Antrag Aktenzeichen BV7/175/2026

Verbesserung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs auf der Glashüttenstraße (zwischen Kamper Weg und Höherhofstraße) - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Glashüttenstraße (Abschnitt zwischen Kamper Weg und Höherhofstraße) · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 21. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Die Verwaltung wird aufgefordert, die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Förderung des Radverkehrs auf der Glashüttenstraße zu veranlassen: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h für den genannten Streckenabschnitt der Glashüttenstraße. Eine besondere Regelung benötigt der Streckenabschnitt rund um die private Kindertagesstätte LillaVilla e.V. (Glashüttenstraße 38A). Dort gilt temporär ein Tempolimit von 30 km/h. Außerhalb der festgesetzten Zeiten soll auch auf diesem Abschnitt ein Tempolimit von 40 km/h gelten.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Glashüttenstraße stellt eine bedeutende Verkehrsroute dar, auf der eine steigende Anzahl von Radfahrenden unterwegs ist. Gegenwärtig bestehen erhebliche Sicherheitsdefizite, die das Risiko von Unfällen und Verletzungen erhöhen. Die aktuelle Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs führt zu Gefährdungssituationen für den Radverkehr. Häufige Überholmanöver in unzureichender Entfernung zu Radfahrenden stellen eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Fehlende Geschwindigkeitsbegrenzungen tragen zu erhöhten Unfallschwerpunkten bei.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+6 weitere Themen
Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Glashüttenstraße zwischen Kamper Weg und Höherhofstraße

Im Originaldokument genannter Straßenabschnitt. Die Linie ist keine genaue Maßnahmenfläche und sagt nicht aus, ob ein Vorschlag beschlossen oder bereits umgesetzt wurde.

  • Im Dokument genannter Abschnitt
  • Abschnittsgrenzen, keine Einzeladressen

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Geprüft am . Straßenverlauf laut Kartendaten vom 2026-10-06; keine Rekonstruktion des historischen Zustands.

Vorgang · BV7/175/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.7

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
BV7/175/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 21.09.2026 Fraktion BÜ90/Die Grünen Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 06.10.2026 Betrifft: Verbesserung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs auf der Glashüttenstraße (zwischen Kamper Weg und Höherhofstraße) - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Antrag: Die Verwaltung wird aufgefordert, die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Förderung des Radverkehrs auf der Glashüttenstraße zu veranlassen: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h für den genannten Streckenabschnitt der Glashüttenstraße. Eine besondere Regelung benötigt der Streckenabschnitt rund um die private Kindertagesstätte LillaVilla e.V. (Glashüttenstraße 38A). Dort gilt temporär ein Tempolimit von 30 km/h. Außerhalb der festgesetzten Zeiten soll auch auf diesem Abschnitt ein Tempolimit von 40 km/h gelten. Aufstellung des Verkehrszeichens 138 (Achtung Radverkehr) an geeigneten Positionen zur Verdeutlichung. Begründung: Die Glashüttenstraße stellt eine bedeutende Verkehrsroute dar, auf der eine steigende Anzahl von Radfahrenden unterwegs ist. Gegenwärtig bestehen erhebliche Sicherheitsdefizite, die das Risiko von Unfällen und Verletzungen erhöhen. Die aktuelle Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs führt zu Gefährdungssituationen für den Radverkehr. Häufige Überholmanöver in unzureichender Entfernung zu Radfahrenden stellen eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Fehlende Geschwindigkeitsbegrenzungen tragen zu erhöhten Unfallschwerpunkten bei. Geschwindigkeitsreduktion auf 40 km/h: Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ermöglicht sicheres Nebeneinander von Kfz und Fahrrädern und reduziert die Unfallschwere erheblich. Sie entspricht bewährten Verkehrssicherheitsstandards in innerörtlichen Bereichen mit hohem Radverkehrsaufkommen. Verkehrszeichen 138: Die explizite Beschilderung verstärkt die Rechtsgeltung der zuvor genannten Maßnahmen und verdeutlicht die mögliche Gefährdungslage. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/175/2026