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Ö Vorlagen - Nr. 175 17/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Plüschowstraße 5 - 13 / Lilienthalstraße 2e - 2i -- Neubau von 4
Doppelhaushälften und 6 Reihenhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der
erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der
Fluchtlinie.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Lilienthalstraße 2e - 2i/Plüschowstraße 5 - 13 liegt im Geltungsbereich
des rechtsverbindlichen Fluchtlinienplanes Nr. 5281/09, der eine straßenseitige
Fluchtlinie festsetzt. Da dieser Fluchtlinienplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34
Baugesetzbuch. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.
Geplant ist die Errichtung von 4 Doppelhaushälften und 6 Reihenhäusern. Die Neubauten
sollen II-geschossig mit Flachdach ausgeführt werden.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da teilweise von der festgesetzten Fluchtlinie abgewichen werden Soll.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die
Abweichung für städtebaulich vertretbar hält und die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden. Das Abweichen erfolgt aus gestalterischen Gründen, um durch die geplanten
Erker eine aufgelockerte Architektur zu erhalten.
Da das Vorhaben nach seiner Art in diesem Bereich zulässig ist und sich auch nach
seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung
die Erteilung des Vorbescheides.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 10 Stellplätzen erforderlich. Diese sollen in
Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Auf dem Grundstück befinden sich satzungsgeschützte Bäume, von denen einige bei
Realisierung des Vorhabens gefällt werden müssen. Es sollen so viel wie möglich Bäume
erhalten werden. Die Anzahl der zu fällenden Bäume und die notwendigen Ersatzpflanz-
maßnahmen werden im Baugenehmigungsverfahren in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt geregelt.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 17/2005
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich ist, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 25.01.05 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin