Anfrage AfD Aktenzeichen APS/084/2026

AfD fragt nach Vertragsgrundlagen und Kostentragung für Calatrava‑Boulevard

Amtlicher Titel: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Vorhaben „Calatrava-Boulevard" / ,,Kö-Boulevard" - vertragliche Grundlagen und Kostentragung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 01/027

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 31. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die AfD‑Ratsfraktion hat im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine Anfrage gestellt. Gesucht werden die vertraglichen Grundlagen und die Kostentragung des Bebauungsplanverfahrens für das Vorhaben Calatrava‑Boulevard (auch Kö‑Boulevard). Die Anfrage bezieht sich auf das Verfahren Nr. 01/027. Die Stadtverwaltung muss die Unterlagen prüfen und die AfD-Fraktion informieren.

Warum wichtig

Klare Angaben zur Kostenübernahme sind wichtig, weil das Projekt öffentliche Mittel beanspruchen könnte und damit die kommunale Haushaltslage und mögliche Steuerbelastungen berührt.

Die Details

  • Anfrage‑Thema: Vertragsgrundlagen und Kostentragung des Bebauungsplanverfahrens
  • Projekt: Calatrava‑Boulevard (auch Kö‑Boulevard)
  • Verfahren‑Nr.: 01/027
  • Fraktion: AfD‑Ratsfraktion
  • Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Einordnung

Es handelt sich um eine rein informatorische Anfrage, die keine unmittelbaren Entscheidungen oder Maßnahmen für Bürger:innen auslöst, aber die Transparenz über die Finanzierung des Projekts erhöhen kann.

Hintergrund

Ein Bebauungsplan legt fest, wie Grundstücke in einem Stadtgebiet genutzt werden dürfen und definiert die zulässigen Bauvorhaben. Die Finanzierung solcher Planungen kann aus kommunalen Mitteln, Fördergeldern oder privaten Investoren stammen.

Themen

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Vorgang · APS/084/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.4

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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APS/084/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 31.08.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Dr. Alexander Fils Betrifft: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Vorhaben „Calatrava-Boulevard" / ,,Kö-Boulevard" - vertragliche Grundlagen und Kostentragung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 01/027 Sehr geehrter Herr Dr. Fils, hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des APS am 9.9.2026 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Sachlage: Im Januar 2023 stellte die Centrum-Gruppe gemeinsam mit dem Oberbürgermeister und dem Architekten Santiago Calatrava das Vorhaben „Calatrava-Boulevard" für das Areal zwischen Königsallee, Königstraße und Steinstraße vor. Nach Angaben der Vorhabenträgerin waren rund 22.000 m² Bürofläche sowie rund 15.000 m² Handels- und Gastronomiefläche bei einem Investitionsvolumen von über einer Milliarde Euro und einer Fertigstellung bis zum Jahr 2028 vorgesehen. Die Verwaltung führte das Vorhaben unter der Bezeichnung „Kö- Boulevard". Der Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/027 wurde diesem Ausschuss mit der Vorlage APS/006/2023 zugeleitet. Ausweislich der Begründung war dem Vorhaben das 2021 von der Landeshauptstadt durchgeführte „Dialogverfahren Zukunft Kö" vorausgegangen, dessen Leitsätze der Ausschuss im Juni 2022 beschloss und die nach Darstellung der Verwaltung in die Konkretisierung des Vorhabens eingeflossen sind. Nach Ziffer 5.5 der Begründung zum Vorentwurf sollte für den östlichen Teil des Gesamtprojektes ein Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) aufgestellt werden. Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 BauGB hat sich der Vorhabenträger vor dem Satzungsbeschluss zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu verpflichten (Durchführungsvertrag). Da diese Verpflichtung erst zum Satzungsbeschluss vorliegen muss, wird der Verfahrensaufwand früherer Phasen üblicherweise durch gesonderte Kostenübernahmevereinbarungen mit dem Vorhabenträger abgesichert. Aussagen zu vertraglichen Bindungen oder zur Kostentragung enthält die Begründung nicht. Bereits im Juli 2023 beantragte die Centrum-Gruppe für die Holding und weitere zentrale Gesellschaften die Eröffnung von Insolvenzverfahren. In der Folge wurden Liegenschaften aus dem Bestand einzeln veräußert; das im Plangebiet gelegene Geschäftshaus Königsallee 40 ging im Oktober 2025 an einen neuen Eigentümer über. Die fortführungsfähigen Projekte waren im März 2024 im Wege einer übertragenden Sanierung auf die neu gegründete Centrum Development GmbH übergegangen, ohne dass das Vorhaben ausdrücklich aufgegeben wurde. Diese Gesellschaft hat am 24. Juli 2026 erneut die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt; das Amtsgericht Düsseldorf hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ob und durch wen das Vorhaben weiterverfolgt wird, ist damit offen. Ob es im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren zu vertraglichen Vereinbarungen gekommen ist und ob der bei der Landeshauptstadt entstandene Verfahrensaufwand erstattet worden ist, ist öffentlich nicht dokumentiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Welche vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere städtebaulicher Vertrag, Durchführungsvertrag oder Kostenübernahmevereinbarung, wurden zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Vorhabenträgerin oder weiteren der Centrum-Gruppe zuzurechnenden Gesellschaften im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 01/027 geschlossen? 2. In welcher Höhe sind der Landeshauptstadt Düsseldorf im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 01/027 Aufwendungen entstanden, die bislang nicht erstattet worden sind, einschließlich interner Personalaufwendungen; soweit diese nicht gesondert erfasst werden, bitte hilfsweise eine Schätzung der Seite 2 gebundenen Personalkapazitäten? 3. Durch welche Instrumente sichert die Verwaltung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren die Erstattung ihres Verfahrensaufwands für den Fall der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit der Vorhabenträgerin ab? Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Andreas Winter Thomas Krabbe Ratsherr AfD-Fraktion Düsseldorf Seite 3
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APS/ 084/202 6 Beigeordnete Zuschke Anfrage der AfD - Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 09.09.2026 Anfrage: Vorhaben Kö-Boulevard - vertragliche Grundlagen und Kostentragung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 01/027 Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Welche vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere städtebaulicher Vertrag, Durchführungsvertrag oder Kostenübernahmevereinbarung, wurden zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Vorhabenträgerin oder weiteren der Centrum-Gruppe zuzurechnenden Gesellschaften im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 01/027 Kö- Boulevard geschlossen? Antwort: Das Bebauungsplanverfahren Nr. 01/027 wurde 2022/ 2023 initiiert. Da der Vorhabenträger das Verfahren nicht weiterführen konnte wurde das Verfahren jedoch nicht gestartet und auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3(1) BauGB nicht durchgeführt. Zu diesem frühen Zeitpunkt bestand kein Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der LHD. Frage 2: In welcher Höhe sind der Landeshauptstadt Düsseldorf im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 01/027 Aufwendungen entstanden, die bislang nicht erstatte worden sind, einschließlich interner Personalaufwendungen; soweit diese nicht gesondert erfasst werden, bitte hilfsweise eine Schätzung der gebundenen Personalkapazitäten? Antwort: Da das B-Planverfahren bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eingestellt wurde, sind der Landeshauptstadt keine Kosten entstanden, die mit dem Vorhabenträger abzurechnen wären. Allgemeine Personalkosten werden einem Vorhabenträger grundsätzlich nicht zu Lasten gelegt. Frage 3: Durch welche Instrumente sichert die Verwaltung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren die Erstattung ihres Verfahrensaufwands für den Fall der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit der Vorhabenträgerin ab? Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - Antwort: Vorhabenträger tragen die gesamten Kosten des Bebauungsplanverfahrens (Gutachten, Planungsbüro, etc.). Verwaltungsinterne Personalkosten werden nicht erhoben. Die jeweiligen Vertragspartner werden an kausalen Kosten und Bedarfen in Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben über den städtebaulichen Vertrag beteiligt. Für den Fall einer Insolvenz werden die Verpflichtungen regelmäßig über eine Bankbürgschaft und Eintragungen von Baulasten und Dienstbarkeiten gesichert. Cornelia Zuschke Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -

KI-gestützt aufbereitet am 1. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/084/2026