Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 98/2004

Bauvoranfrage Annostr. 14

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Annostraße 14 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 1. Oktober 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Überschreitung der Baugrenze.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 98/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Annostraße 14 -- Neubau von 6 Einfamilienhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Überschreitung der Baugrenze. Sachdarstellung: Das Grundstück Annostraße 14 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5184/22, der das Grundstück als Versorgungsfläche - Gasbehälter - ausweist und durch eine Baugrenze eine überbaubare Grundstücksfläche festsetzt. Geplant ist der Neubau von 6 freistehenden Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen. Das Bauvolumen der II-geschossig geplanten Neubauten soll ca. 1.330 cbm pro Haus, d.h., insgesamt ca. 7.980 cbm betragen. Die auf dem Grundstück befindlichen Aufbauten sollen abgerissen werden. Da sich auf dem Grundstück ein großer Baumbestand befindet, wurde durch die jetzt vorliegende Planung versucht, so viel wie möglich der 57 Bäume zu erhalten. Dennoch müssen die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Bäume Nr. 1, 5, 6, 8, 11, 16, 18, 34, 35, 36, 37, 39, 42 und 43, insgesamt 14 Bäume, gefällt werden. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist ein qualifizierter Freiflächen- und Pflanzplan zu erstellen. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die geplante Renaturierung des Kittelbaches wurde im Rahmen der vorliegenden Planung berücksichtigt. Das bauliche Maß der Nutzung liegt mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 für das Gesamtgrundstück im Vergleich zu den benachbarten Baugebieten deutlich unter dem dort zulässigen Maß (GRZ = 0,4, GFZ = 0,8) ; auch nach erfolgter Parzellierung werden diese Werte auf den einzelnen Grundstücken unterschritten. Um das Bauvorhaben g enehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da auf einer Versorgungsfläche Wohneinheiten errichtet werden sollen und zwei der geplanten Neubauten an der Annostraße die festgesetzte Baugrenze überschreiten. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Das Grundstück wird für die ursprünglich festgesetzte Art der Nutzung nicht mehr benötigt und es ist daher wünschenswert, es einer Wohnnutzung zuzuführen. Die Überschreitung der Baugrenze ergibt aus der gewünschten Stellung der Gebäude zur Erhaltung von Bäumen und der Übernahme der Flucht entlang des Kittelbaches. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 98/2004 Seite 2 von 2 Die notwendigen Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 98/2004