Anfrage Bündnis Sahra Wagenknecht Aktenzeichen RAT/492/2026

Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Finanzielle Benachteiligung bei Barzahlung, Teil 2

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 11. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Einwohnermeldeamts ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?
  2. Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Straßenverkehrsamts ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?
  3. Bei welchen Leistungen oder Angeboten der Bädergesellschaft Düsseldorf ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · RAT/492/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 16.09.2026 · Amtliches Original (PDF)

RAT/492/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfrau Dufhues vom 10.09.2026 Finanzielle Benachteiligung bei Barzahlung, Teil 2

Frage 1:

Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Einwohnermeldeamts ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?

Antwort:

Bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Amtes für Einwohnerwesen (hier: Bürgerbüros) wird bei Barzahlungen eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,00 Euro erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in Verbindung mit dem hierzu erlassenen Gebührentarif. Mit Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 15.12.2011 wurde die Tarifstelle 9 in den Gebührentarif aufgenommen. Danach wird für jeden Bezahlvorgang mit Bargeld eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1,00 Euro erhoben, sofern die zu entrichtende Verwaltungsgebühr mindestens 10,00 Euro beträgt. Die Regelung ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten und wurde im Düsseldorfer Amtsblatt bekannt gemacht. Die Leistungen des Amtes für Einwohnerwesen können grundsätzlich auch bargeldlos bezahlt werden. Aktuell wird diese Möglichkeit durch ca. 95% der Kundinnen und Kunden genutzt. Hierfür stehen insbesondere die Zahlung mit Debitkarte beziehungsweise Girocard, Kreditkarte sowie mobile Payment zur Verfügung. In den Bürgerbüros in den Stadtteilen ist eine Zahlung mit Bargeld nicht möglich. Für eine Barzahlung kann auf den Hauptstandort Bürgerbüro Dienstleistungszentrum ausgewichen werden. Dort besteht die Möglichkeit, die Gebühr an einem Kassenautomaten in bar zu entrichten. Sollte die Wahrnehmung des Termins im Dienstleistungszentrum nicht möglich sein und auch keine bargeldlose Zahlung erfolgen können, besteht zudem die Möglichkeit, die Gebühr im Nachgang auf Grundlage eines ausgehändigten Gebührenbescheids per Überweisung zu entrichten.

Frage 2:

Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Straßenverkehrsamtes ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?

Antwort:

Auch für Leistungen des Straßenverkehrsamtes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1,00 Euro erhoben, sofern die zu entrichtende Verwaltungsgebühr mindestens 10,00 Euro beträgt. Es besteht die Möglichkeit, die Gebühr an einem Kassenautomaten vor Ort in bar zu entrichten. Die gängigen bargeldlosen Zahlungsoptionen werden dort ebenfalls angeboten. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. RSD Vorlage Seite 1 von 2

Frage 3:

Bei welchen Leistungen oder Angeboten der Bädergesellschaft Düsseldorf ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?

Antwort:

Kein Angebot der Bädergesellschaft ist mit Barzahlung teurer als mit der Verwendung einer anderen Zahlungsart. RSD Vorlage Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · RAT/492/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.5

    Rat. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/492/2026