damit begonnen, mit Pächtern auf kommunalen,
landwirtschaftlich genutzten Flächen einen Glyphosatverzicht vertraglich zu
vereinbaren. Dies wurde zwischenzeitlich auf nahezu 100% der Flächen umgesetzt.
Die Umsetzung des Glyphosatverzichtes wurde in enger Abstimmung mit Vertretern
der Landwirtschaft in mehreren Dialogrunden mit der Verwaltung vereinbart.
Ökologische Aufwertung, Schaffung von Wegrainstreifen und Stärkung des
Biotopverbundes respektive Bienenschutz sowie Blühflächen
Die Umwandlung der städtischen Rheinvorland-Ackerflächen in ökologisch
wertvolleres Grünland wird angestrebt. Erste Flächen im Rheinvorland wurden
bereits in Grünland umgewandelt.
Zur Stärkung des Biotopverbundes werden bei Vertragsänderungen und
Neuabschlüssen der städtischen Landpachtverträge Wegrain-Streifen bei
Ackerflächen von einem Meter auf eine Breite von zwei Metern erhöht, sofern im
Einzelfall keine erheblichen Gründe oder besonderen Umstände dagegensprechen.
Das Liegenschaftsamt unterstützt ferner die Anlage von Blühflächen durch
Bereitstellung von Flächen an die Landwirtschaft. Die Anlage von Blühflächen wird
durch die Untere Naturschutzbehörde gefördert und ist Teil der städtischen
Blühwiesenstrategie.
Nachhaltigkeitshaushalt
Im Rahmen der stadtweiten Ausweitung des Nachhaltigkeitshaushaltes wurde die
Produktbeschreibung des Produktes Immobilienhandel um den SDG (Sustainable
Development Goals) -Bezug zum SDG 11 „Den Zugang zu angemessenem, sicherem
und bezahlbarem Wohnraum zur Grundversorgung für alle sicherstellen“ ergänzt.
Darüber hinaus wurden die operativen Nachhaltigkeitsziele „Die Vorgaben für
städtische Wohnbauflächen folgen der Quotierungsregelung zur Förderung von Seite 5
bezahlbarem Wohnraum (Baulandmodell).“ und „Einbringen von Beschlussvorlagen
für Verträge zur Schaffung von Wohnraum.“ in den Haushaltsplanentwurf
aufgenommen.