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Ö Vorlagen - Nr. 175 42/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Viehstraße 5 - Errichtung eines Einfamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Viehstraße 5 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die nähere Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet.
Geplant ist die Errichtung eines 1,5-geschossigen Einfamilienhauses mit einer
Grundfläche von 100 m².
Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von einem Stellplatz erforderlich, der auf dem
Baugrundstück nachgewiesen wird.
Ob schützenswerte Bäume von der Baumaßnahme betroffen sind, kann noch nicht
abschließende beurteilt werden, dies wird im Rahmen des Bauantrages geprüft.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück größer als 1.000 m² ist.
Anlage:
Lageplan
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 42/2005
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