Anfrage Aktenzeichen BV10/163/2026

Elektromobilität in Garath und Hellerhof ermöglichen – Rechtliche und technische Hürden für Garagenhöfe abbauen - Anfrage der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 25. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Gestattungsverträge für Unterquerungen: Unter welchen rechtlichen, haftungs- und sicherheitstechnischen Bedingungen können mit privaten Eigentümerinnen und Eigentümern in Garath und Hellerhof standardisierte Gestattungsverträge geschlossen werden, um Lade- und Zuleitungen (inkl. der Anbindung an die eigene Haus-PV-Anlage) unter öffentlichen Fußwegen zu den Garagenhöfen zu verlegen?
  2. Konzept „Sammel-Leerleitung": Ist es möglich, bei ohnehin anstehenden Sanierungen oder Sanierungsabschnitten von Fußwegen in Garath und Hellerhof vorsorglich Leerrohrbündel oder Kabeltrassen zu verlegen, die von den anliegenden Eigentümerinnen und Eigentümern gegen Kostenbeteiligung für Ladekabel genutzt werden können?
  3. Quartiersnahe Beratungsoffensive: Wie kann eine zielgerichtete Informationskampagne (z. B. über das Servicezentrum Erneuerbare Energien „Düsseldorf Solar") für Garather und Hellerhofer Eigentümer- und Garagengemeinschaften aussehen, um gemeinschaftliche Netzknotenpunkte und PV-Lösungen direkt auf den Garagendächern zu fördern?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen (Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) folgende Fragen zu beantworten: 1.Gestattungsverträge für Unterquerungen: Unter welchen rechtlichen, haftungs- und sicherheitstechnischen Bedingungen können mit privaten Eigentümerinnen und Eigentümern in Garath und Hellerhof standardisierte Gestattungsverträge geschlossen werden, um Lade- und Zuleitungen (inkl. der Anbindung an die eigene Haus-PV-Anlage) unter öffentlichen Fußwegen zu den Garagenhöfen zu verlegen? 2.Konzept „Sammel-Leerleitung": Ist es möglich, bei ohnehin anstehenden Sanierungen oder Sanierungsabschnitten von Fußwegen in Garath und Hellerhof vorsorglich Leerrohrbündel oder Kabeltrassen zu verlegen, die von den anliegenden Eigentümerinnen und Eigentümern gegen Kostenbeteiligung für Ladekabel genutzt werden können? 3.Quartiersnahe Beratungsoffensive: Wie kann eine zielgerichtete Informationskampagne (z. B. über das Servicezentrum Erneuerbare Energien „Düsseldorf Solar") für Garather und Hellerhofer Eigentümer- und Garagengemeinschaften aussehen, um gemeinschaftliche Netzknotenpunkte und PV-Lösungen direkt auf den Garagendächern zu fördern?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/163/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung zur Vorlage BV10_163_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.3

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV10/163/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 21.09.2026 Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 06.10.2026 Betrifft: Elektromobilität in Garath und Hellerhof ermöglichen - Rechtliche und technische Hürden für Garagenhöfe abbauen - Anfrage der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN - Anfrage: Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen (Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) folgende Fragen zu beantworten: 1.Gestattungsverträge für Unterquerungen: Unter welchen rechtlichen, haftungs- und sicherheitstechnischen Bedingungen können mit privaten Eigentümerinnen und Eigentümern in Garath und Hellerhof standardisierte Gestattungsverträge geschlossen werden, um Lade- und Zuleitungen (inkl. der Anbindung an die eigene Haus-PV-Anlage) unter öffentlichen Fußwegen zu den Garagenhöfen zu verlegen? 2.Konzept „Sammel-Leerleitung": Ist es möglich, bei ohnehin anstehenden Sanierungen oder Sanierungsabschnitten von Fußwegen in Garath und Hellerhof vorsorglich Leerrohrbündel oder Kabeltrassen zu verlegen, die von den anliegenden Eigentümerinnen und Eigentümern gegen Kostenbeteiligung für Ladekabel genutzt werden können? 3.Quartiersnahe Beratungsoffensive: Wie kann eine zielgerichtete Informationskampagne (z. B. über das Servicezentrum Erneuerbare Energien „Düsseldorf Solar") für Garather und Hellerhofer Eigentümer- und Garagengemeinschaften aussehen, um gemeinschaftliche Netzknotenpunkte und PV-Lösungen direkt auf den Garagendächern zu fördern? Begründung: Ein Garather Bürger, der seine PV-Anlage zum Laden eines E-Autos auf dem, einige Meter entfernt liegenden Garagenhof nutzen möchte, hatte bei der Stadtverwaltung angefragt, ob er für sein PV-Kabel den ohnehin vorhandenen Graben für die Versorgung mit Glasfaserkabeln mitnutzen darf. Das hat ihm die Stadt Düsseldorf untersagt (keine Sondernutzungserlaubnis, kein Gestattungsvertrag). Hierbei handelt es sich nicht um ein Einzelproblem. Das ergibt sich zum einen aus einer von den örtlichen Grünen am 15. August 2026 in Hellerhof durchgeführten Befragung: Die Passanten, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, gaben ganz überwiegend an, sie würden ihr Auto in der Garage laden, wenn sie Strom hätten, sie ihren PV-Strom nutzen dürften oder wenn es eine Gemeinschaftslösung gäbe. Zum anderen folgt dies aus der hohen Anzahl von Garagenhöfen im Stadtbezirk 10. Der Stadtteil Hellerhof zeichnet sich durch seine familienfreundliche und verkehrsberuhigte Struktur aus. Viele Wohnhäuser liegen an öffentlichen Fußwegen, während die Fahrzeuge in ausgelagerten Garagenhöfen abgestellt werden. Nach einer Zählung mittels Luftbildern gibt es allein in Hellerhof 70 Garagenhöfe. In Garath, das etwa 20 Jahre früher fertiggestellt wurde, sieht es in großen Bereichen ähnlich aus. „Für Quartiere mit Atrium- und Reihenhäusern sind Garagenhöfe typisch, für den Geschosswohnungsbau Tiefgaragen. Demzufolge ist der Anteil an Garagenhöfen in Garath Südwest am größten." Aus: Landeshauptstadt Düsseldorf, „Frei:Raum, Garath 2.0, Konzept für Freiraum und ergänzendes Wohnen in Garath", S. 43 Diese planerische Besonderheit der 1970er- bis 1990er-Jahre erweist sich heute jedoch als massives Nadelöhr für die Mobilitätswende. Da die Garagen in der Regel über keinen eigenen Stromanschluss verfügen und der Raum zwischen Wohnhaus und Garage öffentlicher Grund ist, ist das Laden des eigenen E-Autos mit selbst erzeugtem Solarstrom vom Hausdach derzeit rechtlich und praktisch schwierig bis unmöglich. Die Stadt Düsseldorf hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt, deren Notwendigkeit durch die vergangene Hitze- und Dürreperiode dieses Sommers noch untermauert wurde. Wenn wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Düsseldorfer Süden auf emissionsfreie Fahrzeuge umsteigen, müssen wir die bürokratischen und technischen Hürden vor ihrer Haustür abbauen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Argumente hin, die für den Abbau dieser Hürden sprechen:  Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss vom 24. März 2021 (- 1 BvR 2656/18 u.a. -, juris) entschieden, dass der Staat Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele ergreifen muss. Er hat aus den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Satz 1 GG, eine gesetzgeberische Pflicht, vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen.  Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) regelt seit 2021, wann Gebäude mit Ladepunkten und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden müssen. Die zum 1. Januar 2027 in Kraft tretende Novelle enthält dazu neue Vorgaben. Zwar wird darin der Gebäudeeigentümer verpflichtet, doch zeigt sich unabhängig vom Adressaten der gesetzgeberische Wille, die Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Seite 2  Der Energiewende kommt für den Klimaschutz eine überragende Bedeutung zu, weil sie den Verbrauch fossiler Energie zu Gunsten regenerativer Energieformen reduziert.  Da bei der Entscheidung über eine Erlaubnis für private Stromleitungen die Behörde insbesondere zu prüfen hat, ob der Straßenkörper nicht unzumutbar beeinträchtigt und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet wird, z.B. während der Bauphase (OVG NRW, Beschluss vom 20.11.2017 - 11 A 2758/15 -, juris), muss hier der Umstand berücksichtigt werden, dass die Gefahr eines Eingriffs in die genannten Rechtsgüter bei Mitnutzung vorhandener Kabelgräben verschwindend gering ist. Tatsächlich eingegriffen in den Straßenkörper und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird nicht bei Verlegung, sondern allenfalls bei einem eventuellen späteren Schaden des Kabels. Eine bloße Kontrolle kann insoweit auch durch Messungen am Beginn und am Ende der Kabelstrecke stattfinden. Dem steht der o.g. Gewinn für die Verkehrswende entgegen. Durch standardisierte Gestattungsverträge und das Mitdenken von Leerrohrsystemen bei Tiefbauarbeiten kann die Stadt hier im Stadtbezirk eine Vorreiterrolle einnehmen und pragmatische Lösungen für ein Problem schaffen, das hunderte Haushalte in Garath und Hellerhof betrifft. Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/163/2026