Informationsvorlage Aktenzeichen SCHUA/022/2026

Umsetzung bundesgesetzlicher Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 30. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

In Düsseldorf gibt es 3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in städtischer Trägerschaft.

Name der Schule Adresse Anzahl Schüler*innen Primarstufe 2025/2026 Theodor-Andresen-Schule (TAS) Lohbachweg 16 69 Kinder Franz-Marc-Schule (FMS) Lohbachweg 18 99 Kinder Mosaikschule (Mosaik) Am Massenberger Kamp 45 80 Kinder Für das Schuljahr 2026/27 liegen bedingt durch die noch laufenden sonderpädagogischen Förderverfahren und der ausstehenden Prüfergebnisse noch keine verlässlichen Schüler*innenzahlen vor. Die drei Schulen werden als erweiterte gebundene Ganztagsschulen geführt, mit einer Unterrichtszeit in der Regel von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr -15:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr, 12:00 Uhr oder 12:15 Uhr(standortabhängig). Die Primarstufe umfasst an diesen Schulen für alle Schüler*innen 5 Jahre.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+3 weitere Themen

Vorgang · SCHUA/022/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 10

    Schulausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

  3. Sitzung · TOP 7.3

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage als Text anzeigen
SCHUA/022/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Umsetzung bundesgesetzlicher Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 14.04.2026 Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 15.04.2026 Kenntnisnahme Hintergrund: Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit einem täglichen Betreuungsumfang von 8 Stunden in Kraft. Der Rechtsanspruch gilt gleichermaßen für den Primarbereich der Förderschulen. Weiterhin ausstehend ist ein entsprechender Erlass der Landesregierung bzw. Richtlinien für eine Umsetzung des Rechtsanspruchs. Das betrifft auch die Förderschulen im offenen bzw. gebundenen Ganztag. Zudem ist die Übertragung der Aufgaben zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf die Kommunen weiterhin strittig. Das Rechtsverfahren zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Land NRW ist noch nicht abgeschlossen. Die Landeshauptstadt ermöglicht dennoch mit ihrem neuen Konzept zur Ganztagsbetreuung im Primarbereich an Regelgrundschulen und den Förderschulen in städtischer Trägerschaft im offenen Ganztag die ganztägige Betreuung für alle Schüler*innen im Primarbereich (vgl. SCHUA/016/2025). Für die gebundenen Ganztagsförderschulen in städtischer Trägerschaft musste in einem zweiten Schritt ein tragfähiges und die besonderen Bedarfe und Rahmenbedingungen umfassendes Konzept für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich erstellt werden. Sachdarstellung: In Düsseldorf gibt es 3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in städtischer Trägerschaft. Seite 2 Name der Schule Adresse Anzahl Schüler*innen Primarstufe 2025/2026 Theodor-Andresen-Schule (TAS) Lohbachweg 16 69 Kinder Franz-Marc-Schule (FMS) Lohbachweg 18 99 Kinder Mosaikschule (Mosaik) Am Massenberger Kamp 45 80 Kinder Für das Schuljahr 2026/27 liegen bedingt durch die noch laufenden sonderpädagogischen Förderverfahren und der ausstehenden Prüfergebnisse noch keine verlässlichen Schüler*innenzahlen vor. Die drei Schulen werden als erweiterte gebundene Ganztagsschulen geführt, mit einer Unterrichtszeit in der Regel von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr -15:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr, 12:00 Uhr oder 12:15 Uhr(standortabhängig). Die Primarstufe umfasst an diesen Schulen für alle Schüler*innen 5 Jahre. Das Amt für Schule und Bildung und das Amt für Soziales und Jugend haben in enger, konsensualer Abstimmung mit den Schulleitungen der oben genannten Schulstandorte und der Unteren Schulaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf ein angepasstes Ganztagskonzept entwickelt, welches den Bedarfen der Schüler*innen und Eltern sowie der Schulstandorte entspricht. Das Konzept sieht folgende Rahmenbedingungen vor: Die Betreuung erfolgt von Montag bis Donnerstag in der nachunterrichtlichen Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Freitags wird ab Schulschluss bis 16:00 Uhr die Betreuung sichergestellt. Parallel dazu betreut an den Freitagen der Verein Lebenshilfe e.V. weiterhin die Schüler*innen der Sekundarstufe 1 im bereits bewährten Angebot. Analog zu den Regelgrundschulen umfasst das Ferienangebot für die Schüler*innen im Primarbereich an den drei Schulstandorte jährlich insgesamt 6 Wochen, die auf die Ferienzeiten zu verteilen sind. Die Betreuungszeit im Ferienangebot umfasst täglich 8 Stunden. Es ist vorgesehen, für die Betreuung innerhalb der Schulzeiten und im Rahmen der Ferienprogramme an jedem Schulstandort 3 x 0,5 Vollzeitstellen sozialpädagogische Fachkraft (z.B. Erzieher*innen) einzusetzen, die bei einem freien Träger der Jugendhilfe eingestellt sind. Es gibt weiterhin den von der Kommune freiwillig übernommenen Schüler*innenspezialverkehr über Busse und Taxen, aufgrund begrenzter Ressourcen sowohl bei den Busunternehmen als auch bei der Stadt Düsseldorf können allerdings keine zusätzlichen Fahrten angeboten werden. Der Schüler*innenspezialverkehr fährt weiterhin nach Unterrichtsschluss. Die Schulen können steuern, dass der Transfer abhängig von der überwiegenden Abholzeit für alle Schüler*innen entweder um 15:00 Uhr (ohne Betreuung) oder um 16:00 Uhr (mit Betreuung) erfolgt. Die Erzieher*innen arbeiten in der nachunterrichtlichen Betreuung in Teilzeit und in den Ferien in Vollzeit, der Stellenumfang von 0,5 Vollzeitstelle stellt einen Jahresdurchschnitt dar. In der außerunterrichtlichen Betreuung während des Schuljahres und auch im Ferienprogramm werden zudem im bewilligten Umfang und gemäß schulischem Konzept die Integrationsbegleitungen eingesetzt. In den Herbstferien 2026 soll erstmalig im Rahmen einer Pilotierung ein Ferienprogramm angeboten werden, die Umsetzung erfolgt nach jetzigem Planungsstand an einem der drei Seite 3 Schulstandorte durch die Fachkräfte aller drei Standorte und kann von Schüler*innen der Primarstufe aller drei Schulstandorte besucht werden. Bedarfe der Familien für eine Betreuung von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. freitags von 12 Uhr bis 16 Uhr werden noch abgefragt, ebenso Bedarfe für eine Teilnahme am Ferienprogramm. Die Infrastrukturen für die Mittagsverpflegung sind an allen drei Schulstandorten gegeben, da bereits heute dort im Rahmen des gebundenen Ganztages eine Mittagsverpflegung für alle Schüler*innen angeboten wird. Eine Verpflegung während des Ferienangebotes muss abgestimmt und organisiert werden. Für die nachunterrichtliche Betreuung sowie die Ferienbetreuung für die Schüler*innen im Primarbereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung werden keine Elternbeiträge erhoben. Für die Familien fallen lediglich zusätzliche Kosten für die Mittagsverpflegung in den Ferien an.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/022/2026