Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 129/2004

Bauvoranfrage Leitenstofferstr.23-25a u.31-33a

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrather Schloßallee 30 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 26. November 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 179 129/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 23-25a und 31-33a Errichtung von 8 Einfamilien-Reihenhäusern und einer Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich S der Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen, S der Geschossflächenzahl (GFZ), S der Geschossigkeit sowie von S der Dachform Sachdarstellung: Das Grundstück Leitenstorfferstr. 23-25a und 31-33a liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6069/12 vom 17.07.76, der in diesem Grundstücksbereich u.a. eine GFZ von 1,2, Baugrenzen, zwingende III bzw. IV Geschossigkeit sowie Flachdach festsetzt. Geplant ist, im mittleren Grundstücksbereichs des ehemaligen Baumarktes 8 zweigeschossige Einfamilienreihenhäuser mit gegeneinander versetzten Pultdächern sowie eine Tiefgarage zu errichten. Die Tiefgarage soll über die Benrather Schloßallee erschlossen werden. Dieses Vorhaben gehört zu einem Gesamtvorhaben zu dem auch der Bauantrag Benrather Schloßallee 30-34 sowie die Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 19-21a und 27-29 gehören, die ebenfalls in dieser Sitzung vorgestellt werden. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befrei ungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich. Um eine sinnvolle Anordnung der Häuser zu ermöglichen, werden die Baugrenzen überschritten. Außerdem soll von der festgesetzten Dachform (Flachdach) abgewichen werden. Die GFZ wird um 0,19 überschritten (geplante GFZ: 1,39), da in die Berechnung der GFZ auch die Straßenrandbebauung an der Benrather Schlossallee einbezogen werden muss. Abweichend von der festgesetzten III/IV-Geschossigkeit, sollen nur zweigeschossige Häuser errichtet werden. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Das Vorhaben macht den Nachweis von 8 Stellplätzen erforderlich, die in er Tiefgarage auf dem Baugrundstück errichtet werden sollen. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 6 satzungsgeschützte Laubbäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 129/2004 Seite 2 von 2 Friedhofs- und Forstamt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 m² groß ist. Anlagen: S Katasterauszug S Auszug aus dem Bebauungsplan S Lagepläne Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 129/2004