Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 17/2005/1

Bauvoranfrage Plüschowstr./Lilienthalstr. 2e-g

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lilienthalstraße 2e · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Januar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Fluchtlinie.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 17/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Plüschowstraße 5 - 13 / Lilienthalstraße 2e - 2i -- Neubau von 4 Doppelhaushälften und 6 Reihenhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Fluchtlinie. Sachdarstellung: Das Grundstück Lilienthalstraße 2e - 2i/Plüschowstraße 5 - 13 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Fluchtlinienplanes Nr. 5281/09, der eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt. Da dieser Fluchtlinienplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Geplant ist die Errichtung von 4 Doppelhaushälften und 6 Reihenhäusern. Die Neubauten sollen II-geschossig mit Flachdach ausgeführt werden. Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da teilweise von der festgesetzten Fluchtlinie abgewichen werden Soll. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städtebaulich vertretbar hält und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Das Abweichen erfolgt aus gestalterischen Gründen, um durch die geplanten Erker eine aufgelockerte Architektur zu erhalten. Da das Vorhaben nach seiner Art in diesem Bereich zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. Das Vorhaben macht den Nachweis von 10 Stellplätzen erforderlich. Diese sollen in Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Auf dem Grundstück befinden sich satzungsgeschützte Bäume, von denen einige bei Realisierung des Vorhabens gefällt werden müssen. Es sollen so viel wie möglich Bäume erhalten werden. Die Anzahl der zu fällenden Bäume und die notwendigen Ersatzpflanz- maßnahmen werden im Baugenehmigungsverfahren in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt geregelt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 17/2005 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich ist, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 25.01.05 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 17/2005/1