Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
15.05.2025 · Bezirksvertretung 8
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abgelehnt aufgrund Stimmengleichheit
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 8 · Sitzung vom 15.05.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 03.12.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und Abweichungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Geschossigkeit, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie für festgesetzte Garagen im Erdgeschoss. Abweichungen sind erforderlich hinsichtlich der festgesetzten Bekiesung des Flachdachs.
Für das Bauvorhaben wurde der Bezirksvertretung bereits unter der Vorlagenummer BV8/172/2023 eine Bauvoranfrage vorgelegt und in der Sitzung der Bezirksvertretung am 28.09.2023 einstimmig beschlossen. Gegenüber der damaligen Planung hat sich die Wohnfläche um jeweils 20 % erhöht, weshalb aus formalen Gründen die erneute Erteilung der Befreiungen und Abweichungen erforderlich ist. Die größere Wohnfläche ergibt sich aus unterirdischen Flächen, so dass der Baukörper sich in der Wahrnehmung nicht verändert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung des „Düsseldorfer Herbstfestivals" im Schloss Eller und auf dem Gelände des Schlosses Eller vom 29.08. bis 31.08.2025 als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Die Veranstalterin beantragt die Festsetzung des „Düsseldorfer Herbstfestivals". Die Veranstaltung wird - wie auch in den zurückliegenden Jahren - sowohl im Schloss als auch im Außenbereich des Schlosses durchgeführt. Grundsätzlich dürfen Märkte nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW am Sonntag erst ab 11.00 Uhr beginnen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat für den Beginn ab 10.00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Veranstaltung wird seit Jahren regelmäßig und erfolgreich durchgeführt. Bei den zurückliegenden Märkten gab es keine Beanstandungen oder Beschwerden. Es bestehen keine Ablehnungsgründe. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Veranstalter hat die Festsetzung der oben genannten Veranstaltung beantragt. Das Verwaltungsverfahren war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. Auf der Veranstaltung werden die Mitgliedsbetriebe des Handwerkerkreises Erkrath e. V. ihre Handwerksleistungen an einem eigenen Stand und bei einer moderierten Bühnenpräsentation vorstellen. Zudem steht auf der Veranstaltung das Thema Ausbildung im Vordergrund. Hier können sich insbesondere Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen ausführlich bei verschiedenen Fachberatern informieren. Ziel der Veranstaltung ist es, Betriebe dabei zu unterstützen, offene Ausbildungsplätze besetzen zu können. Es wird empfohlen, dem Antrag gemäß der Beschlussdarstellung unter entsprechendem Vorbehalt zuzustimmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bezirksvertretung 8 beschließt aufgrund der vorliegenden Anträge folgende Zuschüsse als Festbetrag aus Mitteln der Bezirksvertretung 8: 1. Abenteuerspielplatz Eller e. V. Mädchenfest € 2. Der Kinderschutzbund Düsseldorf e. V. Gesundes und günstiges Kochen f. Eltern mit Babys und Kleinkindern € 3. AWO VITA gGmbH Georg-Glock-Haus 25-jähriges Jubiläum - Sommerfest € 4. Dieter-Forte-Gesamtschule Düsseldorf Pflanzen und Werkzeuge f.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Diakonie Am Schabernack Kontakt aufzunehmen ob die Möglichkeit besteht, dass Angebot für Senioren und Jugendliche vor Ort n den Räumen der Diakonie Am Schabernack zu erweitern,z.B. Seniorencafé, Billardraum etc.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im November 2024 hat die Bezirksvertretung einen Beschluss zum Barrierefreien Eller gefasst. Wir fragen: 1. Wie ist das weitere Vorgehen bei der Umsetzung des „Barrierefreien Eller"? 2. Welche Zeitschiene ist aktuell für den Umbau der einzelnen Haltestellen sowie die Netzergänzung Schlesische Straße vorgesehen (Beschlüsse und Vorlagen zum Bau)?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Gatherweg auf Höhe der Jugendfreizeiteinrichtung oder unmittelbar südwestlich des Kreuzburger Weg ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angelegt oder die Fußgängerquerung auf andere Weise sicherer gestaltet werden kann.
Bürgeranregung. Aus der Bürgerschaft wird berichtet, dass die Fußgängerquerung im Bereich von Jugendfreizeiteinrichtung und Musikbunker sowie im Bereich der Kreuzung Gatherweg/Kreuzburger Weg/Heimgarten durch die schwierigen Sichtverhältnisse (Kurvenverlauf der Fahrbahn und Parken) erschwert ist. Es komme dort auch häufig dazu, dass Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit vornehmlich in Richtung Reisholzer Straße unterwegs sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, eine fest installierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachunganlage an der Bedarfsampel Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248 zu installieren.
Die oben beschriebene Querung ist gerade morgens ein stark frequentierter Schul- und Kitaweg. Hier steigen zudem viele Schülerinnen und Schüler in Busse zu und aus. Zudem ist diese Querung ein wichtiger Anlaufpunkt für das fußläufige Erreichen des nahen gelegenen Supermarktes für Bürgerinnen und Bürger. Es ist gerade in den Stoßzeiten zu beobachten, dass sich an dieser Stelle eine starke Gefährdung für Fußgänger durch permanente Rotlichtverstöße und sehr hoher Geschwindigkeit in diesem Bereich ergibt. Das Halten an der vorgezogenen Haltelinie wird regelmäßig ignoriert. Dies führt wiederum zu einem riskanteren Abbiegeverhalten zu dem Parkplatz des Supermarktes. Auch hierdurch werden Fußgängerinnen, Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer gefährdet. Zu den o.g. beschrieben Rotlichtverstößen liegen mehre exemplarische Videoaufnahmen aus den Jahren Eine wie oben beschriebene Anlage würde das Verkehrsverhalten ändern und die Sicherheit insbesondere für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen wesentlich verbessern. Zudem kommt der Umstand, dass die Ampelphase sehr kurz ist und Fußgängerinnen und Fußgänger im jetzigen Zustand noch abwarten müssen, bis alle Verkehrsteilnehmer wirklich zum Stehen kommen und somit eine Querung während der „Fußgängergrünphase" für viele kaum ermöglicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass der Planung: Die Immobilien Projekt Management GmbH (IPM) hat als städtische Tochter der Landeshauptstadt Düsseldorf den Umbau der Grundschule Wichernschule an der Brorsstraße in Unterbach durchgeführt. Im Rahmen der Hochbauarbeiten wurde die Zuwegung zum Schulgelände umgestaltet und eine neue Wegeanbindung des Schulgeländes an die Brorsstraße hergestellt. Nach Abschluss der Arbeiten wurde auf der Fahrbahn ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) markiert. Dieser Fußgängerüberweg entspricht, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Sichtweiten, nicht den aktuellen Anforderungen und soll daher ertüchtigt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Gleiskörper und das Straßenbegleitgrün auf dem Kuthsweg einer Reinigung zu unterziehen und künftig regelmäßig säubern zu lassen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Örtlichkeit am 31.03.2025 durch einen Außendienstmitarbeiter des Fachamtes gesichtet wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass sich im besagten Gleisbereich vermehrt Verunreinigungen durch Verpackungsmüll sowie auch Kartonagen befanden. Hierüber wurde die Rheinbahn AG als zuständige Stelle informiert. Von dort wurde mitgeteilt, dass eine zeitnahe Reinigung des Gleisbereichs veranlasst wurde. Darüber hinaus wird die Rheinbahn AG diese Örtlichkeit zukünftig eigenständig im Blick behalten und bei Bedarf entsprechende Reinigungsdurchgänge in die Wege leiten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 16. Kalenderwoche insgesamt 12 Bäume und in der 18. Kalenderwoche insgesamt 7 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations- Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger - wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom - die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 27.03.2025 teilt die Verwaltung zur Thematik „Errichtung einer Wasserspielanlage auf dem Kinderspielplatz Posener Straße" (BV8/039/2025) weiterführende Informationen über die Möglichkeiten der Betriebszeitenregelung und zur Pumpenanlage mit. Es ist grundsätzlich möglich, Wasserspielanlagen mit Zeitschaltuhren auszustatten. Da die Ansteuerung jedoch nur über den Einbau weiterer, sensibler Zusatzausstattungen möglich ist, wird dies in der Regel eher bei größeren Wasserspielplätzen durchgeführt, wo die Nutzung einen größeren Umfang hat. Bei kleineren Anlagen, wie der geplanten an der Posener Straße, ist die Wartung und Instandhaltung dafür zu aufwändig. Ein für die Zeitschaltung bei kleineren Anlagen benötigter Schaltschrank ist zudem anfällig für Vandalismus, was dem Wunsch der geringeren Vandalismusanfälligkeit entgegensteht. Stattdessen wird für die neue Pumpenanlage auf dem Kinderspielplatz Posener Straße eine Ventilkombination verwendet, die sich in einem Schacht befinden wird. Diese Ventilkombination wird einen ungehinderten und ständigen Durchfluss verhindern. Das bedeutet, dass nur durch eine manuelle Anforderung über ein Relais, Wasser für einen festgelegten Zeitraum freigegeben wird. Zudem stellt der Schacht an sich bereits eine Vandalismussicherung dar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 27.03.2025 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Essbare Stadt" mit: Frage 1: Welche Projekte auf dem Weg zur Essbaren Stadt Düsseldorf sind im Stadtbezirk 8 bislang gefördert worden (Bio-Hochbeete, alte Obstbaumsorten, Essbare Schule/Jugendfreizeiteinrichtung oder Kita, gemeinsames Gärtnern oder weitere Förderungen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Wohnungsunternehmen Vivawest Kontakt aufzunehmen und diese zu bitten, im Bereich der alten Stadtsparkasse in Lierenfeld auf der Reisholzer Straße die Flächen entsprechend zu reinigen und den davorstehenden Bauzaun zu entfernen oder eine ansehnliche Situation an dieser Stelle zu schaffen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung vom 27.03.2025 teilt die Verwaltung zu der Anfrage „Ampel an der Carl-Sonnenschein-Schule" mit, dass die Lichtsignalanlage auf Bedarfsfreigabe angepasst wurde, um den Fußgängern ein schnelleres Überqueren der Gerresheimer Landstraße zu ermöglichen und den ÖPNV gleichzeitig zu beschleunigen. Die Freigabe erfolgt in der Regel bereits 7 Sekunden nach Anforderung. Eine erneute Freigabe der Fußgänger ist bereits nach 15 Sekunden Freigabe für den Kfz-Verkehr möglich. In einem festen Umlauf wären sowohl für den Fußgänger- als auch für den Kfz-Verkehr die durchschnittlichen Wartezeiten länger. Zudem werden die Lärm- und Abgasemissionen durch unnötige Brems- und Anfahrvorgänge des KFZ-Verkehrs besonders in den verkehrsschwachen Zeiten reduziert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Spielplatzkommission hat in ihrer Sitzung am 19.03.2025 die Empfehlung ausgesprochen, dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz folgende zusätzliche Planungs- und Baumaßnahmen für das Jahr 2025 zum Beschluss vorzulegen: Sanierung Kinderspielplatz Kölner Straße Stadtbezirk 3 Sanierung Kinderspielplatz Am Scheitenweg Süd Stadtbezirk 9 Ersatz Rutschen aus Verkehrssicherungsgründen Bereits vom AÖE am 26.02.2024 beschlossene Maßnahmen aus dem Masterplan Kinderspielplätze 2025 sind: 1. Sanierung Kinderspielplatz Düsselthaler Straße Stadtbezirk 1 2. Sanierung Kinderspielplatz Ulenbergpark Stadtbezirk 3 3. Sanierung Kinderspielplatz Sermer Weg Stadtbezirk 6 4. Sanierung Kinderspielplatz Limburgstraße Stadtbezirk 7 Des Weiteren hat die Spielplatzkommission eine Empfehlung für die Baumaßnahmen für das Jahr 2026 ausgesprochen: 1. Sanierung Kinderspielplatz Ständehausanlagen Stadtbezirk 3 2. Sanierung Kinderspielplatz Sonnenpark Stadtbezirk 3 3. Sanierung Kinderspielplatz FZA Niederheider Wäldchen Stadtbezirk 9 4. Sanierung Kinderspielplatz Melbecksweg/Bockumer Straße Stadtbezirk 5 5. Sanierung Kinderspielplatz Ulenbergpark - Ersatz Spielgerät Stadtbezirk 3 Die Finanzierung erfolgt über Mittel des Masterplans Kinderspielplätze in Höhe von insgesamt 1,3 Mio Euro jeweils für die Jahre 2025 und 2026.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.