Sitzung · Sitzung beendet
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Sitzung · Sitzung beendet
Anregungs- und Beschwerdeausschuss · Sitzung vom 17.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 18.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Es wird angeregt, eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Zufußgehende über den Sandträgerweg in unmittelbarer Nähe zur renaturierten Düssel zu schaffen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes werden Maßnahmen in den Bereichen Personal, Migration und Hilfesysteme vorgeschlagen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/036/2026 Eingabe nach § 24 GO: Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung Hier: Stellungnahme der Verwaltung Radikale Reduzierung des Gesamt-Personalvolumens durch einen totalen Nach- besetzungsstopp: Die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) legt auch in dieser angespannten haushalterischen Situation Wert auf gesetzeskonforme und nachhaltige Bewirtschaftung des Stellenplans. Es wurde eine externe Wiederbesetzungssperre verfügt. Nur in Bereichen der Daseinsfürsorge, deren Stellen durch interne Umschichtung nicht besetzt werden können, sind Ausnahmen zugelassen. In allen Fachbereichen werden Prozessoptimierungen und Aufgabenkritik durchgeführt sowie Digitalisierungspotentiale ermittelt. Sich heraus ergebene Potentiale zur Verminderung des Stellenbedarfs werden konsequent umgesetzt, unter Beibehaltung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der LHD. Strukturelle Halbierung der Führungsebenen und administrativen Spitzenposten: Die o.g. Durchführung von Aufgabenkritik etc. schließt auch die Betrachtung der Führungsebenen mit ein. Rechtliche Anfechtung von Zuweisungsbescheiden zur Haushaltsentlastung: Der Vorschlag entbehrt jedweder rechtlichen Grundlage laut aktuellem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) sind Gemeinden verpflichtet, anhand des im Gesetz vorgegebenen Zuweisungsschlüssels ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dieser Verpflichtung kam und kommt die LHD selbstverständlich konsequent nach. Zudem werden die Belegungskapazitäten von auf dem Stadtgebiet situierten Landesunterkünften auf die Erfüllungsquote zu 100% angerechnet. Ferner besteht lediglich die rechtliche Möglichkeit (§3 (4) FlüAG NRW), auf Antrag die Zuweisung für längstens 8 Wochen zu stoppen, sofern eine Kommune aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse zur Aufnahme nicht in der Lage ist. Die Kosten, die bei der alternativen Unterbringung in Landesunterkünften entstehen, trägt diese Kommune indes selbst. Im Übrigen liegt die aktuelle gesetzliche Erfüllungsquote der LHD bei 92,39%, sodass hier keine Überlastung besteht. Der Vorschlag ist dementsprechend abzulehnen. Schutz der Daseinsvorsorge und ordnungspolitische Neuausrichtung der Hilfssysteme: Gemäß Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) ist die LHD verpflichtet, drohende Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Obdachlosigkeit gilt als Gefahr für ein wesentliches Grundrecht, sodass hier eine Verpflichtung seitens der Kommunen besteht, Personen menschenwürdig unterzubringen. Zusammen mit den Trägern der Obdachlosenhilfe hat die Verwaltung ein unverzichtbares Hilfenetz geknüpft, das passgenau notwendige Angebote für die Zielgruppe bereithält. Der Vorschlag ist somit als nicht sachgerecht abzulehnen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender bittet, die ganztägige Anordnung von Tempo 30 auf der Kaiserswerther Straße zurückzunehmen. Nachrichtlich: Die Bezirksvertretung 1 hat die Verwaltung am 01.04.2022 gebeten, in Anknüpfung an die bestehenden Regelungen im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Tempo 30) auf der Kaiserswerther Straße mindestens im Bereich zwischen Reeser Platz und Freiligrathplatz einzuführen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/037/2026 Eingabe nach § 24 GO: Rückkehr zu Tempo 50 auf der Kaiserswerther Straße Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Die zeitliche Ausdehnung der langjährig existierenden -auf die Nachstunden beschränkten- Geschwindigkeitsregelung auf der Kaiserswerther Straße zwischen Reeser Platz und Freiligrathplatz basiert auf dem Ratsbeschluss zum Lärmaktionsplan IV vom 10. Mai 2025. Die lärmmindernde Maßnahme wird im Lärmaktionsplan Anlage 3 als Maßnahme S1 ausführlich beschrieben Lärmaktionsplan IV - Landeshauptstadt Düsseldorf. Danach stellt die Reduzierung auf 30km/h die einzige geeignete Maßnahme dar, die Lärmsituation im Straßenabschnitt mit unter Denkmalschutz stehendem Pflasterbelag zu verbessern. Die Verwaltung hält die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h weiterhin für erforderlich und geeignet, die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Lärmemissionen an der Kaiserswerther Straße zu mindern. Die Maßnahme stellt sich auch als angemessen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung dar, da auf der einen Seite die Interessen der Verkehrsteilnehmenden (zeitliche und evtl. finanzielle Einbußen) hier nur geringfügig betroffen sind sowie die Funktion der Straße als Hauptverkehrsstraße nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Auf der anderen Seite wird der Schutz der Wohnbevölkerung vor gesundheitsschädlichen Lärmemissionen deutlich verbessert. Dieser Schutz von Leben und Gesundheit ist hier höher zu bewerten. Odenthal
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einsenderin bittet um Verlegung der auf der Kirchstraße eingerichteten Sharingstation. Nachrichtlich: Die Eingabe ist an die Bezirksvertretung 3 gerichtet. Da die Bezirksvertretung in dieser Angelegenheit nicht entscheidungszuständig ist, wurde sie gemäß § 12 Absatz 4 der Hauptsatzung an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einsenderin bittet um Maßnahmen, die die Vibrationen und Erschütterungen durch den Straßenbahnverkehr auf der Zeppelinstaße in Düsseldorf-Eller reduzieren.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/041/2026 Stellungnahme ABA | 03.09.2026 Stellungnahme zur Eingabe einer Anwohnerin Zu der Eingabe „Erschütterungen durch Straßenbahnverkehr auf der Zeppelinstraße“ an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Rheinbahn wie folgt Stellung: Die Rheinbahn nimmt die von der Eingabestellerin geschilderten Beeinträchtigungen durch Lärmbelastungen und Erschütterungen sehr ernst und kann die negativen Auswirkungen auf ihren Alltag nachvollziehen. Nach Eingang der ersten Meldung der Eingabestellerin an die Rheinbahn wurde der zuständige Fachbereich mit der Prüfung des betroffenen Abschnitts im Bereich Zeppelinstraße/Haltestelle Jägerstraße beauftragt. In der Folge wurden im März 2026 betroffene Schienenstöße überarbeitet und geschliffen. Nach einer erneuten Meldung im Mai erfolgten weitere Arbeiten, darunter die schweißtechnische Nachbearbeitung eines Schienenstoßes sowie das Schleifen des Fahrkopfes und des umliegenden Gleisabschnitts. Über die ausgeführten Maßnahmen wurde die Eingabestellerin informiert. Nachdem die Eingabestellerin im August erneut Beeinträchtigungen gemeldet hatte, wurde ihr Anliegen erneut durch den zuständigen Fachbereich begutachtet. Nach derzeitigem Planungsstand ist im betroffenen Abschnitt im Zeitraum vom 12. bis 14. November 2026 eine vollständige Gleiserneuerung vorgesehen. Diese Maßnahme soll den baulichen Zustand des Gleisabschnitts grundlegend verbessern und den geschilderten Beeinträchtigungen entgegenwirken. Rheinbahn AG Abteilung Politik & Stakeholder-Dialog E-Mail: [email protected] Rheinbahn AG | Abt. Politik & Stakeholder-Dialog 1/1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss kommt am Donnerstag, 17. September 2026, um 16 Uhr im Rathaus, Martkplatz 2, Sitzungssaal 1. Obergeschoss, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Verlegung der Sharingstation Kirchstraße, Tempo 30 auf der Corneliusstraße, Rückkehr zu Tempo 50 auf der Kaiserswerther Straße und der Fußgängerüberweg Sandträger Weg. Alle Interessierten sind zu dieser öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch gestreamt - der Stream ist über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream erreichbar. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter https://www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.