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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 24_2005_21422.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00066576.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:07:44 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 24/2005
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage Betrifft:
Plan Nr. 5480/028 - Nördlich Hugo-Viehoff-Straße -1. Verlängerung Veränderungssperre
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Rahmen seiner Vorberatu n g g e m. § 2 Ab s . 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 16 und 17 (1) Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i. V. m. § 233 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) folgende Satzung über die 1. Verlängerung einer Veränderungssperre: “Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 15.05.2003 angeordneten Veränderungssperre für ein Gebiet zwischen dem Großmarkt, der Hugo-Viehoff-Straße und der Ulmenstraße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5480/028 dargestellte Geltungsbereich -wird um ein Jahr verlängert und endet somit spätestens am 24.05.2006. § 6 der Satzung vom 19.05.2003 wird insoweit geändert.”
Sachdarstellung:
Für den Bereich nördlich der Hugo-Viehoff-Straße befindet sich der Bebauungsplan Nr. 5480/027 in Aufstellung, der folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung eines Gewerbegebietes, - Ausschluss von Hotelbetrieben, Bordellen, Einzelhandelsbetrieben, Tankstellen, RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 24/2005
Seite 2 von 2 Anlagen für sportliche Zwecke, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten. Ziel ist es, im Plangebiet die vorhandene intakte gewerbliche Nutzung zu wahren und für die Zukunft zu sichern. Für das sich im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes befindliche Gebäude Hugo-Viehoff-Straße 86 wurde ein Antrag auf eine Nutzungsänderung in ein Hotel gestellt. Die beantragte Hotelnutzung entspricht nicht den o.g. Zielen des Bebauungsplanes und wurde daher abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid wurde Widerspruch eingelegt. Das Verfahren ist derzeit vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Da eine Hotelnutzung zudem die langfristige Entwicklung des Gebietes und der Umgebung erschweren würde, ist die planungsrechtliche Abwehr eines Hotelbetriebes notwendig. Da das Vorhaben negative Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes hat, die Anordnung der Veränderungssperre am 24.05.2005 endet, der o.g. Bebauungsplan aber erst danach rechtskräftig wird, ist es erforderlich, die bestehende Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.05 -/- 2Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT