Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 2
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
10.03.2026 · Bezirksvertretung 2
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 2 · Sitzung vom 10.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 gewährt dem Kleingärtnerverein Düsseldorf e.V. für die Umgestaltung der Wiese: Grau gegen Grün einen Zuschuss in Höhe von 51.141 EUR aus den bezirksbezogenen Bauunterhaltungsmitteln (Liste C) 1111105 53175200.
Der Zuwendungsantrag wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung 2 am 30.01.2026 per E-Mail zugeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Projekt ist eine interdisziplinäre Installation und Ausstellungsarbeit, die visuelle Kunst, Klang, Sprache und Raum in einen gemeinsamen künstlerischen Zusammenhang bringt. Ausgangspunkt ist das Zeichen „O", das als Buchstabe, Zahl, Klang, Form und Leere zugleich gelesen werden kann. In einer raumbezogenen Installation werden visuelle Objekte, Licht, Farbe und ein eigens entwickeltes Klangfeld miteinander verschränkt. Fragmentarische Wortteile, Stimmen, Geräusche und Stille bilden ein atmosphärisches Ganzes, das die Besucher:innen als zusammenhängenden, begehbaren Kunstraum erfahren. Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 17.02.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kunstraum versteht sich als Plattform für Einzelpositionen. Individuelle, künstlerische Praxis und intensiver Dialog stehen dabei im Fokus. Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 19.02.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob in Düsseltal der Parkraumdruck gemindert werden kann durch eine der folgenden drei Optionen: 1.) die Einrichtung von Anwohnerparken verbunden mit der Information, welche Gebühren dafür in Zukunft vorgesehen sind, 2.) durch die Ausschilderung Durchfahrt verboten/Anwohner frei, 3.) Einrichtung einer Zone mit Parkscheinautomaten, wie in dem Bereich innerhalb Lindemannstr./Grafenberger Allee/Uhlandstr. verbunden mit einem Erfahrungsbericht über dieses Gebiet.
Der Parkdruck und gleichzeitig der Parkraumverlust wird immer größer und in diesem Gebiet stehen auch keine Alternativen mit der Nutzung von Supermarktparkplätzen über Nacht zur Verfügung. Da unklar ist, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche Auswirkung auch finanzieller Art die Einrichtung der verschiedenen Zonen hat, soll die Verwaltung zunächst eine Übersicht erstellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 fordert die Verwaltung auf, an Haltestellen im Stadtbezirk dafür zu sorgen, dass Radfahrende bei einfahrendem ÖPNV anhalten, um zu vermeiden, dass es zu Problemen mit querenden ÖPNV-Nutzenden kommt.
Laut § 20 Straßenverkehrsordnung müssen auch Radfahrende bei einfahrendem ÖPNV anhalten, wenn Fuß-Gehende Radwege oder Fahrbahnen queren, um den ÖPNV zu erreichen, was aber anscheinend nicht ausreichend bekannt ist, sodass Ein- und Aussteigende bei der Querung eines Radweges immer wieder gefährdet sind. Eine Möglichkeit wäre es, ein Stoppschild Zeichen 206 aufzustellen und mit dem Zusatz zu versehen: „Radfahrende bei einfahrendem ÖPNV".
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt, Herrn Moritz Kamin und im Vertretungsfall Frau Le Minh Chau Truong gem. § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 2 zuzulassen.
Der Jugendrat hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 Herrn Moritz Kamin und für den Vertretungsfall Frau Le Minh Chau Truong als beratende Jugendratsmitglieder für den Stadtbezirk 2 benannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt, Frau Sanna Meinke gem. § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 2 zuzulassen.
Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2026 Frau Sanna Meinke als beratendes Behindertenratsmitglied für den Stadtbezirk 2 benannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Für die Neugestaltung des Innenhofs an der Mettmanner Straße 15 wurde der Bezirksvertretung am 04.11.2025 bereits eine Beschlussvorlage vorgelegt und einstimmig beschlossen. Durch diese Umgestaltung fällt an der Mettmanner Straße 15 der für das Grundstück Krahestraße 12, 16 per Baulast gesicherte Stellplatz weg und kann auch weiterhin nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Der auf dem Grundstück Gerresheimer Straße 131 gesicherte Stellplatz wurde in der Vergangenheit nicht genutzt. Aufgrund der geringen Anzahl von nur einem abzulösenden Stellplatz und der guten Anbindung des Grundstücks durch den öffentlichen Personennahverkehr hat die Verwaltung gegen die Ablösung des Stellplatzes keine Bedenken.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 12.09.2026 soll das Nachbarschaftsfest Wetterstr. stattfinden. Der Antrag sowie Begleitinformationen wurden an die Mitglieder des Gremiums am 10.02.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 beschließt, aus ihren bezirksbezogenen Bauunterhaltungsmitteln Liste B (1111105 52415200) einen Betrag in Höhe von 3.800 Euro für die Beschaffung von 40 Blumenkübeln zur Verfügung zu stellen.
Im Stadtbezirk sollen 40 mit Unterstützung der Bezirksvertretung finanzierte Blumenoasen aufgestellt werden. Die Kosten je Blumenoase belaufen sich auf 135 Euro, wovon Pro Düsseldorf einen Anteil in Höhe von 40 Euro übernimmt, sodass ein Restbetrag in Höhe von 95 Euro verbleibt, bei 40 Blumenoasen also 3.800 Euro.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auf dem Gelände des Kinderspielhauses Dorotheenstr. 39 befindet sich ein Rutschenturm, bei welchem im Rahmen einer Ferienmaßnahme („Jugend checkt den Stadtbezirk") in den Osterferien 2026 zusammen mit den Besucher*innen der Einrichtung die Wandfläche erneuert und verschönert werden soll, weil diese derzeit starke Abnutzungserscheinungen aufweist. Um die Wandfläche erneuern und gestalten zu können, ist aus Sicherheitsgründen der Aufbau eines professionellen Gerüsts erforderlich. Die Kosten des Gerüsts belaufen sich auf 1291,15 € für welches um Unterstützung seitens der BV2 gebeten wird. Weitere Kosten für Materialien werden in Eigenleistung von der Einrichtung getragen. Von einer Renovierung der Wandfläche würden die Besucher*innen des Kinderspielhauses Dorotheenstr. 39 des Stadtbezirks 2 profitieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, Anträge zur finanziellen Unterstützung von Sankt Martins Zügen pauschal bis zu einer Höhe von 400 Euro zu genehmigen, ohne diese dem Gremium vorzulegen.
Jedes Jahr organisieren Schulen und andere Vereine Sankt Martinszüge. Insbesondere durch immer höhere Auflagen beim Sicherheitskonzept entstehen hohe Kosten. Eine schnelle Genehmigung von finanzieller Unterstützung bietet dabei Planungssicherheit und sichert die Durchführbarkeit.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, den an der Eduard-Schloemann-Straße gelegenen Bolzplatz instand zu setzen.
Der oben genannte Bolzplatz ist in einem sehr heruntergekommenen Zustand. Eine Hälfte des Platzes ist vom angrenzenden Grün überwuchert, die andere Hälfte ist mit Unkraut bedeckt. Eine Nutzung des Platzes ist derzeit kaum möglich. Um das Angebot, das den Nutzern hier gemacht wird, aufrecht zu erhalten, ist eine Instandsetzung des Bolzplatzes erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Kinderspielplatz an der Kühlwetterstraße (Standort-Nr.: 9713) oder an einem anderen geeigneten Standort in der näheren Umgebung 1-2 Tischtennisplatten aufzustellen. Sollten diese nicht aus dem Bestand verfügbar sein, wäre eine (Teil-) Finanzierung aus Bauunterhaltungsmitteln denkbar.
Laut Aussagen einiger Anwohnender gab es vor einigen Jahren bereits Tischtennisplatten auf dem Platz am Anfang der Kühlwetterstraße / Ecke Grunerstraße, die allerdings im Rahmen einer Umgestaltungsmaßnahme der Anlage entfernt wurden. In der Nachbarschaft gibt es den dringenden Wunsch, die Platten wieder aufzustellen, um so ein zusätzliches Freizeitangebot für das dicht besiedelte Quartier zu schaffen und die Aufenthaltsqualität des Platzes weiter zu verbessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertreterinnen bitten die Fachverwaltung die Planung zur Einmündung Vennhauser Straße in die Behrenstraße vorzustellen. Darüber hinaus soll ein Umsetzungskonzept dargestellt werden.
Die Planung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Vennhauser Straße in die Behrenstraße (Informationsvorlage BV2/181/2024) ist abgeschlossen. Um hier möglichst schnell in eine Umsetzung zu kommen, soll die Planung den Bezirksvertreterinnen vorgestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertreterinnen bitten die Verwaltung einen Vorschlag zur Entsiegelung des Mittelstreifen Höherweg zwischen Kettwiger Straße und Ruhrtalstraße vorzustellen.
Die beiden Fahrtrichtungen auf dem Höherweg zwischen Kettwiger Straße und Ruhrtalstraße sind baulich mit einem Bordstein und einem Pflasterstreifen voneinander getrennt. Damit ist die Verkehrsfläche überwiegend versiegelt. Die Klimaanalyse der Landeshauptstadt Düsseldorf beschreibt diesen Stadtraum mit einer ungünstigen bis sehr ungünstigen bioklimatischen Situation. Der Mittelstreifen hat über die Abgrenzung der Verkehrsabläufe keine weitere Funktion. Es sind mit Blick auf die bioklimatische Situation aus der Klimaanalyse alle Potentiale für eine Verbesserung zu aktivieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag vorzulegen, wie eine Beleuchtung des Parcours-Platzes sowie des 3x3-Basketballplatzes realisiert werden kann. Dabei ist die bereits vorhandene Beleuchtung des Fußwegs zwischen der Schlüterstraße und der Schwabstraße entlang der beiden Trainingsflächen maßvoll zu erweitern. Ziel ist es, eine Lösung zu entwickeln, die unter Beachtung des Umwelt- und Immissionsschutzes eine Nutzung der Sportflächen auch in den Abendstunden und bei Dunkelheit ermöglicht. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, einen Kostenrahmen zu ermitteln und eine entsprechende Beschlussvorlage zur Finanzierung aus BV2- Bauunterhaltungsmitteln vorzulegen.
Die Trainingsplätze werden nahezu täglich und ganzjährig von zahlreichen Anwohnenden sowie Bürger*innen aus anderen Stadtteilen genutzt. Er ist ein wichtiger, niedrigschwelliger Ort für kostenfreie sportliche Betätigung im öffentlichen Raum. Eine professionelle Beleuchtung würde es den Trainierenden ermöglichen, den Platz auch in den Abendstunden und in der dunklen Jahreszeit sicher und zuverlässig zu nutzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, eine Beleuchtung rund um die Parcours- Trainingsanlage und den "LFDY Basketballplatz" an der Luise-Rainer-Straße - rückwärtig zum gestarteten Bau der Grundschule auf der Schlüterstraße, neben dem „LFDY"-Basketballplatz und kurz vor der Unterführung der Brücke Cranachstraße- zu installieren.
Der Trainingsplatz wird täglich von vielen Bürgern (auch aus anderen Stadtteilen) genutzt, auch in der dunklen Jahreszeit. Dort gibt es aber keine Beleuchtung. Die Installation einer Beleuchtung würde es den Bürgern ermöglichen, den Platz auch in der Dunkelheit zu nutzen und kostenfrei Sport zu treiben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die auf einem ehemaligen Parkplatz an der Ahnfeldstraße 12 errichteten Fahrradständer auf die freien Flächen vor der Ahnfeldstraße 1a oder auf die freie Fläche vor dem Haus Mülheimer Straße 5 zu verlegen und damit den Parkplatz vor der Ahnfeldstraße 12 wiederherzustellen.
Es ist nicht nötig, den Parkplatz an der Ahnfeldstraße 12 für neue Fahrradständer zu opfern, da auf den freien Flächen vor der Ahnfeldstraße 1a und auf der freien Fläche vor dem Haus Mülheimer Straße 5 genügend Platz für neue Fahrradständer ist. Die CDU setzt sich für ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer ein und möchte nicht, dass Fahrradstellplätze und Parkplätze gegeneinander ausgespielt werden. In diesem Umfeld ist beides möglich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, das beidseitige Parken auf der gesamten Holbeinstraße, so wie viele Jahre zuvor auch, wieder zu tolerieren.
Die Einrichtung des neuen Parkverbots auf einer Seite der Holbeinstraße wurde mit dem neuen Schulwegsicherungskonzept begründet. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass das neue Parkverbot auf der einen Seite der Holbeinstraße den Schulweg für die Kinder, nicht sicherer macht, selbst wenn sie dazu zu Fuß auf der Holbeinstraße entlanggehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Polizei Düsseldorf darauf hinzuwirken, dass diese in einer der nächsten Sitzungen die amtliche Kriminalstatistik 2025 inclusive der Clan-Kriminalität und häuslicher Gewalt sowie die Unfallstatistik 2025 für den Stadtbezirk 2 vorstellt.
Die amtliche Kriminalstatistik und die Unfallstatistik für den Stadtbezirk 2 für das vergangene Jahr ist sowohl für die Bürger als auch für die Politiker in unserem Stadtbezirk von Interesse.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 fordert die Verwaltung auf, von der Umgestaltung der Parkstände vor dem Haus Hoffeldstraße 33 von Senkrecht- zu Längsparkständen abzusehen.
Die Verwaltung teilte unter BV2/189/2025 mit, dass das Senkrechtparken vor der Hausnummer 33 unterbunden werden soll, um die Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich zu verbessern. Der bestehende Behindertenparkplatz, welcher aktuell als Senkrechtparkstand vorhanden ist, soll zu einem Längsparkplatz umgewandelt werden. Da die Lindenstraße an der Einmündung Hoffeldstraße einen Rechtsbogen macht, sind die von rechts kommenden Fahrzeuge generell erst spät zu sehen. Die genannten Parkstände sind viel zu weit von der Kreuzung entfernt, um irgendeinen Einfluss auf die Sichtbeziehungen zu haben. Zudem handelt es sich bei der Hoffeldstraße um eine relativ enge Straße ohne Fahrradweg, sodass beim Längsparken die massive Gefahr des „Doorings" besteht, was beim Senkrechtparken nicht der Fall ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 fordert den Oberbürgermeister auf, dafür Sorge zu tragen, dass Anfragen der Bezirksvertretungsmitglieder durch die Fachverwaltungen zeitnah beantwortet werden.
Anfragen sollen 14 Tage vor einer Bezirksvertretungssitzung bei der Bezirksverwaltungsstelle eingereicht werden, damit die entsprechende Fachverwaltung genügend Zeit hat, diese zu beantworten. Leider kommt es immer wieder vor, dass es teilweise Monate dauert bis Antworten vorliegen. Angesichts der eingeschränkten Möglichkeiten, die eine Bezirksvertretung hat, stellen Anfragen einen wesentlichen Teil dar, um Einfluss auf die Politik der Landeshauptstadt Düsseldorf zu nehmen. Durch die Verzögerung der Antworten wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung 2 die politische Arbeit erheblich beschwert. Da viele Anfragen auf Anregungen aus der Bevölkerung resultieren, wird die Politikverdrossenheit gefördert, da oft der Eindruck entsteht, die Bezirksvertretungsmitglieder arbeiten nicht genügend im Sinne ihrer Wählerschaft. Die Bezirksvertretungen sind beim Büro des Oberbürgermeisters angesiedelt. Deswegen sehen wir es als Aufgabe des Oberbürgermeisters an, dafür zu sorgen, dass die Bezirksvertretungen ordnungsgemäß arbeiten können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Gebäude bzw. Hausnummern der Kiefernstraße waren in der Vergangenheit von Hausbesetzungen betroffen und wurden anschließend in reguläre Mietverhältnisse überführt?
2. Gelten für diese ehemals besetzten Gebäude heute noch besondere mietrechtliche, vertragliche oder verwaltungsinterne Regelungen (z. B. Bestandsschutz, abweichende Vertragsmodelle), und falls ja, sind diese befristet oder dauerhaft angelegt?
3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Nettokaltmieten in diesen konkret benannten Gebäuden, und nach welchen Kriterien erfolgen dort Mietanpassungen im Vergleich zu regulären Altbau-Mietverhältnissen im übrigen Stadtbezirk 2?
In der Kiefernstraße befinden sich einzelne Gebäude, die in der Vergangenheit von Hausbesetzungen betroffen waren und später in reguläre Mietverhältnisse überführt wurden. Nicht alle Gebäude der Kiefernstraße sind hiervon betroffen. Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnraumsituation im Stadtbezirk 2 sowie des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Mietrecht besteht ein berechtigtes Interesse daran, transparent darzustellen, welche mietrechtlichen Rahmenbedingungen heute konkret für diese ehemals besetzten Gebäude gelten und ob sich daraus Abweichungen gegenüber üblichen Mietverhältnissen ergeben. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich nur auf jene Gebäude, die Gegenstand früherer Besetzungen waren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Eine Anwohnerin der Sohnstraße berichtet über den Wegfall von Parkraum bzw. neue Halt-/Parkbeschränkungen im Bereich Sohnstraße Höhe Nr. 14 mit Verweis auf „Schulbus/Brehmschule". Nach ihren Angaben halten Schulbusse seit langem nicht in der Karl-Müller-Straße vor der Schule, sondern regelmäßig auf der Sohnstraße (u.a. Höhe 24/26/30, Nähe Zebrastreifen. Fotos liegen vor und sind beigefügt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Fragen: Frage 1: Welche konkrete verkehrsrechtliche Anordnung wurde im Bereich Sohnstraße - insbesondere Höhe Hausnummer 14 - getroffen (Verkehrszeichen / Markierungen / bauliche Änderungen), seit wann gilt sie und mit welcher Begründung wurde sie erlassen (insbesondere auf Grundlage von § 45 StVO)?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellt sich der aktuelle baurechtliche und sicherheitstechnische Zustand des durch die Explosion beschädigten Gebäudes an der Ecke Lichtstraße / Grafenberger Allee dar (insbesondere Standsicherheit, Brandschutz und bestehende Sicherungsmaßnahmen)?
2. Welche konkreten Auflagen und Fristen wurden gegenüber dem Eigentümer erlassen, und in welchem Umfang wurden diese bislang erfüllt?
3. Gibt es einen abgestimmten Zeit- und Maßnahmenplan für die Sanierung und die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Gebäudes, und wie begleitet die Verwaltung den weiteren Fortgang?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche der ausgewiesenen Flächen im Stadtbezirk 2 wurden seither im Sinne der Blühwiesenstrategie in der Pflege angepasst und auf welche Weise?
2. Zu wann ist mit der Umsetzung der Blühwiesenstrategie für die übrigen bisher noch nicht bearbeiteten Grünflächen zu rechnen und welche Maßnahmen sollen dort im Einzelnen getroffen werden?
Zur Stärkung der Artenvielfalt innerhalb des Stadtgebiets wurde eine Blühwiesenstrategie für Düsseldorf entwickelt, die in der BV2 in der Sitzung am 19.03.2024 vorgestellt wurde. In der Folge wurden in allen Stadtbezirken geeignete Flächen zur Anpassung der Grünflächenpflege im Sinne des Artenschutzes ausgewiesen. Auch für den Stadtbezirk 2 sind zu bearbeitende Flächen gelistet und mit Klassifizierung nach Handlungszielen und unter Ausweisung ihrer jeweiligen Priorität in den Vorlagen AÖE/008/2024 Anlage 3 und AÖE/008/2024 Anlage 13 dokumentiert. Veränderungen in der Pflege der Grünflächen waren bisher kaum zu beobachten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die CDU-Fraktion hat gerne zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung diesbezüglich Gespräche aufgenommen hat und bittet die Verwaltung, die Bezirksvertretung möglichst von Beginn an mit einzubinden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wieso mussten die Arbeiten an der Bruchstraße wegen der Arbeiten an der Rosmarinstraße mehrmals unterbrochen werden?
2. Sind weitere Unterbrechungen an der Bruchstraße wegen Arbeiten an der Rosmarinstraße zukünftig zu erwarten?
3. Wann sollen die Arbeiten an der Rosmarinstraße abgeschlossen werden?
Mit Vorlagennummer BV2/004/2026 antwortete die Verwaltung, dass die Maßnahmen wegen anderer Maßnahmen, insbesondere der Sanierung der DB Brücke Rosmarinstraße, mehrfach unterbrochen werden mussten. Frage 1: Wieso mussten die Arbeiten an der Bruchstraße wegen der Arbeiten an der Rosmarinstraße mehrmals unterbrochen werden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann hat die Verwaltung das letzte Mal den äußeren und inneren Zustand des Hauses überprüft?
2. Welche der schon jetzt zur Verfügung stehenden Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen?
3. Wann ist damit zu rechnen, dass der Verfall des Hauses - wie auch immer - gestoppt bzw. beseitigt wird?
Das Haus Hoffeldstr. 71 steht seit Jahren leer und verfällt. Auf eine Anfrage unserer Fraktion im Dezember 2025 antwortete die Verwaltung, dass das Haus 2016 für unbewohnbar erklärt und geräumt wurde. Anordnungen zur Instandsetzung der Mängel wurden nicht beachtet. Zu den Handlungsmöglichkeiten der Kommune verwies die Verwaltung auf eine mögliche Weiterentwicklung des Bauturbos hinsichtlich kommunaler Ankaufsrechte. Ob und wann es zu einer Weiterentwicklung des Bauturbos kommt, steht in den Sternen. Außerdem gibt es andere gesetzliche Möglichkeiten, die die Verwaltung nutzen kann, um die Missstände abzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung, das Projekt zur Sanierung und Modernisierung der Skateranlage im Stadtwerkepark in Flingern-Süd mit hoher Priorität in den „Masterplan Jugend- und Bolzplätze" (oder in ein anderes geeignetes Maßnahmenprogramm) aufzunehmen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Bezirksvertretung 2 zeitnah über die vorgesehenen nächsten Schritte sowie über eine grobe Terminplanung zu informieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Einrichtung einer vorgetakteten Fahrradampel an der Grunerstraße / Ahnfeldstraße Richtung Jülicher Brücke zu mehr Sicherheit für den Radverkehr führen würde, ohne den motorisierten Individualverkehr zu beeinträchtigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage: Seit 2025 vergibt die Landeshauptstadt Düsseldorf den Düsseldorfer Zukunftspreis. Mit ihm wird zivilgesellschaftliches Engagement für Themen der Nachhaltigkeit ausgezeichnet. Nachhaltige Entwicklung beruht auf vielfältigem Engagement und gelingt nur gemeinsam. In Düsseldorf sind sowohl Verwaltung und freie Träger, als auch Bürgerinnen und Bürger aktiv, einzeln, in zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen. Ziel ist, mit dem Preis dieses Engagement zu honorieren, Engagierte und Wirkung sichtbar(er) zu machen und damit neue Impulse in der Stadtgesellschaft zu setzen. Dabei werden jährlich wechselnde Schwerpunkte und Akteure der nachhaltigen Entwicklung in Düsseldorf in den Fokus gerückt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der Belange von Linksabbiegenden und ÖPNV zu prüfen, ob die Ampelschaltungen für Fußgänger an der Kreuzung Kettwiger Str./Erkrather Str. - und zwar die über die Kettwiger Str. - so optimiert werden können, dass Fußgänger ohne in der Mitte anhalten zu müssen über die Straße kommen können. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Verlängerung der Grünzeit mit dem Ziel, die Querung der gesamten Fahrbahnbreite in einem Zug zu ermöglichen, ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen leider nicht realisierbar.
10 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.