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SCHUA/062/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Schulischer Ganztag - Sachstand und Ausblick zur qualitativen Weiterentwicklung
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Schulausschuss06.10.2026Kenntnisnahme
Jugendhilfeausschuss07.10.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 wurde in der Landeshauptstadt Düsseldorf erstmalig ein
Ganztagsplatz für jedes Kind in der Primarstufe bereitgestellt, für das ein Bedarf angemeldet
wurde. Das neue Schuljahr ist erfolgreich angelaufen. An sämtlichen Standorten konnte die
Zielsetzung der vollständigen Bedarfsdeckung erreicht werden, obwohl mit über 20.200
Anmeldungen für das Ganztagsangebot eine deutlich höhere Anzahl an Meldungen vorlag
als in den Vorjahren.
Zur Sicherstellung der vollständigen Bedarfsdeckung wurden rechtzeitig vor
Schuljahresbeginn zahlreiche Ausstattungs- und Baumaßnahmen abgeschlossen sowie
sämtliche erforderlichen Verträge geschlossen.
Die bisherigen Erfolge wurden u.a. durch gemeinsame Anstrengungen der Träger im
Ganztagssystem, der Schulen, des Amtes für Soziales und Jugend und des Amtes für
Schule und Bildung erreicht.
Für die weitere Ausgestaltung des Ganztags sind klare Verantwortlichkeiten wichtig. Ab
sofort liegt die Gesamtverantwortung innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf für den
schulischen Ganztag vollständig beim Amt für Schule und Bildung. Neben der operativen
Umsetzung liegt der Schwerpunkt dabei auf der qualitativen Weiterentwicklung in
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Ganztags. Das Amt für Soziales und Jugend wird
weiterhin die Elternbeiträge organisatorisch für das Amt für Schule und Bildung
vereinnahmen, (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1
Am 15.04.2026 wurde der "žGemeinsame Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und des Ministeriums für Schule und Bildung:
Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im
Primarbereich" vom 02.04.2024 im Ministerialblatt veröffentlicht (MB.NRW 2026 Nr. 92).
Unter Ziffer 2 "žZiele und Qualitätsentwicklung" des Runderlasses wird unter Ziffer 2.3 für die
Kommune folgende Aufgabe definiert:
"žDie Schulaufsicht und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützen die jeweiligen
örtlichen Entwicklungsprozesse von Schulen, Trägern und Kommunen, beispielsweise durch
Beratungsleistungen, Unterstützung in Konfliktsituationen oder Mitarbeit in Steuergruppen
und Qualitätszirkeln zum offenen Ganztag."
Zur Erfüllung der in Ziffer 2.3 des Runderlasses definierten Aufgabe und zur Sicherstellung
einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung über die zuvor beschriebene
Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung hinaus wird ein neues Gremium mit der
Bezeichnung "žArbeitsgemeinschaft Schulischer Ganztag" einberufen. (vgl. Abbildung 2)
Diese Arbeitsgemeinschaft hat insbesondere folgende Ziele:
ï‚· Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsverständnisses,
ï‚· integrierte Planung zur Qualitätssicherung und
ï‚· Wirksamkeitsüberprüfung der Betreuungsmaßnahmen.
Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft wird im Amt für Schule und Bildung
eingerichtet, welches die oben skizzierten Ziele verantwortet.
Die Arbeitsgemeinschaft hat den Auftrag, den Rechtsanspruch qualitativ umzusetzen. Die
Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in Düsseldorf wohnhaften Schüler*innen und involviert
dafür auch Schulen, die nicht in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf stehen.
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Der Arbeitsgemeinschaft obliegen insbesondere:
ï‚· die Reflexion und Weiterentwicklung von Abläufen und Verfahren im schulischen
Ganztag (beispielsweise Anmeldeverfahren, Randzeiten, Betreuungslücke),
ï‚· der interdisziplinäre Austausch über bestehende und mögliche zukünftige politische
Aufträge im Bereich des schulischen Ganztages und die Einbringung in das
Gesamtkonzept der Bildungsgrundsätze sowie
ï‚· die Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen für die politischen
Ausschüsse.
Abbildung 2
Die Abläufe und Verfahren werden in der Arbeitsgemeinschaft besprochen und abgestimmt.
Es bedarf daher keiner weiteren Geschäftsordnung. Es ist angedacht die
Arbeitsgemeinschaft einmal im Quartal, beginnend im 4. Quartal 2026, einzuberufen.
Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft ist wie folgt vorgesehen:
für die Landeshauptstadt Düsseldorf
ï‚· Vertretungen des Amtes für Schule und Bildung
ï‚· Vertretungen des Amtes für Soziales und Jugend als Träger im Ganztag (Abteilung
Jugendförderung) und als Vertretung des Elementarbereichs (Abteilung
Tageseinrichtungen für Kinder)
für das Schulamt der Stadt Düsseldorf
ï‚· eine Vertretung der Unteren Schulaufsichtsbehörde (Primarbereich)
ï‚· eine Vertretung der Beratenden im Ganztag
ï‚· eine Vertretung der Schulformsprecher*innen
ï‚· eine Vertretung des örtlichen Personalrats der Lehrkräfte (Primarbereich)
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für die freien Träger mit Hauptsitz in Düsseldorf die Geschäftsführung oder benannte
Vertretungen
ï‚· Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Düsseldorf
ï‚· Caritasverband für Düsseldorf
ï‚· Diakonie in Düsseldorf
ï‚· Paritätischer in Düsseldorf
ï‚· eine Vertretung des Jugendhilfeträgers Interaktiv
ï‚· eine gewählte Vertreterin / ein gewählter Vertreter der Einzelträger in der
Ganztagsbetreuung
Sonstige Teilnehmende
ï‚· eine Vertretung der "žEltern an Düsseldorfer Schulen" (EDS)
ï‚· eine Vertretung des Stadtsportbundes
ï‚· eine Vertretung der Jugendverbände
ï‚· eine Vertretung des Jugendamtselternbeirates (JAEB)
Zur standortspezifischen Betrachtung werden die bestehenden, standortscharfen
Qualitätsdialoge mit den Schulen und Trägern durch die Verwaltung weiterentwickelt und
fortgeführt. Die aus den Qualitätsdialogen gewonnenen Erkenntnisse werden der
Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung gestellt.
Der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig über die
Weiterentwicklung des schulischen Ganztags und die Erkenntnisse der Arbeitsgemeinschaft
durch die Verwaltung informiert.
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