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Ö Vorlagen - Nr. 179 129/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 23-25a und 31-33a
Errichtung von 8 Einfamilien-Reihenhäusern und einer Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der
erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich
S der Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen,
S der Geschossflächenzahl (GFZ),
S der Geschossigkeit sowie von
S der Dachform
Sachdarstellung:
Das Grundstück Leitenstorfferstr. 23-25a und 31-33a liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6069/12 vom 17.07.76, der in
diesem Grundstücksbereich u.a. eine GFZ von 1,2, Baugrenzen, zwingende III bzw. IV
Geschossigkeit sowie Flachdach festsetzt.
Geplant ist, im mittleren Grundstücksbereichs des ehemaligen Baumarktes 8
zweigeschossige Einfamilienreihenhäuser mit gegeneinander versetzten Pultdächern
sowie eine Tiefgarage zu errichten. Die Tiefgarage soll über die Benrather Schloßallee
erschlossen werden. Dieses Vorhaben gehört zu einem Gesamtvorhaben zu dem auch
der Bauantrag Benrather Schloßallee 30-34 sowie die Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße
19-21a und 27-29 gehören, die ebenfalls in dieser Sitzung vorgestellt werden.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befrei ungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich.
Um eine sinnvolle Anordnung der Häuser zu ermöglichen, werden die Baugrenzen
überschritten. Außerdem soll von der festgesetzten Dachform (Flachdach) abgewichen
werden. Die GFZ wird um 0,19 überschritten (geplante GFZ: 1,39), da in die Berechnung
der GFZ auch die Straßenrandbebauung an der Benrather Schlossallee einbezogen
werden muss. Abweichend von der festgesetzten III/IV-Geschossigkeit, sollen nur
zweigeschossige Häuser errichtet werden.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 8 Stellplätzen erforderlich, die in er Tiefgarage
auf dem Baugrundstück errichtet werden sollen.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 6 satzungsgeschützte Laubbäume
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-,
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Friedhofs- und Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 m² groß ist.
Anlagen:
S Katasterauszug
S Auszug aus dem Bebauungsplan
S Lagepläne
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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