Informationsvorlage Aktenzeichen SCHUA/062/2026

Düsseldorf informiert über Stand und Ausblick zum schulischen Ganztag

Amtlicher Titel: Schulischer Ganztag – Sachstand und Ausblick zur qualitativen Weiterentwicklung

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Beratung geplant Nächster Termin am 06.10.2026 bei Schulausschuss.
6. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 16. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Jugendhilfeausschuss hat am 7. Oktober 2026 eine Informationsvorlage zum schulischen Ganztag erhalten. Die Vorlage gibt den aktuellen Sachstand sowie geplante qualitative Weiterentwicklungen wieder. Es liegen noch keine Beschlüsse vor; das Dokument dient ausschließlich zur Kenntnisnahme.

Warum wichtig

Eltern und Schulen erhalten frühzeitig Einblick in geplante Änderungen, können sich darauf einstellen und ggf. Rückfragen stellen.

Die Details

  • Titel: Schulischer Ganztag – Sachstand und Ausblick zur qualitativen Weiterentwicklung
  • Dokumenttyp: Informationsvorlage
  • Gremium: Jugendhilfeausschuss (Kenntnisnahme)
  • Datum der Vorlage: 16.09.2026

Einordnung

Die Vorlage liefert einen Überblick über den aktuellen Stand und zukünftige Verbesserungen des schulischen Ganztags. Sie richtet sich an Eltern, Lehrkräfte und Träger und hat keine unmittelbare Rechtswirkung.

Hintergrund

Der schulische Ganztag bezeichnet ein Schulangebot, bei dem Lern- und Betreuungszeiten über den regulären Unterricht hinausgehen. Ziel ist, Bildungs- und Betreuungsangebote zu bündeln, um Familien zu entlasten und Lernchancen zu erweitern.

Beschluss & Empfehlung

  • ï‚· die Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen für die politischen
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage als Text anzeigen
SCHUA/062/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Schulischer Ganztag - Sachstand und Ausblick zur qualitativen Weiterentwicklung Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Schulausschuss06.10.2026Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss07.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 wurde in der Landeshauptstadt Düsseldorf erstmalig ein Ganztagsplatz für jedes Kind in der Primarstufe bereitgestellt, für das ein Bedarf angemeldet wurde. Das neue Schuljahr ist erfolgreich angelaufen. An sämtlichen Standorten konnte die Zielsetzung der vollständigen Bedarfsdeckung erreicht werden, obwohl mit über 20.200 Anmeldungen für das Ganztagsangebot eine deutlich höhere Anzahl an Meldungen vorlag als in den Vorjahren. Zur Sicherstellung der vollständigen Bedarfsdeckung wurden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn zahlreiche Ausstattungs- und Baumaßnahmen abgeschlossen sowie sämtliche erforderlichen Verträge geschlossen. Die bisherigen Erfolge wurden u.a. durch gemeinsame Anstrengungen der Träger im Ganztagssystem, der Schulen, des Amtes für Soziales und Jugend und des Amtes für Schule und Bildung erreicht. Für die weitere Ausgestaltung des Ganztags sind klare Verantwortlichkeiten wichtig. Ab sofort liegt die Gesamtverantwortung innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf für den schulischen Ganztag vollständig beim Amt für Schule und Bildung. Neben der operativen Umsetzung liegt der Schwerpunkt dabei auf der qualitativen Weiterentwicklung in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Ganztags. Das Amt für Soziales und Jugend wird weiterhin die Elternbeiträge organisatorisch für das Amt für Schule und Bildung vereinnahmen, (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1 Am 15.04.2026 wurde der "žGemeinsame Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und des Ministeriums für Schule und Bildung: Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich" vom 02.04.2024 im Ministerialblatt veröffentlicht (MB.NRW 2026 Nr. 92). Unter Ziffer 2 "žZiele und Qualitätsentwicklung" des Runderlasses wird unter Ziffer 2.3 für die Kommune folgende Aufgabe definiert: "žDie Schulaufsicht und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützen die jeweiligen örtlichen Entwicklungsprozesse von Schulen, Trägern und Kommunen, beispielsweise durch Beratungsleistungen, Unterstützung in Konfliktsituationen oder Mitarbeit in Steuergruppen und Qualitätszirkeln zum offenen Ganztag." Zur Erfüllung der in Ziffer 2.3 des Runderlasses definierten Aufgabe und zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung über die zuvor beschriebene Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung hinaus wird ein neues Gremium mit der Bezeichnung "žArbeitsgemeinschaft Schulischer Ganztag" einberufen. (vgl. Abbildung 2) Diese Arbeitsgemeinschaft hat insbesondere folgende Ziele: ï‚· Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsverständnisses, ï‚· integrierte Planung zur Qualitätssicherung und ï‚· Wirksamkeitsüberprüfung der Betreuungsmaßnahmen. Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft wird im Amt für Schule und Bildung eingerichtet, welches die oben skizzierten Ziele verantwortet. Die Arbeitsgemeinschaft hat den Auftrag, den Rechtsanspruch qualitativ umzusetzen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in Düsseldorf wohnhaften Schüler*innen und involviert dafür auch Schulen, die nicht in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf stehen. Seite 2 Der Arbeitsgemeinschaft obliegen insbesondere: ï‚· die Reflexion und Weiterentwicklung von Abläufen und Verfahren im schulischen Ganztag (beispielsweise Anmeldeverfahren, Randzeiten, Betreuungslücke), ï‚· der interdisziplinäre Austausch über bestehende und mögliche zukünftige politische Aufträge im Bereich des schulischen Ganztages und die Einbringung in das Gesamtkonzept der Bildungsgrundsätze sowie ï‚· die Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen für die politischen Ausschüsse. Abbildung 2 Die Abläufe und Verfahren werden in der Arbeitsgemeinschaft besprochen und abgestimmt. Es bedarf daher keiner weiteren Geschäftsordnung. Es ist angedacht die Arbeitsgemeinschaft einmal im Quartal, beginnend im 4. Quartal 2026, einzuberufen. Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft ist wie folgt vorgesehen: für die Landeshauptstadt Düsseldorf ï‚· Vertretungen des Amtes für Schule und Bildung ï‚· Vertretungen des Amtes für Soziales und Jugend als Träger im Ganztag (Abteilung Jugendförderung) und als Vertretung des Elementarbereichs (Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder) für das Schulamt der Stadt Düsseldorf ï‚· eine Vertretung der Unteren Schulaufsichtsbehörde (Primarbereich) ï‚· eine Vertretung der Beratenden im Ganztag ï‚· eine Vertretung der Schulformsprecher*innen ï‚· eine Vertretung des örtlichen Personalrats der Lehrkräfte (Primarbereich) Seite 3 für die freien Träger mit Hauptsitz in Düsseldorf die Geschäftsführung oder benannte Vertretungen ï‚· Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Düsseldorf ï‚· Caritasverband für Düsseldorf ï‚· Diakonie in Düsseldorf ï‚· Paritätischer in Düsseldorf ï‚· eine Vertretung des Jugendhilfeträgers Interaktiv ï‚· eine gewählte Vertreterin / ein gewählter Vertreter der Einzelträger in der Ganztagsbetreuung Sonstige Teilnehmende ï‚· eine Vertretung der "žEltern an Düsseldorfer Schulen" (EDS) ï‚· eine Vertretung des Stadtsportbundes ï‚· eine Vertretung der Jugendverbände ï‚· eine Vertretung des Jugendamtselternbeirates (JAEB) Zur standortspezifischen Betrachtung werden die bestehenden, standortscharfen Qualitätsdialoge mit den Schulen und Trägern durch die Verwaltung weiterentwickelt und fortgeführt. Die aus den Qualitätsdialogen gewonnenen Erkenntnisse werden der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung gestellt. Der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig über die Weiterentwicklung des schulischen Ganztags und die Erkenntnisse der Arbeitsgemeinschaft durch die Verwaltung informiert. Seite 4

KI-gestützt aufbereitet am 28. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/062/2026