Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
07.03.2024 · Bezirksvertretung 8
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Bezirksvertretung 8 · Sitzung vom 07.03.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 01.12.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 6073/24 von 1992, welcher für das Baugrundstück eine ‚Fläche für den Gemeinbedarf`(B.f.G): ‚Einrichtungen der Jugendhilfe' und eine ‚Versorgungsfläche mit Trafo' als Nutzungen vorgibt. Des Weiteren werden eine I-geschossige Bauweise, Baugrenzen, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,4 und Begrünungsmaßnahmen festgesetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Blühwiesenstrategie zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen der Priorität 1 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung verbleibender Maßnahmen der Priorität 1 und für die Anschaffung von insektenschonenden Pflegemaschinen zu beantragen.
Der Verlust der Biodiversität gehört neben dem Klimawandel zu den größten umweltfachlichen Herausforderungen unserer Zeit. Der Schutz der biologischen Vielfalt wird daher zunehmend zum zentralen Thema städtischer Entwicklung. Freiflächen und naturnahe Parkanlagen dienen nicht nur dem Erhalt der heimischen Flora und Fauna, sie sind für die Landeshauptstadt Düsseldorf auch ein wichtiger Standortfaktor, um als attraktiver Wirtschafts- und Siedlungsraum wachsen zu können. Die „grüne Visitenkarte" der Stadt hat also neben der ökologischen und sozialen Funktion auch wirtschaftliche Vorteile. Umso wichtiger ist es, den Erhalt der biologischen Vielfalt mit einem ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Reit- und Pony-Club Düsseldorf e.V. Maßnahme Reitsportanlage Karlsruher Straße 37/Aufstellung von Heuraufen, Weidezelten und Paddockboxen Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 10.821.00 EUR Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Mitgliederstatistik 2023: Anteil % Gesamt: 218 männlich: 18 weiblich: 200 Jugendanteil (0-18 143 65 Jahre): männlich: 7 3 weiblich: 136 62 Der Reit- und Pony-Club Düsseldorf e.V. (RuPC) ist auf der Reitsportanlage Karlsruher Straße 37 in Düsseldorf - Eller ansässig. Mit seinem Angebot aus Reitunterricht und Voltigieren gibt der RuPC Kindern und Jugendlichen - insbesondere Mädchen - niedrigschwellig die Möglichkeit, im Stadtteil Eller Reitsport zu betreiben. Die hohe Mitgliederzahl mit einem außergewöhnlich großen Anteil an weiblichen Kindern und Jugendlichen mit einem Alter bis zu 18 Jahre bestätigt dies.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bezirksvertretung 8 beschließt aufgrund der vorliegenden Anträge Zuschüsse aus Mitteln der Bezirksvertretung 8 für: 1. Verein der Freunde und Förderer der Franz-Boehm-Schule e.V. Projektwoche Zirkus Casselly € 2. Der Kinderschutzbund OV Düsseldorf e.V. Spielezirkus € 3. St. Hubertus Schützenbruderschaft Unterbach 1870 e.V. Stoffbeschaffung für Hallenabhang € 4. Volker Rosin Schule Projektwoche Zirkus ZappZarap € 5. Heimatfreunde Düsseldorf-Tannenhof 1948 e.V. Jubiläum 30. Kinderfest € 6. Turnverein 1905 Unterbach e.V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Bezirksvertretung 8 und der Bürgerschaft wurde im Anliegerschreiben zur naturnahen Umgestaltung der Südlichen Düsseldorf, 2. BA, angekündigt, dass die Fußgängerbrücke Coburger Weg „zeitweise" gesperrt werde. Anwohner/-innen beklagen, dass die Brücke bzw. Fußwegeverbindung seit Beginn der Maßnahme über längere Zeiträume gesperrt war bzw. ist, ohne dass im Bereich der Anschlüsse zum Coburger Weg /Striegauer Weg Arbeiten stattfanden bzw. stattfinden oder die Flächen im Zuge der Baumaßnahme gequert werden müssen. Auch ist auf einer Informationstafel vor Ort eine (dauerhafte) Sperrung der Brücke bis Juni 2025 angegeben.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV8/038/2024 Düssel-Brücke Coburger Weg (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 1. Was genau bedeutet „zeitweise" Sperrung? 2. Besteht die Möglichkeit, ohne Bauzeitverzögerung die Brücke länger bzw. häufiger geöffnet zu halten - über längere Zeiträume und bezogen auf Tageszeiten, an denen keine Arbeiten stattfinden? 3. Wie kann die Anwohnerinformation verbessert werden? Antwort Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit, dass „zeitweise" Sperrung bedeutet, dass die Brücke in jenen Zeiten gesperrt ist, an denen der Baubetrieb oder die Sicherheit für Passanten eine Öffnung nicht zulässt. Die Sperrungen werden über die komplette Bauzeit notwendig sein. Die Möglichkeiten, die Brücke ohne bauzeitliche Verzögerungen zu öffnen, werden bereits ausgeschöpft. Aktuell wird die Brücke lediglich an den Wochenenden geöffnet. Das Freiräumen und Reinigen des Weges zur und über die Brücke ist aufgrund der Erdarbeiten und des damit einhergehenden hohen Verschmutzungsgrades sehr zeitintensiv. Eine tägliche Öffnung der Brücke nach Feierabend ist daher ohne Verzögerungen beim Baufortschritt aktuell nicht realisierbar. Sollten sich aufgrund der Witterungs- oder Abflussverhältnisse an der Südlichen Düssel außerplanmäßige Zeiträume ergeben, an denen nicht gearbeitet werden kann, wird die Brücke selbstverständlich geöffnet. Die Anwohner nutzen zahlreich den telefonischen Austausch mit dem in der Anliegerinformation genannten Ansprechpartner des Stadtentwässerungsbetriebes. Bei wesentlichen Änderungen des Bauablaufs erhalten die Anwohner wie bereits zugesagt per Einwurf aktuelle Informationen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aus Unterbach liegen Beschwerden zur Verkehrsführung im Zusammenhang mit einer Baustelle auf der Flachskampstraße und einer Baustelle der Netzgesellschaft auf dem Pfaffenbusch vor. Insbesondere wird eine unzumutbare Mehrbelastung der Straße Am Heidberg beklagt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV8/039/2024 Baustellen in Unterbach (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 1. Warum wurde die Bezirksvertretung 8 nicht mit der Verkehrsführung für die Baustellenführungen befasst, obwohl großräumige Siedlungsverkehre betroffen sind, und warum erhielt die Bezirksvertretung 8 nicht einmal die Anliegerinformation kenntnishalber? 2. Erfolgte die Genehmigung der Baustellen aufeinander abgestimmt, d.h., wurde bei Genehmigung der Baustelle Am Pfaffenbusch die Sperrung der Flachskampstraße beachtet? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Verkehrssituation insbesondere für den Bereich Am Heidberg zu verbessern bzw. die Verkehrsbelastung dort zu senken? Antwort Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit, dass die Bezirksvertretung 8 voraussichtlich zur nächsten Sitzung eine entsprechende Information zu der angesprochenen Thematik erhalten wird.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welches Ergebnis hatte des Angebotsverfahren, d.h., wie viele Angebote wurden eingereicht und wie viele davon lauten auf einen Erhalt und wie viele auf einen Neubau?
2. Worauf gründet sich die Bewertung, dass das Gebäude „derzeit nicht denkmalwürdig" sei, auch im Kontext der denkmalgeschützten Friedhofskapelle und des denkmalgeschützten Hochkreuzes, und findet die fehlende Denkmalwürdigkeit ihren Grund auch in den mangelnden Erhaltungsmaßnahmen durch den (bisherigen) Gebäudeeigentümer?
3. Bedeutet die Aussage, dass das Gebäude „derzeit" nicht denkmalwürdig ist, dass eine Denkmaleigenschaft wieder hergestellt werden kann, läuft diesbezüglich eine Prüfung und ist eine (vorläufige) Unterschutzstellung geplant?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV8/040/2024 Gebäude Werstener Feld 203 (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 1. Welches Ergebnis hatte des Angebotsverfahren, d.h., wie viele Angebote wurden eingereicht und wie viele davon lauten auf einen Erhalt und wie viele auf einen Neubau? 2. Worauf gründet sich die Bewertung, dass das Gebäude „derzeit nicht denkmalwürdig" sei, auch im Kontext der denkmalgeschützten Friedhofskapelle und des denkmalgeschützten Hochkreuzes, und findet die fehlende Denkmalwürdigkeit ihren Grund auch in den mangelnden Erhaltungsmaßnahmen durch den (bisherigen) Gebäudeeigentümer? 3. Bedeutet die Aussage, dass das Gebäude „derzeit" nicht denkmalwürdig ist, dass eine Denkmaleigenschaft wieder hergestellt werden kann, läuft diesbezüglich eine Prüfung und ist eine (vorläufige) Unterschutzstellung geplant? Antwort Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit, dass zurzeit bei der Landeshauptstadt Düsseldorf die eingegangenen Angebote geprüft werden. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bei dem der "Gewinner" noch per Ratsentscheid gekürt werden muss, können weitergehende Details nicht offen gelegt werden. Das Gebäude und die Grundstückseinfriedung stehen nicht unter Denkmalschutz. Das Anwesen ist dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege bekannt; eine Denkmalwertprüfung nach heutigen rechtlichen Standards unter Einbindung des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist bislang jedoch noch nicht erfolgt. Wegen der aktuell eingeschränkten Begehbarkeit konnte diese auch nicht kurzfristig vorgenommen werden, da eine Begutachtung der inneren Strukturen und Ausstattung hierfür unerlässlich ist. Es wird derzeit geklärt, auf welchem Weg eine Denkmalwertprüfung stattfinden kann.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aus der Bürgerschaft wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf dem Erfurter Weg berichtet. Die Straße soll vom MIV und Lastverkehr vermehrt genutzt werden, um den signalgeregelten Knotenpunkt Sandträger Weg/Gubener Straße und Rückstaubildungen dort zu den Starkverkehrszeigten zu umfahren. Auch soll es wegen der gradlinigen Führung des Erfurter Wegs zu überhöhter Geschwindigkeit kommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der obengenannte Altkleidercontainer ist ständig völlig vermüllt und wird neben der Abgabe von Kleidung auch für Sperrgut und Hausmüll genutzt. Hier gab es bereits eine Anfrage der SPD Fraktion im Jahr 2023. Die Verwaltung teilte damals mit, dass bei einer Kontrolle keine Auffälligkeiten zu erkennen waren. In den letzten Monaten gab es hier aber weiterhin viele Beschwerden. Mittlerweile wurde der Container entfernt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. An welchen Fonds, Gemeinschaftsinitiativen und Aktionsprogrammen der Europäischen Union konnte bzw. kann der Stadtbezirk 8 oder Einrichtungen im Stadtbezirk 8 in den abgelaufenen Förderperiode 2014- 2020 und in der derzeitigen Förderperiode 2021-2027 partizipieren?
Für die Kommunen ist das Einwerben von europäischen Fördermitteln ein wichtiges Thema. Die Europäische Kommission hat eine Vielzahl von Fonds, Gemeinschaftsinitiativen und Aktionsprogrammen aufgelegt und stellt für ihre Umsetzung erhebliche Mittel bereit. Viele dieser Angebote sind auch für die kommunale Ebene relevant und können Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützen, spezielle Projekte umzusetzen und an interregionalen Kooperationen teilzunehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Haltestellen des ÖPNV im Stadtbezirk 8 sind bis zum 31.12.2023 bereits barrierefrei umgebaut worden?
2. Welche Planungen zum Umbau stehen für die Jahre 2024 und 2025 konkret zur Umsetzung im Stadtbezirk 8 an?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat in genannter Vorlage ausgeführt: „Es wird vorgeschlagen, einen Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süd [im Regelmaß von 1,85 Meter] dauerhaft zu markieren. Allerdings ist eine Anbindung an den Knotenpunkt Sandträgerweg nur durch bauliche Anpassungen möglich und kann daher erst nachträglich im Rahmen einer gesamtheitlichen Lösung für die Gubener Straße realisiert werden. Bei Zustimmung der Bezirksvertretung 8 wird die Verwaltung im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten eine Planung für den Radfahrstreifen auf der Gubener Straße erstellen und nach einer Vorstellung in der Kleinen Kommission Radverkehr sowie in der Bezirksvertretung 8 dem OVA zur Entscheidung vorlegen."
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Kinderspielplatz verstärkt durch das Ordnungsamt zu kontrollieren und gegebenenfalls Reinigungsintervalle zu erhöhen.
Die Anwohnerinnen bemängelten, dass es immer wieder zu Funden von Hundekot auf den Kinderspielplätzen kommt. Auf dem Kinderspielplatz Coburger Weg ist das Problem, seitdem die Düssel samt Anlage zwischen Kamper Weg und Sandträger Weg komplett eingezäunt ist, verstärkt aufgetreten. Der Weg über den Kinderspielplatz in der Siedlung Freiheit wird oft als Abkürzung in die Siedlung genutzt. Trotz Hundeverbot werden die Hunde unangeleint über den Spielplatz geführt. Weiterhin wird der Sandkasten regelmäßig von Hunden als Hundeklo genutzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, an der Einfahrt zur Kissinger Straße ein Piktogramm auf die Straße aufzubringen, das entgegenkommende Fahrradfahrer anzeigt. Dieses Piktogramm sollte spätestens bei Wiederzulassung der neuen Regelung eingerichtet sein.
Die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung für Fahrradfahrer ist bisher nur durch kleine Schilder eher unzureichend angezeigt; viele Anwohner und Besucher rechnen insbesondere in den Kurvenbereichen nicht mit entgegenkommenden Fahrradfahrern. Das kann zu gefährlichen Begegnungen führen, wie auch ein Unfall im Dezember 2023, noch vor Einführung der neuen Regelung gezeigt hat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den vom Monkartshofweg einsehbaren Bereich des neuen Regenrückhaltebeckens durch Büsche, Sträucher oder Hecken entlang des Zauns landschaftsnäher zu gestalten.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 8 wurde bei Vorstellung des Projektes seitens der Verwaltung zugesichert, dass das neue Regenrückhaltebecken nur von der Heidelberger Straße aus sichtbar sein würde. Das ist leider nicht der Fall. Lediglich ein grüner, offener Metallzaun grenzt die neue Anlage ab. Das entspricht weder der Zusicherung der Verwaltung, noch passt sich die Anlage in die nähere Umgebung ein. Eine Bepflanzung zum Monkartshofweg hin entlang des Zauns wäre eine hilfreiche Maßnahme.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 26.10.2023 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, auf der Schlesischen Straße zwischen Reisholzer Straße und Richardstraße das Halten und Parken auf der Fahrbahn durch Beschilderung in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr zu untersagen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die baulichen Radwege durch aufgeklebte Noppenplatten dort besser gegenüber den Gehwegen abzugrenzen, wo keine Grünflächen zwischen Rad- und Gehweg bestehen, sowie im Bereich der Parkstände auf der nördlichen Seite zwischen den Hausnummern 68 und 82 eine zum Geh- und Radweg hin abgrenzende Parkstandmarkierung vorzunehmen oder sonst geeignete Mittel zu ergreifen (z. B. Poller), um ein Hineinragen parkender Fahrzeug in den Radweg zu vermeiden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 26.10.2023 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung 8 die Leitung des Marktamtes zur Situation des Eller Wochenmarktes und der weiteren Märkte im Stadtbezirk 8 mündlich berichten zu lassen (mit Aussprache).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 26.10.2023 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, wie die im Zuge der Erweiterung der Carl-Sonnenschein-Schule entfallenden Stellplätze ortsnah durch ein Ersatzangebot kompensiert werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob bei Veranstaltungen in der Dreifachturnhalle (z. B. durch den Turnverein Unterbach) im Bereich der Wichernschule (gegebenenfalls unter Einbeziehung des Schulhofs außerhalb der schulischen und sonstigen Nutzungszeiten) ein Angebot geschaffen werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 07.12.2023 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, die Kapelle auf dem Unterbacher Friedhof mit einem neuen Anstrich versehen zu lassen. Hierbei ist vorab zu prüfen, ob die Kosten durch die Verwaltung oder die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer und Mariä Himmelfahrt, Erkrath, zu tragen sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 11. Kalenderwoche insgesamt 15 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf https://maps.Düsseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung teilt zu der Thematik „Barrierefreiheit im Stadtbezirk 8" mit, dass um eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV sicherzustellen, im Bereich der Haltestellen besondere Ausstattungsmerkmale realisiert werden müssen, die nachfolgend beispielhaft aufgeführt sind: - Umsetzen eines möglichst niveaugleichen (stufenlosen) Zugangs zur Haltestelle (z.B. Rampen, Aufzüge) - Umsetzen eines möglichst niveaugleichen Ein- und Ausstiegs durch die Anhebung der Bordstein-/Bahnsteighöhe (Abstimmung der Systeme „Fahrzeuge" und „Haltestellen") - Konsequente Oberflächengestaltung der Haltestellen mit taktilen und kontrastreichen Leit- und Orientierungssystemen für blinde und sehbehinderte Menschen - Konsequente Ausstattung von Haltestellen und Fahrzeugen mit kontrastreichen visuellen Anzeigen, zusätzlich akustische Ansagen an den Haltestellen und in den Fahrzeugen (Bedienung des Zwei-Sinne-Prinzips) - Umsetzung der erforderlichen Bewegungsflächen und Durchfahrbreiten (z. B. für Rollstühle, Kinderwagen o. Ä.) Entsprechend der dargestellten Anforderungen an eine ausgebaute barrierefreie Haltestelle ist innerhalb des Stadtbezirks 08 zum 31.12.2023 folgender Umsetzungsstand zu verzeichnen: Innerhalb des Stadtbezirks 08 sind zum 31.12.2023 im Hochflur- Stadtbahnnetz 2 von 14 Haltekanten barrierefrei umgebaut. Dies entspricht einer Quote von 14 %. Innerhalb des Stadtbezirks 08 sind zum 31.12.2023 im Niederflur- Stadtbahnnetz bzw. Straßenbahnnetz 3 von 18 Haltestellen barrierefrei umgebaut. Dies entspricht einer Quote von ca. 17 %. Innerhalb des Stadtbezirks 08 sind zum 31.12.2023 im Busnetz 90 von 156 Haltestellen barrierefrei umgebaut. Dies entspricht einer Quote von ca. 58 %.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.