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Ö Vorlagen - Nr. 175 98/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Annostraße 14 -- Neubau von 6 Einfamilienhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Überschreitung der Baugrenze.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Annostraße 14 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5184/22, der das Grundstück als Versorgungsfläche - Gasbehälter -
ausweist und durch eine Baugrenze eine überbaubare Grundstücksfläche festsetzt.
Geplant ist der Neubau von 6 freistehenden Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen. Das
Bauvolumen der II-geschossig geplanten Neubauten soll ca. 1.330 cbm pro Haus, d.h.,
insgesamt ca. 7.980 cbm betragen.
Die auf dem Grundstück befindlichen Aufbauten sollen abgerissen werden.
Da sich auf dem Grundstück ein großer Baumbestand befindet, wurde durch die jetzt
vorliegende Planung versucht, so viel wie möglich der 57 Bäume zu erhalten. Dennoch
müssen die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Bäume Nr. 1, 5, 6, 8, 11, 16, 18,
34, 35, 36, 37, 39, 42 und 43, insgesamt 14 Bäume, gefällt werden. Im Rahmen des
Bauantragsverfahrens ist ein qualifizierter Freiflächen- und Pflanzplan zu erstellen.
Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und
Forstamt.
Die geplante Renaturierung des Kittelbaches wurde im Rahmen der vorliegenden Planung
berücksichtigt.
Das bauliche Maß der Nutzung liegt mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 für das
Gesamtgrundstück im Vergleich zu den benachbarten Baugebieten deutlich unter dem
dort zulässigen Maß (GRZ = 0,4, GFZ = 0,8) ; auch nach erfolgter Parzellierung werden
diese Werte auf den einzelnen Grundstücken unterschritten.
Um das Bauvorhaben g enehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da auf einer Versorgungsfläche Wohneinheiten errichtet
werden sollen und zwei der geplanten Neubauten an der Annostraße die festgesetzte
Baugrenze überschreiten.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Das Grundstück wird für die ursprünglich
festgesetzte Art der Nutzung nicht mehr benötigt und es ist daher wünschenswert, es
einer Wohnnutzung zuzuführen. Die Überschreitung der Baugrenze ergibt aus der
gewünschten Stellung der Gebäude zur Erhaltung von Bäumen und der Übernahme der
Flucht entlang des Kittelbaches.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 98/2004
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Die notwendigen Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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