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Ö Vorlagen - Nr. 175 83/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Kittelbachstr. 65 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides
Sachdarstellung:
Das Grundstück Kittelbachstr. 65 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteils, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die restliche Grundstücksfläche ist Außenbereichsfläche.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage und einem Stellplatz.
Das Bauvorhaben fügt sich in den Ortszusammenhang ein. Mit dem geplanten
Bauvorhaben wird der Bebauungszusamm enhang an der Kittelbachstraße zum
Außenbereich abgegrenzt.
Die geplante Firsthöhe liegt bei 9 m, die Traufhöhe bei 4 m. Die Höhen entsprechen
ungefähr den genehmigten Höhen der Gebäude auf dem gegenüberliegenden Grundstück
Kittelbachstraße/ Alte Landstraße, welches von der Bezirksvertretung befürwortet wurde.
Der notwendigen Stellplatz wird auf dem baugrundstück nachgewiesen.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Da sich das Bauvorhaben in die Um gebungsbebauung einfügt, besteht ein
Rechtsanspruch auf die Erteilung des Vorbescheides.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Baugrundstück größer als 1.000 m²
ist.
Anlage:
Lageplan
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT