Sitzung · Sitzung beendet
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Sitzung · Sitzung beendet
Sitzung kompakt
20.04.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat am 20. April 2026 im Rathaus verschiedene Anfragen und Anträge beraten. Themen waren unter anderem die Wahl des Integrationsrats, der Ausschluss von Düsseldorfer*innen aus Nicht-EU-Ländern von Bürgerentscheiden sowie die Förderung von Migrant*innenorganisationen.
In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 20. April 2026 wurden mehrere Anfragen und Anträge behandelt. Die Sitzung fand im Rathaus - Großer Sitzungssaal statt. Die Tagesordnung umfasste insgesamt zehn Punkte, darunter Anfragen zu aktuellen Themen und Anträge zur Förderung von Migrant*innenorganisationen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befasst sich mit Fragen der Chancengleichheit und Integration in Düsseldorf. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Diskussion und Entscheidung über Maßnahmen zur Unterstützung von Migrant*innen und zur Förderung der Integration in die Gesellschaft.
Die behandelten Anfragen und Anträge betreffen eine Vielzahl von Bürger*innen, insbesondere Migrant*innen und deren Organisationen. Die Diskussion über die Wahl des Integrationsrats und die Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse könnte direkte Auswirkungen auf die Integrationschancen dieser Gruppen haben.
Die Anträge und Anfragen werden in den kommenden Sitzungen weiter beraten und gegebenenfalls zur Abstimmung gebracht.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 22. April 2026 · gpt-4o-mini
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration · Sitzung vom 20.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 05.06.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Teilnahmeberechtigungen / -verpflichtungen sind seit dem Bekanntwerden des BA MF-Zulassungsstopps (Trägerrund schreiben 02/2026) konkret durch das hiesige Amt für Soziales und Jugend erteilt worden?
2. Falls das Amt für Soziales und Jugend bisher keine Berechtigun gen ausstellt: Bis wann ist mit einer entsprechenden Umsetzung zu rechnen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu ACI/025/2026 Stadtdirektor Hintzsche Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt und SPD-Internationale Liste hier: Erteilung von Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse durch das Amt für Soziales und Jugend (in Folge des BAMF-Zulassungsstopps) Frage 1: Wie viele Teilnahmeberechtigungen / -verpflichtungen sind seit dem Bekanntwerden des BAMF-Zulassungsstopps (Trägerrundschreiben 02/2026) konkret durch das hiesige Amt für Soziales und Jugend erteilt worden? Frage 2: Falls das Amt für Soziales und Jugend bisher keine Berechtigungen ausstellt: Bis wann ist mit einer entsprechenden Umsetzung zu rechnen? Frage 3: Welche konkreten Wege, Prozesse und Ansprechpersonen stehen den Interessierten derzeit zur Verfügung, um einen entsprechenden Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen zu kön- nen? Antwort: Das Amt für Soziales und Jugend beantwortet die Fragen 1 bis 3 zusammenhängend wie folgt: Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse werden grundsätzlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt. Im weiteren Verlauf können je nach Fallkonstel- lation das Jobcenter, die Ausländerbehörde bzw. Stellen nach dem AsylbLG in die Umset- zung eingebunden sein. Da die Leistungen nach dem AsylbLG oft aus der Organisationsein- heit Sozialamt gewährt werden, wird möglicherweise irreführend von dem „Sozialamt" ge- sprochen. Die Ausstellung von Teilnahmeberechtigungen gehört jedoch nach hiesigem Verständnis nicht zu den originären Aufgaben. Das Amt für Soziales und Jugend ist demnach mit der Er- teilung von Teilnahmeberechtigungen weder befasst, noch ist eine Bearbeitungs- oder Aus- teilungspraxis aus der Vergangenheit bekannt. Der seit Februar 2026 geltende Zulassungsstopp des BAMF hat die Praxis zusätzlich verän- dert, da BAMF-Zulassungen derzeit stark eingeschränkt sind. Ein daraus möglicherweise re- sultierender erhöhter Bearbeitungsaufwand für die originär damit betrauten Stellen begründet aus unserer Sicht allerdings keine Zuständigkeit oder Aufgabenverlagerung auf das Amt für Soziales und Jugend. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie definiert das KI aktuell “Rassismus” und bezieht sich die Definition in Teilen oder im Ganzen auf die “Postkoloniale Theorie”, die Theorie der “Critical Whiteness” oder die Theorie vom “Antimuslimischen Rassismus”?
2. Wie vermeidet das KI, dass im Rahmen seiner Angebote neue Feindbilder aufgebaut werden, die auf a. Europa b. den Westen c. Gruppen, die pauschal als “Weiße” bezeichnet werden, verweisen?
3. Welche Prozesse der Qualitätssicherung und welche personellen Zuständigkeiten bestehen innerhalb des Kommunalen Integrationszentrums, um die inhaltliche Ausrichtung von Veranstaltungen auf die Einhaltung des staatlichen Neutralitätsgebots hin zu prüfen und sicherzustellen, dass einseitige ideologische Narrative keinen Eingang in die städtische Arbeit finden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ACI/026/2026 Beigeordnete Miriam Koch Anfrage der Liste der Freien Demokraten Hier: Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums im Bereich rassismuskritischer Angebote Frage 1: Wie definiert das KI aktuell "Rassismus" und bezieht sich die Definition in Teilen oder im Ganzen auf die "Postkoloniale Theorie", die Theorie der "Critical Whiteness" oder die Theorie vom "Antimuslimischen Rassismus"? Antwort: Das Kommunale Integrationszentrum orientiert sich bei seiner Arbeit an etablierten wissenschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftspolitischen Definitionen von Rassismus. Rassismus wird dabei als ein System von Zuschreibungen und Benachteiligungen verstanden, das Menschen aufgrund zugeschriebener Herkunft, Religion oder äußerer Merkmale auf verschiedenen Ebenen diskriminiert. Die Arbeit des KI basiert auf einem breiten fachlichen Diskurs sowie auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Art. 1 und Art. 3 des Grundgesetzes. Ein Bezug zu einzelnen wissenschaftlichen Theorieschulen erfolgt nicht exklusiv, sondern im Sinne eines pluralen, fachlich fundierten Zugangs. Zugleich erfolgt die Arbeit im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Kommunalen Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen. Diese haben den Auftrag, Integration zu fördern, Teilhabe zu stärken und Diskriminierung entgegenzuwirken. Frage 2: Wie vermeidet das KI, dass im Rahmen seiner Angebote neue Feindbilder aufgebaut werden, die auf a. Europa b. den Westen c. Gruppen, die pauschal als "Weiße" bezeichnet werden, verweisen? Antwort: Ziel sämtlicher Angebote des Kommunalen Integrationszentrums ist die Förderung eines respektvollen, diskriminierungssensiblen und demokratischen Miteinanders. Die Konzeption der Veranstaltungen ist darauf ausgerichtet: • differenzierte Perspektiven zu vermitteln, • Reflexionsprozesse anzuregen, • pauschalisierende oder gruppenbezogene Abwertungen zu vermeiden. ACI/026/2026 Beigeordnete Miriam Koch Die Angebote dienen der Auseinandersetzung mit Diskriminierungsmechanismen und der Stärkung von Dialog- und Urteilskompetenz. Somit leisten sie vielmehr zum Abbau von Feindbildern und Stereotypen einen wichtigen Beitrag. Frage 3: Welche Prozesse der Qualitätssicherung und welche personellen Zuständigkeiten bestehen innerhalb des Kommunalen Integrationszentrums, um die inhaltliche Ausrichtung von Veranstaltungen auf die Einhaltung des staatlichen Neutralitätsgebots hin zu prüfen und sicherzustellen, dass einseitige ideologische Narrative keinen Eingang in die städtische Arbeit finden? Antwort: Die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums erfolgt unter Beachtung des staatlichen Neutralitätsgebots sowie auf Grundlage des verfassungsrechtlichen Auftrags. Das Neutralitätsgebot verpflichtet zur sachlichen und unparteiischen Aufgabenwahrnehmung im parteipolitischen Wettbewerb. Es bedeutet jedoch nicht Wertefreiheit oder Positionslosigkeit. Vielmehr umfasst es ausdrücklich die Verpflichtung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Vor diesem Hintergrund ist eine menschenrechtsorientierte, rassismuskritische Bildungsarbeit nicht nur zulässig, sondern Teil des öffentlichen Auftrags. Zur Qualitätssicherung bestehen im Kommunalen Integrationszentrum: • stetige fachliche Fortbildung, • interne Abstimmungsprozesse, • fachliche Prüfungen von Inhalten, • klare Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung. Alle Angebote werden entsprechend ihres Bildungs- und Integrationsauftrags geplant und umgesetzt und orientieren sich an den Grundsätzen von Sachlichkeit, Pluralität und fachlicher Fundierung.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Menschen innerhalb der vielfältigen Bevölkerung der Stadt werden von den Angestellten des Kommunalen Integrationszentrums zu den “Weißen” gezählt?
2. Wie interpretieren die Verantwortlichen im KI den Titel “ Wie Weiße unsere Welt zerstören ”?
3. Welche integrationspolitischen Ziele verfolgt die Stadt Düsseldorf mit diesem Angebot?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ACI/027/2026 Beigeordnete Miriam Koch Anfrage der Liste der Freien Demokraten zur Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 20.04.2026 Hier: Veranstaltung mit dem Titel "Ökorassismus - Wie Weiße unsere Welt zerstören" Frage 1: Welche Menschen innerhalb der vielfältigen Bevölkerung der Stadt werden von den Angestellten des Kommunalen Integrationszentrums zu den "Weißen" gezählt? Antwort: Das Kommunale Integrationszentrum nimmt keine eigene Einteilung von Menschen in Kategorien wie „Weiße" oder „Nicht-Weiße" vor. Solche Begriffe können im Rahmen von Bildungsangeboten thematisiert werden, bilden jedoch keine Grundlage der Verwaltungspraxis. Die Arbeit des KI ist darauf ausgerichtet, differenzierte Perspektiven zu vermitteln und komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge einzuordnen. Sie zielt ausdrücklich nicht darauf ab, Menschen in Gruppen einzuteilen oder gegeneinander abzugrenzen. Frage 2: Wie interpretieren die Verantwortlichen im KI den Titel "Wie Weiße unsere Welt zerstören"? Antwort: Der Titel der Lesung ist dem gleichnamigen Buch der Autorin entnommen und im Kontext einer publizistischen und wissenschaftlichen Debatte zu verstehen. Die Veranstaltung selbst ist als Lesung mit anschließendem Gespräch konzipiert und bietet Raum für Einordnung, Diskussion und unterschiedliche Perspektiven. Inhaltlich befasst sich die Autorin mit Zusammenhängen zwischen ökologischen Krisen und globalen sowie sozialen Ungleichheiten. Das Kommunale Integrationszentrum macht sich dabei nicht einzelne Formulierungen oder Zuspitzungen aus Buchtiteln zu eigen. Vielmehr dient die Veranstaltung der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragestellungen im Rahmen eines Bildungsangebots. ACI/027/2026 Beigeordnete Miriam Koch Frage 3: Welche integrationspolitischen Ziele verfolgt die Stadt Düsseldorf mit diesem Angebot? Antwort: Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Rassismuskritisch leben" und verfolgt das Ziel, zur Sensibilisierung für unterschiedliche Formen von Diskriminierung sowie zur Förderung eines respektvollen und reflektierten gesellschaftlichen Miteinanders beizutragen. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Kommunalen Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen zielt die Arbeit darauf ab: • Teilhabechancen zu verbessern, • Diskriminierung abzubauen, • interkulturellen Dialog zu fördern und • gesellschaftliche Zusammenhänge verständlich zu machen. Die Veranstaltung ist als offenes Bildungsformat konzipiert, das zur Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Themen anregt und den Austausch unterschiedlicher Perspektiven ermöglicht.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, die Schwerpunktthemen Antirassismus und Nachhaltigkeit für die Projektförderung der Migrant*innenorganisationen im Förderjahr 2027 festzulegen.
Im Mai 2017 hat der Integrationsrat die neuen Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrant*innenorganisationen beschlossen. Unter anderem besteht die Möglichkeit, dass der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ein Schwerpunktthema festlegt und entsprechende Projekte bei der Förderung besonders berücksichtigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Wahl dieser Schwerpunktthemen trägt der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung und stärkt die Rolle der Migrant*innenorganisationen als Gestalterinnen einer vielfältigen und demokratischen Stadtgesellschaft. Sprache und Bildung Migrantenorganisationen spielen eine wichtige Rolle im Bereich Sprache und Bildung, weil sie oft als Brücke zwischen verschiedenen Kulturen und dem Bildungssystem fungieren. Sie können Menschen mit Migrationshintergrund beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützen und ihnen helfen, Bildungsangebote besser zu verstehen und zu nutzen. Außerdem schaffen sie vertrauensvolle Räume, in denen sprachliche Unsicherheiten abgebaut werden können. Durch ihre Nähe zur Zielgruppe erkennen sie Bedürfnisse früh und können gezielte Projekt zum Thema Sprache und Bildung entwickeln.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
es gab bei der Integrationsratswahl 2025 insgesamt 45 Wahllokale für rund 208.000 wahlberechtigte Menschen, während für die Kommunalwahl 305 Wahllokale für rund 470.000 wahlberechtigte Menschen zur Verfügung standen. Viele Menschen waren bei beiden Wahlen wahlberechtigt und mussten zwei unterschiedliche Wahllokale aufsuchen. Die Wahllokale für die Integrationsrats- wahl waren teilweise eine Stunde Fußweg vom Wohnort entfernt. (Ein Beispiel: Wahlberechtigte auf der Potsdamer Straße in Hassels-Nord hatten ihr Wahllokal in Benrath.)
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ACI/008/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage der Liste der Freien Demokraten: Wahl des Integrationsrats im Jahr 2025 Frage 1 Wie viele Menschen waren bei den Wahlen in Düsseldorf zugleich wahlberechtigt bei der Kommunalwahl 2025 und bei der Integrationsratswahl 2025? Antwort 67.872 Personen waren für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl zugleich wahlberechtigt. Frage 2 Wie viele Menschen, die bei der Integrationsratswahl 2025 wahlberechtigt waren, haben ein Wahllokal zugewiesen bekommen, das über eine halbe Stunde Fußweg von ihrer Wohnung entfernt war? Antwort Etwa 30.000 Menschen wurden einem Wahllokal zugewiesen, das über eine halbe Stunde Fußweg von ihrem Wohnort entfernt war. Frage 3 Bei der Integrationsratswahl gab es 2025 eine höhere Wahlbeteiligung und ein stärkeres Engagement der Kandidierenden als in den Jahren zuvor. Ist aufgrund dessen beabsichtigt, die ACI-Wahl 2030 mit der Kommunalwahl 2030 organisatorisch so zusammenzulegen, dass in den gleichen Wahllokalen gewählt wird? Wenn nein, aus welchen Gründen wird es nicht gemacht? Antwort Es ist aktuell nicht geplant, zukünftig die Integrationsratswahl und die Kommunalwahl in gemeinsamen Wahllokalen durchzuführen. Wie bislang auch sollen nach Möglichkeit die Wahllokale für die Integrationsratswahl an Standorte gelegt werden, an denen sich auch Wahllokale für die Kommunalwahl befinden. Im Vorfeld jeder Wahl wird die Wahllokalplanung unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, der örtlichen Gegebenheiten oder auch eingegangener Hinweise stets weiter optimiert. Eine weitergehende organisatorische Zusammenführung beider Wahlverfahren in identischen Wahllokalen ist derzeit nicht vorgesehen. Hintergrund ist, dass es sich um rechtlich und organisatorisch eigenständige Wahlverfahren mit jeweils spezifischen Anforderungen handelt. Dies betrifft insbesondere die Wahlberechtigung, die Führung und Prüfung der Wählerverzeichnisse, die Ausgestaltung der Wahlunterlagen, die Zusammensetzung und Schulung der Wahlvorstände sowie die gesonderte Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse. Eine gemeinsame Durchführung in denselben Wahllokalen wäre daher mit einem erheblichen zusätzlichen organisatorischen Aufwand verbunden. Dies gilt insbesondere für die rechtssichere Trennung der Wahlabläufe, die Vermeidung von Verwechslungen bei der Ausgabe von Stimmzetteln und Unterlagen, die Sicherstellung ordnungsgemäßer Verfahrensabläufe vor Ort sowie für die anschließende Auszählung und Dokumentation. Aus Sicht der Verwaltung würde eine solche Zusammenlegung die Komplexität der Durchführung deutlich erhöhen und zusätzliche Fehlerquellen schaffen. Vor diesem Hintergrund wird derzeit an der organisatorisch getrennten Durchführung festgehalten. Maßgeblich ist dabei das Ziel, beide Wahlverfahren rechtssicher, geordnet und organisatorisch verlässlich durchzuführen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen wurde das Instrument des Ratsbürgerentscheides zur Olympiabewerbung gewählt?
2. Welche alternativen Beteiligungsformate gibt es, die eine Teilhabe aller betroffenen Bürger*innen garantieren, auch jene ohne formales Wahlrecht?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat wird gebeten, die Bestellung von Mitgliedern des ACI bzw. von Personen aus den Wahlvorschlägen für die Integrationsratswahl und von Personen aus Nicht-EU-Staaten gemäß § 58 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen als sachkundige Einwohner*innen mit beratender Stimme für die folgenden Ausschüsse zu beschließen: 1. Anregungs- und Beschwerdeausschuss 2. Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation 3. Ausschuss für Gesundheit und Soziales 4. Ausschuss für Gleichstellung 5. Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 6. Ausschuss für Planung Stadtentwicklung 7. Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 8. Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 9. Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 10. Bauausschuss 11. Kulturausschuss 12. Ordnungs- und Verkehrsausschuss 13. Schulausschuss 14. Sportausschuss 2. Die Anzahl der Mitglieder des ACI bzw. der Personen aus den Wahlvorschlägen soll auf eine und die der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner aus Nicht-EU- Staaten auf zwei Personen pro Ausschuss festgelegt werden. Es soll darüber hinaus jeweils eine Stellvertretung bestimmt werden.
Inhaltliche Begründung siehe Antrag ACI/007/2026. Der ACI hat mit dem Antrag ACI/007/2026 beschlossen, dem Rat die Bestellung von jeweils 3 Personen gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW als Mitglieder mit beratender Stimme (sachkundige Einwohner*innen) für 14 Ausschüsse vorzuschlagen. Es soll jeweils eine Person aus dem ACI und zwei Personen aus Nicht-EU-Staaten pro Ausschuss benannt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Änderung der Satzung für Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 14.01.2008. Die geänderte Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
1. Kurzdarstellung Für ein rechtskonformes Verwaltungshandeln und zur Sicherstellung von Effizienz des Betriebs, Schutz der Infrastruktur im Rahmen der Betreiberverantwortung sowie zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte ist in begründeten Einzelfällen bei Bedarf das Betreten der privat genutzten Zimmer der Bewohnenden durch die Verwaltung erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Kommunale Integrationszentrum Düsseldorf arbeitet im Rahmen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW. Es hat die Aufgabe, Integrationsprozesse vor Ort zu steuern, zu begleiten und zu unterstützen. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören u. a. Bildung, Gesundheit, Arbeitsmarktintegration, soziale Teilhabe, Antidiskriminierungsarbeit und die migrationsgesellschaftliche Öffnung von Verwaltung und Institutionen.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.