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Bauausschuss
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Sitzung kompakt
30.06.2026 · Bauausschuss
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
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einstimmig beschlossen
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schriftlich beantwortet
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Bauausschuss · Sitzung vom 30.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
bereits bei heutigen (Sanierungs-)Maßnahmen am Kanalnetz mitzudenken.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BAU/010/2026 Stadtkämmerin Schneider Frage 1: Welche Möglichkeiten und Potenziale zur zentralen Nutzung von Abwärme in Klärwerknähe (direkt oder über Wärmepumpen) wurden bislang untersucht, und welche Ergebnisse unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Analyse lieferten diese Untersuchungen? Die Stadt Düsseldorf verfolgt das Ziel, die Strom- und Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2035 weitgehend zu dekarbonisieren. Die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) strebt eine 100 % regenerative Fernwärmeerzeugung an. Vor diesem Hintergrund wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und der SWD geschlossen, um die gemeinsame Zielsetzung voranzutreiben. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde anschließend die Nutzung des Abwassers des Klärwerks Düsseldorf Süd als zusätzliche Wärmequelle für Großwärmepumpen untersucht, mit dem Ziel, gemeinsam ein technisches Konzept zur Nutzung der im Abwasser des Klärwerks enthaltenen Wärme zu entwickeln. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde Ende 2025 vorgestellt und zeigt, dass am Klärwerk grundsätzlich ein hohes Wärmepotenzial vorhanden ist. Die Umsetzung des Vorhabens wurde jedoch zunächst zurückgestellt, da die zusätzliche Anbindung des Klärwerks an das Fernwärmenetz aufgrund der hohen Anschlusskosten derzeit nicht wirtschaftlich ist. Nach dem weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes kann das Vorhaben erneut geprüft und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. Frage 2: Welche Möglichkeiten und Potenziale zur dezentralen Nutzung von Abwärme im Abwassersystem (direkt oder über Wärmepumpen) wurden bislang untersucht, und welche Ergebnisse unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Analyse lieferten diese Untersuchungen? Der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) und die Stadtwerke Düsseldorf (SWD) haben Anfang 2026 gemeinsam eine Untersuchung durchgeführt um prioritäre Standorte für eine Nutzung von Wärme aus der bestehenden Kanalisation zu nutzen. Hierbei wurden standortbestimmende Randbedingungen wie die Wärmefracht im Entwässerungssystem, die Lage zum Wärmenetz und die Nennweite der Kanäle berücksichtigt. Durch diese Untersuchung wurden mehrere Standorte identifiziert, die derzeit auch unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Analyse detaillierter betrachtet werden. Hierbei wird beispielsweise geprüft, welche Wärmemenge dem Abwasserstrom entzogen werden kann, ob die hydraulische Leistungsfähigkeit ausreicht und ob beispielsweise die Lage im Verkehrsraum den Einbau von Wärmetauschern ermöglicht. Frage 3: Wie und wann könnten ggf. die Möglichkeiten zur dezentralen Nutzung der Abwasserwärme in die Sanierungsplanungen des Kanalsystems einfließen? In Nordrhein-Westfalen ist die Abwasserbeseitigung eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinden. Diese Pflicht umfasst die dauerhafte Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, leistungsfähigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Kanalnetzes. Daraus folgt unmittelbar die Pflicht, sowohl den baulichen Zustand als auch die hydraulische Leistungsfähigkeit der Kanalisation dauerhaft zu gewährleisten. Für diese Pflichterfüllung ist das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) das zentrale Instrument der Sanierungsplanung. Eine Prüfung zur Nutzung der Abwasserwärme erfolgt standortbezogen und individuell und nicht im Rahmen der Sanierungsplanung. Seite 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Fachverfahren bzw. welcher Datenbank diese Daten jeweils geführt werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BAU/012/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Bauausschusses am 30.06.2026 (BAU/012/2026) Flächen- und Nutzungskennwerte im halbjährlichen Controlling-Bericht der Hochbaumaßnahmen Frage 1: Liegen für jede im halbjährlichen Controlling-Bericht ausgewiesene Maßnahme die Flächengrößen nach DIN 277:2021-08 (Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche, Nut- zungsfläche) intern vor? Falls ja, listen Sie diese bitte auf, zusätzlich der Information, in welchem Fachverfah- ren bzw. welcher Datenbank diese Daten jeweils geführt werden. Frage 2: Wie stellen sich die im Folgenden genannten, strukturellen und nutzungsspezifischen Kennwerte für die im letzten veröffentlichten Controlling-Bericht gezeigten Maßnah- men dar? Namentlich die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276:2018- 12) und die Gesamtkosten je Quadratmeter Brutto-Grundfläche sowie die Kosten je nutzungsspezifischer Kapazitätseinheit - nach Nutzungsart etwa je Schüler- bzw. Be- treuungsplatz (Schulen, Kindertagesstätten), je Hallenteil (Sporthallen), je Einsatz- fahrzeugstellplatz (Feuerwachen) oder je vergleichbarer funktionaler Bezugsgröße. Bitte in entsprechender Tabellenstruktur beantworten. Frage 3: Liegen die unter den Fragen 1. und 2. erfragten Daten auch preisbereinigt vor (etwa anhand des Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes bzw. von IT.NRW)? Falls ja, bitte bereitstellen. Falls nein: Bitte begründen. Antwort zu den Fragen 1-3: Die Stadt Düsseldorf handelt grundsätzlich nach dem Gebot der Kommunalverfas- sungen aller Länder eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung in die Pra- xis umzusetzen. Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - Dieses Gebot wird bei Baumaßnahmen durch Bauherrenämter und die Prüfinstanzen der Stadt von der Bedarfsmeldung bis zum Abschluss einer Maßnahme unter den in der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Maßnahmen im Baubereich (GA Bau) je Planungstiefe eines Projektes konkret festgelegten Verfahrensabläufen si- chergestellt. Die Verfahrensabläufe berücksichtigen u.a. die in der Zuständigkeits- ordnung der LHD festgelegten Wertgrenzen und Gremienbeteiligungen zu Grund- satz- oder Bedarfsbeschlüssen sowie Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüssen. Mit anerkanntem Flächenbedarf erarbeitet das zuständige Fachamt ein Raum- und Funktionsprogramm und einen Bedarfsdeckungsvorschlag (Grundsatz- / Bedarfsbe- schluss) unter Berücksichtigung der städtischen Standards, die das Bauinvestitions- controlling sowie bzgl. der finanziellen Auswirkungen die Kämmerei entsprechend prüft. Mit Zustimmung der Prüfinstanzen wird ein Grundsatz- oder Bedarfsbeschluss in die politischen Gremien eingebracht. Auf Grundlage eines Grundsatz-/Bedarfsbeschlusses konkretisiert das zuständige Fachamt die Planung. Dabei besteht ebenfalls neben dem selbstverständlichen ei- genen Interesse an einer wirtschaftlichen und sparsamen Umsetzung auch eine ent- sprechende Verpflichtung aus der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (KomHVO NRW). Dementsprechend werden gemäß § 13 KomHVO u.a. Entwurfsplanung und Kostenberechnung jedes geplanten Ausführungs- und Finan- zierungsbeschlusses einer Baumaßnahme vor der Einbringung in die politischen Gremien der Stadt durch das Bauinvestitionscontrolling (BIC), die Kämmerei und, in Abhängigkeit der in der Zuständigkeitsordnung festgelegten Wertgrenzen, durch das Amt für kommunale Prüfung auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Nur wenn die Kosten- Kennwerte, z.B. der Kostengruppen 300 und 400 gemäß der vom statistischen Bun- desamt ermittelten Kostenkennwerte für Baumaßnahmen, im Rahmen der Prüfungen positiv ausfallen und somit von den Prüfinstanzen eine Freigabe erfolgt, wird die Vor- lage für die Baumaßnahme in die politischen Gremien der Stadt zur Beschlussfas- sung eingebracht. Parallel erfolgt ein regelmäßiges Kosten- und Termincontrolling, das in aggregierter Form mit den halbjährlich in den Bau- und Schulausschuss eingebrachten Control- lingberichten der Hochbaumaßnahmen und -projekte ab 500.000 Euro dokumentiert wird. Kostenabweichungen zwischen dem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss bis zur Kostenfeststellung können gemäß DIN 276 bis zu 20% betragen. In begrün- deten Fällen ist bei einer Kostenabweichung von mehr als 400.000 Euro und 15% ein Änderungsbeschluss einzuholen. Die Nachverfolgung der bereits zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss geprüften Kennwerte ist daher nicht zielführend. Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeit (Kosten vs. Energieerträge) der Anlage über ihre gesamte Lebensdauer dar, wenn neben Investitions- und Sanierungskosten auch die begrenzte Lebensdauer der Module, deren späterer Austausch bzw. Rückbau sowie die durch die Anlage verursachten zusätzlichen Instandhaltungs- und Sanierungsaufwände bei künftigen Dacharbeiten berücksichtigt werden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Führt die Stadt ein zentrales, gebäudeübergreifendes Schadstoff- bzw. Gebäudeschadstoffkataster, das den Bestand an KMF in städtischen Gebäuden erfasst?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Rotterdamer Straße 141, Stadthalle – Instandhaltungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen mit Gesamtkosten in Höhe von 11.708.000 EUR und stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.671.000 EUR für das Jahr 2026 durch die Stadtkämmerin zu. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln.
Beschlusslage: Bedarfsbeschluss Drucksache BAU/017/2024 Kosten konsumtive Kosten 11.447.000 EUR + investive Kosten 261.000 EUR = Gesamtkosten 11.708.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 38.400 EUR Ausgangssituation Die Stadthalle Düsseldorf ist 1994 als Multifunktionshalle auf dem Gelände der Messe Düsseldorf errichtet worden. Es handelt sich um ein dreigeschossiges und unterkellertes Gebäude zwischen der Messehalle 3 und dem Congress Center Düsseldorf Süd (CCD). Die Stadt Düsseldorf ist Eigentümerin und hat mit der Düsseldorf Congress GmbH (DC) einen Betriebsführungsvertrag über die Nutzung der Stadthalle abgeschlossen. Die DC ist Betreiber und demnach vertraglich verpflichtet, den baulichen und technischen Zustand des Gebäudes zu erhalten, die Finanzierung hierzu erfolgt aus dem städtischen Haushalt. Seit 1994 wurden mehrere technische Umbauten an der Stadthalle vorgenommen. Die nachfolgend aufgeführten Bedarfe sollen als Maßnahmenbündel den weiteren technischen Betrieb der Stadthalle sicherstellen, technische Abläufe optimieren und gleichzeitig die Attraktivität und das Vermarktungspotential auch für die kommenden Jahre erhalten. Zudem zielen einige der Maßnahmen auf eine erhebliche Reduzierung des Energieverbrauchs ab, wodurch die Stadthalle, nach erfolgter Sanierung, einen wichtigen Beitrag zur Emissionsreduzierung leisten kann.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Technischen Abwassersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19.04.2021.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Pariser Straße/Drususstraße, Sanierung Regenüberlauf 14“ (I-2030709003) die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Kosten Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 7.694.560 EUR Vorläufige jährliche Nettofolgekosten 29.189 EUR Bedarfslage Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus der Netzanzeige für das Einzugsgebiet des Klärwerk-Nord gemäß Generalentwässerungsplan (GEP) vom März 2014. Im Rahmen der Untersuchung wurde für unter anderem den Regenüberlauf Pariser Straße ein Sanierungsbedarf festgestellt, da die erforderlichen Nachweise allgemein nicht erbracht werden konnten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Hörder Straße“ (I-2020424001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.220.000 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von rund 294 Metern.
Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.220.000 EUR = Gesamtkosten 1.220.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 4.555 EUR Ausgangssituation Die Hörder Straße verläuft parallel zum nördlichen Zubringer im Stadtteil Rath. Hierbei handelt es sich um eine in beiden Fahrtrichtungen befahrbare Anliegerstraße.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
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