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SCHUA/022/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Umsetzung bundesgesetzlicher Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung an Förderschulen mit
dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 14.04.2026 Kenntnisnahme
Jugendhilfeausschuss 15.04.2026 Kenntnisnahme
Hintergrund:
Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit einem täglichen Betreuungsumfang von 8 Stunden
in Kraft. Der Rechtsanspruch gilt gleichermaßen für den Primarbereich der Förderschulen.
Weiterhin ausstehend ist ein entsprechender Erlass der Landesregierung bzw. Richtlinien für
eine Umsetzung des Rechtsanspruchs. Das betrifft auch die Förderschulen im offenen bzw.
gebundenen Ganztag.
Zudem ist die Übertragung der Aufgaben zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf die
Kommunen weiterhin strittig. Das Rechtsverfahren zwischen der Landeshauptstadt
Düsseldorf und dem Land NRW ist noch nicht abgeschlossen.
Die Landeshauptstadt ermöglicht dennoch mit ihrem neuen Konzept zur Ganztagsbetreuung
im Primarbereich an Regelgrundschulen und den Förderschulen in städtischer Trägerschaft
im offenen Ganztag die ganztägige Betreuung für alle Schüler*innen im Primarbereich (vgl.
SCHUA/016/2025).
Für die gebundenen Ganztagsförderschulen in städtischer Trägerschaft musste in einem
zweiten Schritt ein tragfähiges und die besonderen Bedarfe und Rahmenbedingungen
umfassendes Konzept für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im
Primarbereich erstellt werden.
Sachdarstellung:
In Düsseldorf gibt es 3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in
städtischer Trägerschaft.
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Name der Schule Adresse Anzahl Schüler*innen
Primarstufe 2025/2026
Theodor-Andresen-Schule
(TAS)
Lohbachweg 16 69 Kinder
Franz-Marc-Schule
(FMS)
Lohbachweg 18 99 Kinder
Mosaikschule
(Mosaik)
Am Massenberger Kamp 45 80 Kinder
Für das Schuljahr 2026/27 liegen bedingt durch die noch laufenden sonderpädagogischen
Förderverfahren und der ausstehenden Prüfergebnisse noch keine verlässlichen
Schüler*innenzahlen vor.
Die drei Schulen werden als erweiterte gebundene Ganztagsschulen geführt, mit einer
Unterrichtszeit in der Regel von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr -15:00 Uhr und Freitag
von 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr, 12:00 Uhr oder 12:15 Uhr(standortabhängig). Die Primarstufe
umfasst an diesen Schulen für alle Schüler*innen 5 Jahre.
Das Amt für Schule und Bildung und das Amt für Soziales und Jugend haben in enger,
konsensualer Abstimmung mit den Schulleitungen der oben genannten Schulstandorte und
der Unteren Schulaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf ein angepasstes
Ganztagskonzept entwickelt, welches den Bedarfen der Schüler*innen und Eltern sowie der
Schulstandorte entspricht.
Das Konzept sieht folgende Rahmenbedingungen vor:
Die Betreuung erfolgt von Montag bis Donnerstag in der nachunterrichtlichen Zeit von 15:00
Uhr bis 16:00 Uhr. Freitags wird ab Schulschluss bis 16:00 Uhr die Betreuung sichergestellt.
Parallel dazu betreut an den Freitagen der Verein Lebenshilfe e.V. weiterhin die
Schüler*innen der Sekundarstufe 1 im bereits bewährten Angebot.
Analog zu den Regelgrundschulen umfasst das Ferienangebot für die Schüler*innen im
Primarbereich an den drei Schulstandorte jährlich insgesamt 6 Wochen, die auf die
Ferienzeiten zu verteilen sind. Die Betreuungszeit im Ferienangebot umfasst täglich 8
Stunden.
Es ist vorgesehen, für die Betreuung innerhalb der Schulzeiten und im Rahmen der
Ferienprogramme an jedem Schulstandort 3 x 0,5 Vollzeitstellen sozialpädagogische
Fachkraft (z.B. Erzieher*innen) einzusetzen, die bei einem freien Träger der Jugendhilfe
eingestellt sind. Es gibt weiterhin den von der Kommune freiwillig übernommenen
Schüler*innenspezialverkehr über Busse und Taxen, aufgrund begrenzter Ressourcen
sowohl bei den Busunternehmen als auch bei der Stadt Düsseldorf können allerdings keine
zusätzlichen Fahrten angeboten werden. Der Schüler*innenspezialverkehr fährt weiterhin
nach Unterrichtsschluss. Die Schulen können steuern, dass der Transfer abhängig von der
überwiegenden Abholzeit für alle Schüler*innen entweder um 15:00 Uhr (ohne Betreuung)
oder um 16:00 Uhr (mit Betreuung) erfolgt.
Die Erzieher*innen arbeiten in der nachunterrichtlichen Betreuung in Teilzeit und in den
Ferien in Vollzeit, der Stellenumfang von 0,5 Vollzeitstelle stellt einen Jahresdurchschnitt dar.
In der außerunterrichtlichen Betreuung während des Schuljahres und auch im
Ferienprogramm werden zudem im bewilligten Umfang und gemäß schulischem Konzept die
Integrationsbegleitungen eingesetzt.
In den Herbstferien 2026 soll erstmalig im Rahmen einer Pilotierung ein Ferienprogramm
angeboten werden, die Umsetzung erfolgt nach jetzigem Planungsstand an einem der drei
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Schulstandorte durch die Fachkräfte aller drei Standorte und kann von Schüler*innen der
Primarstufe aller drei Schulstandorte besucht werden.
Bedarfe der Familien für eine Betreuung von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. freitags von 12
Uhr bis 16 Uhr werden noch abgefragt, ebenso Bedarfe für eine Teilnahme am
Ferienprogramm.
Die Infrastrukturen für die Mittagsverpflegung sind an allen drei Schulstandorten gegeben, da
bereits heute dort im Rahmen des gebundenen Ganztages eine Mittagsverpflegung für alle
Schüler*innen angeboten wird. Eine Verpflegung während des Ferienangebotes muss
abgestimmt und organisiert werden.
Für die nachunterrichtliche Betreuung sowie die Ferienbetreuung für die Schüler*innen im
Primarbereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung werden keine
Elternbeiträge erhoben. Für die Familien fallen lediglich zusätzliche Kosten für die
Mittagsverpflegung in den Ferien an.